StartseiteMagazinKolumnenGerettet ist noch nicht gerettet

Gerettet ist noch nicht gerettet

Denn das Volk hat das letzte Wort – zur Rentenreform.

Es ist nicht auszudenken, was es bedeutet hätte, wenn die Rentenreform gescheitert wäre, wenn Roberta Pantani und Lorenzo Quadri von der Lega dei Ticinesi (Lega) nicht mit Ja gestimmt hätten, wenn es Albert Rösti, dem SVP-Präsidenten, doch noch gelungen wäre, seine beiden Fraktionsmitglieder in letzter Sekunde umzustimmen, als er direkt vor der Abstimmung wohl noch einmal vehement auf sie einredete, sie zu einem Nein zu überreden versuchte.

Fünf Jahre Arbeit wären für die Katz gewesen. Während der letzten drei Jahre sassen die Kommissionen der beiden Räte rund 170 Stunden über der Reform, über der dicken sogenannten „Fahne“, auf der alle Anträge, alle Entscheide jeweils laufend festgehalten werden. So quasi in den letzten Minuten vor der Debatte im Nationalrat zauberten Freisinnige um die Zürcher Nationalrätin Regine Sauter einen Vorschlag, wohl aus dem Hut der Finanzbranche, hervor, mit dem die zweite Säule und nicht die erste Säule, die AHV, hätte gestärkt werden sollen. Der Ständerat blieb aber hart bis zum Ende, liess sich nicht beeinflussen, hielt an den Erhöhung der AHV um 70 CHF im Monat für Neurentner fest.

Die Bürgerlichen bissen sich fast die Zähne aus. Gesteuert von der Finanzbranche, animiert von der Neuen Zürcher Zeitung, sollten sie die Kompensation in der AHV für den reduzierten Umwandlungssatz in der zweiten Säule endgültig aus der Vorlage kippen. Die berufliche Vorsorge, die nach dem Kapitaldeckungsverfahren von jedem Einzelnen zusammen mit dem Arbeitgeber geäufnet wird, sollte unbedingt ausgebaut werden. Nicht verwunderlich, streichen doch die Finanzbranche, die Versicherungen, welche die rund 900 Milliarden Vorsorgegelder verwalten, gegen 7 bis 9 Milliarden CHF pro Jahr an Kommissionen ein. Die Verwaltungskosten sind enorm, die Gelder gehen den Arbeitnehmenden verloren. Ganz anders die AHV, die mit dem Umlageverfahren finanziert wird. Sie verschlingt weit weniger Administrativ- und Anlagekosten, weil die Gelder, die von allen Arbeitenden und den Arbeitgebern einbezahlt werden, einmal in den AHV-Fonds, aber zum grössten Teil laufend als Renten, eben im Umlageverfahren, an die Rentner ausbezahl werden.

Immer wieder ist in der Debatte hervorgehoben worden, dass die Verbesserung der AHV um 70 CHF eine Zweiklassen-Rentnerschaft schaffe, in die Klasse der heutigen Rentner, die nichts bekommen würden und in die Klasse der Neurentner, die künftig mit 70 CHF, oder Ehepaare mit 226 CHF mehr im Monat rechnen könnten. Nur wird dabei eben übersehen, dass wir heutigen Rentner mit einem wesentlichen höheren Umwandlungssatz in Rente gehen konnten als die künftigen. Viele gar mit einem Umwandlungssatz von 7,2 % auf ihr ganzes Alterskapital. Für sie besteht kein Grund zur Kompensation.

Die beschlossene Reduktion des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 % auf dem obligatorischen Teil dagegen bringt eine starke Reduktion der monatlichen Rente mit sich. Denn viele Pensionskassen haben ihren Umwandlungssatz, insbesondere auf dem überobligatorischen Bereich, schon längst massiv gesenkt, so dass Neurentner mit einem durchschnittlichen Satz von unter 5 % rechnen müssen. Ein Rechenbeispiel mag verdeutlichen, was das bedeutet: Bei einem Umwandlungssatz von 7,2 % auf ein Alterskapital in der 2. Säule von 500’000 CHF ergab eine Rente von 36’000 oder 3’000 CHF im Monat, bei einem Satz von 5 % sind es jetzt gerade noch 25’000 CHF, also 11’000 CHF oder fast 1’000 CHF im Monat weniger.

