StartseiteMagazinGesundheitUnter der Lupe: die Krankenkassenpolice

Unter der Lupe: die Krankenkassenpolice

Nach dieser Lektüre haben Sie einen grossen Wissensvorsprung gegenüber den meisten Nachbarn und Freunden. Und sparen eventuell erst noch Geld.

Egal bei welcher Krankenversicherung Sie versichert sind – die Grundversicherung (auch obligatorische Krankenpflegeversicherung genannt) entspricht in jedem Fall dem Krankenversicherungsgesetz des Bundes (KVG). Das Gesetz bestimmt die folgenden Punkte:

– Eine Kranken- und Unfallversicherung ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften Personen.

– Monatliche fallen Prämien an.

– Alle reglementierten ärztlichen Leistungen werden im Falle von Krankheit oder Unfall von der Versicherung übernommen, ebenso Medikamente, die auf der Liste der zu übernehmenden Verordnungen aufgeführt sind, dazu Physiotherapie, etc.

– Der Versicherte übernimmt einen beschränkten Kostenanteil.

– Niemand kann ausgeschlossen werden. Falls Sie also die Krankenkasse wechseln wollen, sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Gesundheit zu machen.

Nun zu den Details:

Die Prämien sind für Mann oder Frau, gesund oder krank, bei der gleichen Versicherung in der gleichen Region gleich hoch. Die Versicherungen legen jedes Jahr die Prämien für einzelne Regionen neu fest, wobei es pro Kanton maximal drei Stufen geben darf.

Allen gemeinsam ist die Franchise. Das ist der Betrag, den jeder Versicherte pro Kalenderjahr selber zu zahlen hat, bevor die Krankenkasse Leistungen übernimmt. Die Höhe der Franchise kann selber gewählt werden: Mindestens 300 Franken, bei Bedarf 500, 1000,1500, 2500 Franken. Danach übernimmt die Versicherung 90 Prozent der Leistungen bis zum maximalen Selbstbehalt von 700 Franken. Das heisst, dass jemand mit einer Franchise von 300 Franken an Eigenleistungen während eines Kalenderjahres auch bei extensivsten Kosten maximal 1000 Franken selber zahlt. Hohe Franchisen zum Sparen von Prämien wollen im Seniorenalter gut überlegt sein: Eine unvorhergesehene ärztliche Behandlung rafft den vermeintlichen Gewinn dahin.

Die Kostenbeteiligung wird auf allen Leistungen erhoben, auch bei Unfällen. Senioren sind in aller Regel nicht mehr nach UVG versichert.

Die Versicherungen dürfen vom Gesetz her nur die im KVG definierten Leistungen vergüten. Fitnessabos gehören nicht dazu!

Ärzte und andere Anbieter medizinischer Leistungen sind verpflichtet, nach dem Gesetz der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit die Patienten und Patientinnen zu behandeln.

Krankenkassen kontrollieren

Sie sind auch verpflichtet, Sie vor Behandlungsbeginn über allfällige Nicht-Pflichtleistungen aufzuklären. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Rechnung sofort nach Erhalt an die Krankenkasse weiterzuleiten und erst nach deren Abrechnung und Prüfung die medizinische Behandlung zu zahlen.

Ist für alle obligatorisch: Die Krankenkassen-Grundversicherung. Und alle sind gefordert, damit sie auch in Zukunft bezahlbar bleibt. (Bild Ursula Gröbly)

Wenn Ihr Arzt mit der Kasse direkt abrechnet, verlangen Sie eine Kopie der Rechnung. Das ist Ihr Recht. Die Rechnungen für medizinische Behandlungen verjähren erst nach fünf Jahren. Alle Medikamente aus der Liste werden im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen übernommen. Originalmedikamente unterliegen einem Selbstbehalt von 20 Prozent, sofern es ein entsprechendes Generikum gibt.

