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Pensionierte zahlen teils hohe Steuern

Grafik zu Steuerfuss

Nach der Pensionierung sinkt die Steuerbelastung oft nicht wie gehofft. Es lohnt sich, die Steuersituation rechtzeitig zu optimieren.

Von Markus Stoll*

Viele gehen davon aus, dass sie nach der Pensionierung deutlich weniger Steuern zahlen. Doch wenn Abzüge wie Berufsauslagen und 3a-Einzahlungen wegfallen, macht sich das in der Steuerrechnung bemerkbar. Richtig Steuern sparen kann man dann häufig nur noch, indem man in einen steuergünstigen Kanton zieht.

Ein kantonaler Vergleich zeigt: Ein pensioniertes Ehepaar, das zusammen ein Renten-Einkommen aus der AHV und der 2.Säule von 100’000 Franken bezieht, muss für 2023 zum Beispiel in Bern rund 15`300 Franken an den Fiskus abliefern. In Zug würde dieses Ehepaar nur etwa 4`400 Franken zahlen – und so über 10’ 900 Franken sparen.

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Die Steuerlast schon früh reduzieren

Für viele Pensionierte ist ein Umzug keine Option. Es lohnt sich deshalb, sein Sparpotenzial lange vor der Pensionierung voll auszuschöpfen

Wichtig ist der Entscheid, ob man sein Pensionskassen-Guthaben als Rente oder als Kapital bezieht. Die Rente muss man jährlich als Einkommen versteuern. Der Kapitalbezug wird nur einmal besteuert – zu einem tieferen Steuersatz.

Viel Geld spart man auch, wenn man Bezüge aus der Pensionskasse, der Säule 3a und Freizügigkeitsstiftungen über mehrere Jahre verteilt. Denn für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden alle Bezüge eines Jahres zusammen, häufig auch die des Ehepartners. Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Nach Möglichkeit verteilt man die Bezüge also besser auf mehrere Steuerperioden und bricht so die Steuerprogression.

Wer trotzdem einen Wohnortwechsel plant, sollte alle finanziellen Auswirkungen berücksichtigen. An steuergünstigen Orten sind in der Regel die Immobilienpreise und damit auch die Mieten deutlich höher. Ausserdem sollte man nicht nur auf die Einkommenssteuern achten, sondern auch auf die Vermögens- und Erbschaftssteuern und auf die Steuern beim Bezug von Vorsorgeguthaben.

*Markus Stoll, ist Leiter Steuern beim VZ VermögensZentrum

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