FrontGesundheitVorsorgeauftrag für den Fall der Urteilsunfähigkeit

Vorsorgeauftrag für den Fall der Urteilsunfähigkeit

Frage:

Ich bin interessiert an einem Formular oder einer Vorlage für einen Vorsorgeantrag zu Gunsten meines Mannes respektive meiner Söhne. Ich wohne im Tessin und möchte vermeiden, dass die KESB die Entscheidungen für mich übernimmt, sollte ich nicht mehr handlungsfähig sein.

Antwort von Dr. med. Irene Bopp-Kistler:

Bei der Pro-Senectute kann man einen Docu-Pass bestellen, in dem es auch ein Formular Vorsorgeauftrag gibt. Wenn dieser elektronisch ausgefüllt wird, muss er notariell bestätigt werden. Wenn er handschriftlich geschrieben wird, ist dies nicht nötig (weitere Informationen im Docu-Pass). Wichtig ist die Urteilsfähigkeit bei Erstellung des Vorsorgeauftrages. Der Vorsorgeauftrag wird dann aktiviert, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist. Die Aktivierung des Vorsorgeauftrages muss von der KESB vorgenommen werden: Voraussetzung dafür ist die Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person, die KESB verlangt dann zusätzlich ein Leumundszeugnis des Vorsorgebeauftragten. Dies ist aber ein formeller Akt, danach kann unabhängig von der KESB gehandelt werden.

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