Wo früher eine Rehabilitation selbstverständlich war, zahlt die Kasse häufig nur noch Physiotherapie. Ein Rehabilitätsaufenthalt entspricht einem verlängerten Spitalverbleib und bedarf auch entsprechender Kriterien. Gehen Sie nie in eine Reha, ohne vorher von Ihrer Krankenversicherung eine schriftliche Kostengutsprache in den Händen zu haben!

Kuren werden nur beschränkt mitfinanziert: 10 Franken pro Tag, die ärztlichen Konsultationen und die notwendigen Therapien, dies abzüglich des Selbstbehaltes. Akupunktur (neben vier anderen anerkannten alternativen Heilmethoden) wird vom KVG übernommen, wenn sie von einem dafür ausgebildeten Arzt ausgeführt wird.

Die Sache mit dem Spital

Die Spitalkosten werden im Wohnkanton auf der allgemeinen Abteilung jedes Vertragsspitals voll übernommen. Sie sind frei in der Wahl. Notfälle werden in der ganzen Schweiz in analogen Spitälern bezahlt. Wenn eine spezielle Operation in Ihrem Wohnkanton nicht möglich ist, zahlt die Krankenkasse diesen Eingriff auch ausserkantonal.

Wenn Sie sich selbstgewählt ausserkantonal stationär behandeln lassen, so zahlen Sie die Differenz der allfälligen Mehrkosten selber. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach den Einzelheiten.

Rechnungen sollten mit Vorteil auf Ende Jahr vom Leistungserbringer abgerechnet und weitergeleitet werden zur Verrechnung.

Die Grundversicherung können Sie spätestens Ende November für das folgende Jahr kündigen. Teurere Kassen bieten oft einen besseren Service bezüglich Beratung und Unterstützung bei Konflikten mit den Leistungserbringern. Verträge nie sofort unterzeichnen, immer eine Kopie verlangen!

Kosten sparen

Ich möchte Sie unbedingt auf wertvolle kostendämpfende Massnahmen aufmerksam machen: Sind Sie einem HMO-Netz (in städtischen Agglomerationen) oder einem Hausarztsystem angeschlossen, so kann sich Ihre Prämie um bis zu 10 Prozent reduzieren. Vielleicht haben Sie aufgrund ihrer finanziellen Lage Anspruch auf Prämienverbilligung. Fragen Sie bei der AHV-Zweigstelle nach.

Und auch dies: Sie haben jederzeit das Recht, ein Rezept statt des Medikamentes selber von Ihrem Arzt zu verlangen. Generika sind günstiger als Originalprodukte. Beim Bezug von Medikamenten durch eine Versandapotheke entfällt die Apothekertaxe. Noch preiswerter ist es, wenn Sie nur diejenigen Medikamente kaufen, die Sie wirklich auch konsumieren werden – dass Sie darüber den Arzt informieren sollten, versteht sich ja wohl.

In der Kombination meiner Vorschläge können sie allenfalls bis zu 80 Prozent sparen. Das zumindest rechnet die Krankenversicherung Concordia in ihrer Infobroschüre vor.

Möglicherweise hat Ihre Krankenkasse eine telemedizinische Beratungsstelle, oder Sie können den Apotheker fragen – ein Gang weniger zum Arzt ist oft möglich.

Nachfragen und Zweitmeinung einholen

Die neue Spitalfinanzierung hat dazu geführt, dass Spitäler mehr Patienten behandeln wollen. Gutgläubige Senioren und Seniorinnen sind vermehrt in Gefahr, sich Operationen zu unterziehen, die gar nicht dringend wären. Lassen Sie sich sehr gut mündlich und schriftlich informieren, holen Sie vor einem Eingriff unbedingt eine zweite Meinung ein!

Alle diese Ausführungen betreffen die Leistungen der medizinischen Grundversicherung und gilt für alle in der schweiz wohnhaften Personen, ob jung oder alt. Sie ist unsere allerwichtigste Versicherung. Und wir alle können dazu beitragen, dass sie auf lange Frist bezahlbar bleibt.

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