So betrachtet, sind die 70 CHF mehr aus der AVH zwar nur eine kleine Kompensation, aber immerhin ein Zeichen. Und der grosse Vorteil bei der AHV ist zudem, dass sie indexiert ist und immer wieder der Kaufkraft entsprechend angepasst wird. Die Rente aus der zweiten Säule dagegen ist in den letzten Jahren in fast allen Fällen nie mehr angepasst worden. Die Kaufkraft der Rente aus der beruflichen Vorsorge schwindet also bei den Rentnern von Jahr zu Jahr. Ein Grund mehr, die AHV zu stärken. Und für die Rentnerinnen und Rentner, die nicht über eine 2. Säule verfügten, die allein auf die AHV angewiesen sind, ist jetzt das Gesetz zu den Ergänzungsleistungen zu sichern. Insbesondere sind die Wohnbeihilfen, die seit über 10 Jahren nie mehr erhöht wurden, endlich der Mietzinsentwicklung anzupassen. Das Parlament verschiebt diese Reform immer wieder. Jetzt ist die grosse Reform durch, jetzt kann es diese Revision an die Hand nehmen.

Die AHV ist ein schweizerisches, auch ein einzigartiges Sozialwerk. Unsere Väter haben sie gegen den massiven Widerstand der Wirtschaft, der Finanzbranche und der rechten Parteien eingeführt. Hans Sulzer, der damalige Präsident des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (heute: Economiesuisse) bezeichnete 1945 die damalige Vorlage „ als eine Vorstufe zur Diktatur“. Für das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ ist sie eine sozialistische Errungenschaft und für Robert Studer, den ehemaligen Präsidenten der Schweizerischen Bankgesellschaft (heute: UBS) eine Reichtumssteuer, weil alle, welche aktuell über 84’000 CHF im Jahr verdienen, mehr einzahlen als sie je erhalten werden. Und alt Bundesrat Hans Peter Tschudi, der grosse Promotor der AHV, formulierte deshalb einmal den unvergesslichen Satz: „Die AHV braucht die Reichen, die Reichen brauchen die AHV nicht“.

Unsere Väter, und ab 1972 auch unsere Mütter, haben die AHV 10mal revidiert. Nun gilt es endlich auch der neuen Reform, quasi der 11. Revision, die 2010 im Parlament nach langen Vorarbeiten gescheitert ist, zum Durchbruch zu verhelfen. Wenn es nicht gelingt, wird die AHV bis 2030 einen Schuldenberg von beinahe 40 Milliarden CHF anhäufen. Das wäre vor allem eines: unverantwortlich. Die Mehrheit des Parlaments hat es gerade noch geschafft, das Schlimmste zu verhindern: das nichts tun. Aus dem Tessin kamen im Nationalrat die rettenden Stimmen. Solidarität nicht nur über die Sprachgrenzen hinaus, sondern auch zwischen zwei Parteien-Vertretern von rechts über die vereinigte Mitte bis bin zur geschlossenen Linken und den Grünen. Und die Grünliberalen riefen sich noch einmal in Erinnerung: als Brückenbauer. Am 24. September 2017, am Abstimmungssonntag, sind aber auch wir, ist auch unsere Solidarität gefragt.

Rabatt über Seniorweb

Beim Kauf einer Limmex-Notruf-Uhr erhalten Sie CHF 100.—Rabatt.

Verlangen Sie unter info@seniorweb.ch einen Gutschein Code. Diesen können Sie im Limmex-Online-Shop einlösen.

Beliebte Artikel

Mitgliedschaften für Leser:innen

  • 20% Ermässigung auf Kurse im Lernzentrum und Online-Kurse
  • Zugang zu Projekten über unsere Partner
  • Massgeschneiderte Partnerangebote
  • Buchung von Ferien im Baudenkmal, Rabatt von CHF 50 .-

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein