Vereinte Nationen

Bibliophile Bücher ziehen mich an. Die Büchergilde Gutenberg hat in diesem Jahr ein apart aufgemachtes Buch über «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» herausgegeben. Es ist eine redigitalisierte und im Format verkleinerte Ausgabe des Originals aus dem Jahre 1974 der Büchergilde Gutenberg. Das Besondere daran sind die 30 Radierungen des Grafikers und Schriftstellers Christof Merkel (1935-2020).

Die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» wurde an der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 verkündet. Die Organisation der Vereinten Nationen, abgekürzt UNO genannt, war noch jung. Ihre Charta wurde am 26. Juni 1945 auf der Konferenz von San Francisco von 50 Staaten mitunterzeichnet und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft.

Das Thema Menschenrechte war eine Ergänzung zu den anderen Zielen, denen sich die UNO widmen wollte: Bewahrung des Weltfriedens; Achtung der Souveränität und Selbstbestimmung der Völker; internationale Zusammenarbeit, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen; zur Verfügung stellen eines Mittelpunktes, der die Bemühungen der Nationen zur Erreichung der gemeinsamen Ziele aufeinander abstimmt. Heute gehören der UNO 193 Staaten der Welt an.

Der Weg der Schweiz

Der Weg der Schweiz zur Mitgliedschaft bei der UNO war lang und mühselig. Wir benötigten dazu zwei Volksabstimmungen: 1986 wurde ein Beitritt noch wuchtig abgelehnt. Aber am 3. März 2002 stimmte das Schweizer Volk dem Beitritt zu. Vieldiskutiertes Thema auf den Podien im Abstimmungskampf war das Thema der Schweizer Neutralität. Persönlich habe ich an verschiedenen solchen Diskussionen teilgenommen. Schliesslich setzte sich die Meinung durch, eine Mitgliedschaft in dieser weltumspannenden Organisation sei mit der schweizerischen Neutralität vereinbar.

Der Hauptsitz der UNO in New York blieb bei der Jubiläumsversammlung zum 75-Jahr-Jubiläum verwaist. (Bilder Pixabay)

An der virtuellen 75. Generalsversammlung der UNO vor einigen Tagen war auch Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga mit einer Ansprache präsent. Sie sprach klar, schnörkellos und zog ein Fazit über die bisherigen Tätigkeiten und Wirksamkeiten der UNO. Und sie stellte fest, dass nicht die Organisation für Mängel und nicht erreichte Ziele zu kritisieren ist: «Wir sprechen im Wesentlichen von uns selbst, denn die UNO das sind ihre Mitgliedstaaten. Und diese behindern oft die Arbeit der UNO. Sie blockieren Entscheide oder setzen diese nicht um, sie torpedieren Resolutionen und verstossen gegen deren Grundsätze».

Die ungeschönten Äusserungen erfolgten natürlich ohne Nennung einzelner Staaten. Aber sie waren bemerkenswert, denn Präsidentin Sommaruga legte auch offen: «Mein Land ist bereit, noch mehr Verantwortung zu übernehmen, und aus diesem Grund kandidiert die Schweiz zum ersten Mal für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat für den Zeitraum 2023 – 2024». Man muss wissen: die Mitglieder des Sicherheitsrates werden von der Generalversammlung gewählt, von jenem Gremium, zu dem Präsidentin Sommaruga via Videobotschaft sprach!

Sicherheitsrat

Die Vorbereitungen für eine Kandidatur der Schweiz für den Sicherheitsrat laufen schon seit 2011. Zuständig für die Stellung des Gesuchs ist der Bundesrat. Das Geschäft war auch in der Frühlingssession der Räte 2020 Gegenstand von verschiedenen Fragen und Vorstössen. Der Bundesrat vertritt unbeirrt die Meinung, dass «eine nichtständige Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat mit der Neutralität der Schweiz vereinbar sei». Diese Kernfrage ist umstritten.

Es ist das Privileg und die Last eines langen Lebens, denselben Fragen, hier aussenpolitischer Natur, immer wieder zu begegnen. Ich erinnere mich noch, dass ich vor dem Beitritt der Schweiz zur UNO 2002 vor verschiedenen Gruppen von jungen Leuten sprach. Mein Kontrahent war ein volksverbundener Geschäftsmann aus der Region. Unser Zankapfel war ein allfälliger Beitritt nicht nur zur UNO, sondern in den Sicherheitsrat. Dabei stand die Neutralität der Schweiz im Zentrum. Meine Meinung damals war, eine Mitgliedschaft beim Sicherheitsrat stehe aktuell und auch in Zukunft nicht zur Diskussion. Mein Gegner wollte der UNO schon gar nicht beitreten, um nie vor dieser Fragestellung zu stehen.

Wie ich heute feststelle, hatte ich mich getäuscht. Der Bundesrat will die Schweiz in den Sicherheitsrat führen, wie er auch in einem entsprechenden Bericht von 2015 ausführt. Er nennt andere neutrale Staaten als Beispiel (Österreich, Finnland, Irland, Schweden). Und vertritt die Auffassung, «dass eine Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Schweiz eine zusätzliche Plattform bieten würde, um ihre traditionelle und bewährte Rolle als unparteiischer Brückenbauer wahrzunehmen und nutzbar zu machen.»

Die Jahre sind ins Land gegangen. Zu meiner Primarschulzeit, während des Zweiten Weltkrieges, wurde die Neutralität nicht öffentlich hinterfragt. Spätere historische Forschungen über jene Zeit zeigten auf, dass der naive Kinderglaube und die Realität nicht deckungsgleich gewesen waren.

Kürzlich unterhielt ich mich mit einem ehemaligen Kollegen aus dem Parlament über diese Fragen. Er ist etwas jünger an Jahren, aber etwas älter an Weisheit als ich. «Heute» ,sagte er zu mir, «heute können wir diese schwierigen Fragen den Jungen überlassen». Bei mir machte sich eine gewisse Erleichterung breit! Und ich freute mich auf die Lektüre meines neuen Buches: «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte».

«Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» 2020 Büchergilde Gutenberg, Verlagsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Wien und Zürich. ISBN 978-3-7632-7195-5

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