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Kürzung verfassungswidrig

Schweizerischer Seniorenrat SSR
Schweizerischer Seniorenrat SSR

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) wehrt sich entschieden gegen eine Kürzung laufender Renten, wie dies eine Parlamentarische Initiative verlangt.

Dass laufende Renten der 2. Säule nicht gekürzt werden dürfen, war bis anhin von keiner Seite bestritten und wurde seit Jahren immer wieder betont. Auch Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht haben dies neulich wieder bestätigt. Mit der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge möchte man nun den Weg frei machen, im überobligatorischen Bereich auch laufende Renten zu kürzen.

Den heutigen Pensionierten wurde im Rentenbescheid beim Altersrücktritt vorbehaltlos versprochen, dass sie eine Rente in bestimmter Höhe erhalten werden. Sie haben ihr Leben entsprechend dieser Vorgabe eingerichtet. Mangels Verfassungsgerichtsbarkeit könnten sie sich nicht gerichtlich gegen eine Kürzung wehren. Perfiderweise könnten die Stiftungsräte einer Vorsorgeeinrichtung über die Köpfe der Pensionierten hinweg Kürzungen verfügen, denn Rentner haben in diesen Gremien keinen Einsitz.

Es ist nicht nur anständig und üblich, dass versprochene Leistungen eingehalten werden. Eine Kürzung laufender Renten würde auch rechtsstaatliche Grundsätze verletzen. Dies wäre willkürlich, unverhältnismässig und würde gegen Treu und Glauben verstossen (Art. 9 BV). Auch die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) würde geritzt.

Rechtssicherheit ist für ein funktionierendes Gemeinwesen unerlässlich und eines der Erfolgsrezepte der Schweiz. Eine Kürzung laufender, fest versprochener Renten würde gegen die Bundesverfassung verstossen. Deren strikte Respektierung ist in letzter Zeit im Parlament wiederholt angemahnt worden. Der Schweizerische Seniorenrat ist dehalb entschieden gegen eine Kürzung der laufenden Renten, wie dies eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Thomas Weibel (GLP) verlangt.

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