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Digitale Erbstücke

Immer mehr Daten werden auf PC, Notebook und Tablet abgelegt. Was müssen die Erben solcher Daten beachten?

Was passiert mit den gespeicherten Daten, wenn ein PC- und Internet-Anwender stirbt? Der BITKOM-Verband in Deutschland rät Angehörigen, dem digitalen Nachlass die gleiche Beachtung zu schenken wie anderen Schriftstücken auf Papier. Immer häufiger werden Versicherungs- und Kreditverträge nur noch digital hinterlegt. Die BITKOM-Ratschläge und -Hinweise gelten auch für Angehörige in der Schweiz:

1. Erben haben legal Zugriff auf den PC und Speichermedien des Verstorbenen und dürfen die dort gespeicherten Daten lesen. Die Entscheidung, was damit passiert, liegt bei den Erben – wenn im Testament nichts anderes geregelt ist.

2. Virtuelle Adressbücher, online gespeicherte E-Mails, Bilder und Profile gehören ebenfalls den Erben. Rechte an Homepages gehen auf sie über. Erben haben das Recht, auf Benutzerkonten des Verstorbenen zuzugreifen. Sie dürfen bei Internet-Anbietern neue Passwörter anfordern, um mit den Accounts „wie ein Eigentümer“ umgehen zu können. Als Legitimation dienen in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein.

3. Profile werden nicht automatisch gelöscht. Meist können die Erben entscheiden, was damit passiert, und die Anbieter richten sich weitgehend nach ihren Wünschen. Je nach Community gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei manchen wird das Profil unsichtbar geschaltet, sobald der Betreiber vom Tod eines Mitglieds erfährt, etwa durch andere Nutzer. Zur Überprüfung wird eine E-Mail versendet, nach einiger Zeit ohne Reaktion wird das Profil gelöscht. Andere Anbieter setzen sich mit Angehörigen in Verbindung, sobald sie vom Tod eines Mitglieds erfahren. Viele Betreiber erfahren es aus dem Netzwerk selbst, wenn ein Mitglied verstorben ist. Oft melden sich dann Freunde oder Geschäftspartner. Wenn die Erben es wünschen, wird in manchen Communitys das Profil in der Trauerzeit noch eine Weile angezeigt. Freunde können dann noch Nachrichten im Gästebuch hinterlassen. Erben sollten die Betreiber von Communitys von sich aus ansprechen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Wenn Freunde Bilder des Verstorbenen veröffentlichen wollen, brauchen sie nach seinem Tod die Einwilligung der Erben.

4. Um rechtliche Zweifelsfälle zu vermeiden, sollte jeder, der seinen Nachlass oder den Nachlass eines anderen regelt, die Verwendung privater Daten einbeziehen. So kann bestimmt werden, wer Zugriff auf welche Daten erhält. Auch kann die Löschung von Daten verfügt werden. Der Umgang mit persönlichen Daten kann in einem Testament oder Erbvertrag geregelt werden. Eine entsprechende Verfügung kann auch separat verfasst werden.

5. Die Entscheidung, ob Erben Einblick nehmen in die digitale Privatsphäre eines Verstorbenen, sollte bewusst getroffen werden. Einerseits können sich darin wichtige Hinweise befinden für die Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen sollen – etwa in Bezug auf Kredite oder andere mögliche Risiken. Anderseits können sich in E-Mails, Community-Postfächern und PC-Dateien sensible private Informationen befinden, die Angehörige negativ überraschen können.

6. Am sichersten hinterlässt ein Nutzer seine Passwörter in einem Umschlag beim Notar. Es gibt auch spezialisierte Firmen, die für den Todesfall die wichtigsten Passwörter und Dokumente speichern. Der BITKOM rät, solche Angebote genauestens zu prüfen. Selbst wenn Anbieter umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen haben, sollten Nutzer darüber nachdenken, ob sie derart sensible Daten gesammelt einem Dienstleister überlassen. Man sollte gut begründetes Vertrauen zu einem solchen Dienstleister oder besondere Gründe für diese Art der Vorsorge haben.

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