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Zürcher Gesetzessammlung jetzt online

Das aufwändige Suchen in gedruckten Gesetzesbänden ist vorbei: Das Staatsarchiv macht sämtliche Zürcher Erlasse seit 1803 im Volltext online zugänglich.

Seit 1999 publiziert die Staatskanzlei das im Kanton Zürich gültige Recht nicht mehr nur in Buchform, sondern auch im Internet. Wer hingegen nach einem älteren Erlass suchte, musste bislang die gedruckten Bände der «Offiziellen Sammlung» (OS) zu Rate ziehen – was selbst für Experten nicht immer einfach war. Ab sofort stehen nun aber auch diese im Internet zur Verfügung: Das Staatsarchiv hat die knapp 10’000 Rechtstexte aus der Zeit von 1803 bis 1998 digitalisiert und im Volltext online gestellt. Auf diese Weise lässt sich die zürcherische Gesetzgebung bequem bis in die Zeit Napoleons zurückverfolgen. Der französische Feldherr hatte den Zürchern 1803 die erste Verfassung diktiert und damit den Grundstein für die bis heute fortgeführte Gesetzessammlung gelegt.

Über die vergangenen 200 Jahre ist die Sammlung nicht nur äusserlich modernisiert worden, auch inhaltlich hat jede Epoche ihre Spuren hinterlassen. Auf die Flut neuer Regelungen der napoleonischen Ära folgte ab 1814 eine Zeit, in der die politisch Verantwortlichen sich stärker rückwärts orientierten. Wieder fortschrittlicher war die liberale Verfassung von 1831: Sie schrieb Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Rechtsgleichheit aller männlichen Bürger als oberste Staatsprinzipien fest. Grundrechte wie Glaubensfreiheit, Pressefreiheit, Handels- und Gewerbefreiheit setzten sich dauerhaft durch. Mit der neuen Verfassung von 1869 erhielten die Zürcher ausserdem die Möglichkeit, Initiativen zu lancieren und über jedes Gesetz abzustimmen. Danach fand erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts wieder eine Totalrevision der Kantonsverfassung statt.

Kettenhaft und Todesstrafe

Das Stöbern in der Zürcher Gesetzessammlung verdeutlicht, wie stark sich die geselschaftlichen Normen und Moralvorstellungen verändert haben. «Liederliche Weibspersonen», die sich trotz wiederholter Warnungen des Pfarrers «nicht bessern und auch wohl mit der Unzucht ein Gewerbe treiben», wurden im 19. Jahrhundert des Landes verwiesen oder zumindest zu Zuchthausstrafen verurteilt. «Unverbesserliche Verwahrloste» und «Gewohnheitstrinker» kamen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in Versorgungsanstalten. Auch Jugendliche, die man als «sittlich verdorben oder gefährdet» betrachtete, konnten zwangsweise in eine Arbeitserziehungsanstalt gesteckt werden, wenn sie ihren Eltern oder Vormündern «böswilligen und hartnäckigen Widerstand» leisteten.

Mörder, Vergewaltiger, Diebe und Brandstifter, aber auch «Aufrührer» und «Hochverräter» wurden gemäss (damals noch kantonalem) Strafgesetzbuch von 1835 Tag und Nacht angekettet und zu schweren körperlichen Arbeiten gezwungen. In besonders gravierenden Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Das Urteil war «vermittelst des Fallbeiles auf öffentlichem Richtsplatze» zu vollstrecken. Immerhin konnten die Verurteilten um Begnadigung ersuchen, worüber ab 1831 der Grosse Rat abzustimmen hatte. Dies geschah in einem anonymisierten Verfahren mit der so genannten «Ballotage»: Wer gegen die Begnadigung war, warf eine schwarze Kugel in die Urne, wer dafür war, eine weisse. Das Todesurteil wurde dann gelegentlich in eine lebenslängliche Kettenstrafe abgemildert. Erst mit der Kantonsverfassung von 1869 sollte das Strafrecht «nach humanen Grundsätzen» gestaltet werden; Todesstrafe und Kettenhaft wurden abgeschafft.

Zürcher Gesetzessammlung online

Wer selber in den Gesetzen stöbern möchte, die in den vergangenen zwei Jahrhunderten im Kanton Zürich gegolten haben, kann dies nun bequem im Internet tun. Zugänglich ist die Gesetzessammlung über das «Quickaccess»-Angebot des Staatsarchivs mit massgeschneiderten Suchfunktionen und einem Viewer (http://www.archives-quickaccess.ch/search/stazh/os). Gesucht werden kann beispielsweise nach Stichwörtern über den gesamten Volltext sowie nach spezifischen Angaben wie dem Titel oder dem Datum eines Erlasses. Kenner der Materie werden ausserdem über die Ordnungsnummer oder Bandnummer und Seitenzahl fündig.

Da alle aufeinander Bezug nehmenden Texte miteinander verlinkt worden sind, sieht man bei jedem Erlass auf einen Blick, wie oft er später geändert oder wann er aufgehoben wurde. So sind beispielsweise bei der Kantonsverfassung von 1869 rund 50 Änderungen dokumentiert. Wer die Gesetze im Kontext weiterer zentraler Quellenserien betrachten will, kann auf den gesamten Archivkatalog zugreifen (http://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch). Das aktuell gültige Recht findet man weiterhin auf der Website «ZH-Lex» (http://www.zhlex.zh.ch).

Während fast zwei Jahren hat ein dreiköpfiges Team des Staatsarchivs die Texte für die Online-Publikation aufbereitet. Finanziert wurde das zusammen mit der Staatskanzlei kon-zipierte Projekt durch den Lotteriefonds. Bereits seit 2009 werden vom Staatsarchiv zudem sukzessive sämtliche Regierungsratsbeschlüsse und Kantonsratsprotokolle seit 1803 im Volltext online publiziert. Das Projekt wird im Herbst 2017 abgeschlossen. Im Anschluss daran planen Staatsarchiv und Staatskanzlei, auch den Textteil des Amtsblatts zu digitalisieren, damit alle Schritte früherer Gesetzgebungsprozesse online nachvollzogen werden können.

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