Altersarmut hat viele Facetten. Aber es gibt mehr Unterstützungsangebote, als manche denken.
Die Idee, einen Beitrag über Menschen im Rentenalter zu schreiben, die mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben, kam mir bei einem Gespräch mit der Nachbarin. Die etwa 85-jährige Frau, welche mir ihr genaues Alter nicht verraten will, bat mich um einen Gefallen. Ich solle ihr doch bitte bei der Kündigung ihres Zeitungs-Abos helfen. Der Grund waren aber nicht schlechte Augen oder die Verärgerung über irgendwelche Artikel, sondern finanzielle Sorgen. Sie könne sich diese teure Ausgabe einfach nicht mehr leisten.
Als arm kann man diese Frau nach herkömmlichen Massstäben allerdings nicht bezeichnen. Seit dem Tod ihres Mannes lebt sie allein in einem herrschaftlichen Haus, das auf dem Markt sicher gegen zwei Millionen Franken abwerfen dürfte. Die Hypothekarbelastung ist nur noch gering. Doch ihre Rente ist so klein, dass sie auf jeden Rappen schauen müsse. Und aus dem Haus ausziehen will sie auf keinen Fall, obwohl sie schon beim Eingang kaum noch die Treppe hochkommt.
Solche Situationen gibt es massenweise in der Schweiz, wie nicht zuletzt immer wieder die Diskussionen über den Eigenmietwert zeigen, der für viele trotz grossem (gebundenem) Vermögen eine beträchtliche Belastung darstellen kann. «Die Menschen denken, wenn man ein Haus hat, ist man gemachte Leute. Aber Backsteine kann man nicht essen.» Die Nachbarin verkörpert das, was Statistiker einen «Liegenschaftsreichen» nennen: Es fehlt ihnen nicht an Vermögen, aber an Liquidität.
Sozialsystem bietet Ausweg
Eine Fehleinschätzung ist aber, wer glaubt, dass der Staat erst helfe, wenn man seine Liegenschaft verkauft habe. Denn das Schweizer Sozialsystem kennt diese Falle und bietet einen Ausweg. Durch spezielle Freibeträge wird das selbstbewohnte Eigentum geschützt. Ein beträchtlicher Teil des Hauswerts wird bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen (EL) ausgeklammert. Es soll nämlich vermieden werden, dass Seniorinnen und Senioren aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden. Der Staat anerkennt an, dass ein selbstbewohntes Haus auch Kosten verursacht, die eine kleine Rente sprengen.
Ergänzungsleistungen sind die bedeutendste Unterstützung und ein rechtlicher Anspruch, keine Sozialhilfe. Auch das muss man vielen älteren Menschen, die sich für staatliche Unterstützung manchmal schämen, immer wieder sagen.
In der Schweiz sind die Ergänzungsleistungen zwar bundesrechtlich geregelt. Die Kantonen haben aber einen Spielraum bei der Umsetzung, was spürbare Unterschiede bei der Auszahlung zur Folge hat. Seit der Reform von 2021 werden die maximal anrechenbaren Mietkosten nicht mehr nach Kanton, sondern nach drei Regionen (Zentren, Agglomeration, ländliche Gebiete) unterschieden.
Die Kehrseite der Medaille
Ungeachtet solcher Details: Wer mit kleinem Portemonnaie aber grossem Vermögen Ergänzungsleistungen bezieht, muss auch wissen, dass die staatliche Unterstützung eine Kehrseite hat: Nicht für den Bezüger oder die Bezügerin, wohl aber schnell einmal für die späteren Erben.
Das Stichwort heisst Rückerstattungspflicht. Seit der letzten grossen Reform müssen Erben die bezogenen Ergänzungsleistungen zurückzahlen, wenn der Nachlass – im Fall der Nachbarin ihr Haus – einen Wert von 40 000 Franken übersteigt; also im Grunde genommen immer bei Immobilienbesitz. Für viele ältere Menschen bedeutet das ein moralisches Dilemma. Sie wollen ihren Kindern keinen Schuldenberg hinterlassen, obwohl das Erbe per Saldo immer noch viel höher ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bekämpfung von Altersarmut mehr bedeutet, als bloss Frankenbeiträge zu überweisen. Älteren Menschen soll auch die Angst genommen werden, dass sie im Alter jemandem zur Last fallen. Die staatlichen Leistungen hierzulande können als solide bezeichnet werden. Sie setzen aber Eigeninitiative voraus. In einem System, das auf Eigenverantwortung basiert, drohen jedoch jene unterzugehen, die zu stolz oder zu müde zum Kämpfen sind.
Meine Nachbarin scheint dazuzugehören.
Leistungen bei Altersarmut
In der Schweiz gibt es verschiedene Leistungen zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentner, wenn die regulären Renten der ersten und zweiten Säule für den Lebensunterhalt nicht ausreichen.
- Ergänzungsleistungen (EL): Sie sind die wichtigste Hilfe bei Altersarmut.
- Hilflosenentschädigung: Sie kommen Personen zugute, die aufgrund von Beeinträchtigungen im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Sie wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen ausgezahlt.
- Heim- und Pflegekosten: Wenn ein Aufenthalt in einem Pflegeheim notwendig wird, können EL auch zur Deckung der Pflegekosten sowie für ein persönliches Taschengeld benützt werden.
- Individuelle Prämienverbilligung: Rentnerinnen und Rentner in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnisse können beim Kanton einen Zuschuss zu den Krankenkassenprämien beantragen.
- Einmalige Nothilfen: In Härtefällen(zum Beispiel bei massiv gestiegenen Energiepreisen) leisten Organisationen wie Pro Senectute oder Winterhilfe punktuelle finanzielle Beiträge an die Heizkostenrechnung.
- Kantonale Zusatzleistungen: Einige Kantone berechnen bei ihren Zusatzleistungen zur AHV oft grosszügigere Pauschalen für die Wohnnebenkosten.
- KulturLegi: Mit der KulturLegi der Caritas oder kantonale Seniorenkarten erhalten Personen mit geringem Einkommen Rabatte in vielen Lebensbereichen.
- Wichtig für Mieter: Wenn am Ende des Jahres eine hohe Nebenkostenabrechnung eintrifft, können EL-Bezüger diese bei der zuständigen Stelle einreichen.

Aber warum nimmt die ältere Dame nicht eine passende Nachfolgefamilie in ihr Haus –
natürlich nach Regelung der finanziellen Fragen. Da ist zB eine Familie – zwei Ärzte, drei
wirklich nette Kinder im schulpflichtigen Alter mit zwei Katzen. Sie suchen ein grösseres Haus in Einzugsbereich Rämibühl. Sie könnten der älteren Dame über die kommenden Jahre helfen.