Der Schweizerische Seniorenrat SSR hat an seiner Delegiertenversammlung ganz überraschend mit 13 zu 4 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, die Ja-Parole für die Initiative „AHVplus“ beschlossen. Der Co-Präsident des Rates, Michel Pillonel von der VASOS, meinte zum Ergebnis: «une majorité très claire» und ließ damit keinen Zweifel am Resultat zu. Der SSR, der von den grossen Altersverbänden der Schweiz, der Vereinigung für aktive Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz VASOS (politisch Mitte-Links stehend) und des Verbandes für Seniorenfragen SVS (Mitte-Rechts) paritätisch zusammengesetzt ist, bearbeitet alle politischen Themen, die im Zusammenhang mit Altersfragen stehen. Er wird finanziell unterstützt durch das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.
Dass sich der SSR jeweils auf eine Meinung einigen kann, ist selten. Zu weit liegen die politischen Ausrichtungen der beiden grossen Altersorganisationen auseinander. Doch bei Altersthemen, die immer oder zumindest meistens soziale Fragen miteinschliessen, können sich die beiden Lager nach intensiven Diskussionen ab und zu gar auf eine Meinung einigen. So geschehen auch bei „Altersvorsorge 2020“. Der SSR unterstützte in seiner Vernehmlassung die Vorlage des Bundesrates.
Mit der Vorlage „Vorsorge 2020“ will Bundesrat Alain Berset retten, was es zu retten gilt: das wirklich bewährte 3. Säulen-Modell. Das Projekt hat im Ständerat die erste Hürde genommen. Die Kernpunkte: Das Rentenalter der Frauen soll wiederum erhöht werden, nun auf 65 Jahre. Der Umwandlungssatz bei der zweiten Säule soll reduziert werden können, als Kompensation soll die AHV für Neurentner um 70 CHF im Monat leicht erhöht werden. Nun stört die Initiative „AHVplus“ der Gewerkschaften den Ablauf. Am 25. September 2016 wird über die Initiative, die eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 % vorschlägt, abgestimmt werden. Die AHV-Renten würden also zwischen 1000 und 4000 CHF pro Jahr je Status erhöht.
In den letzten Wochen ist aber nicht so sehr die AHV, als vielmehr die berufliche Vorsorge in den Fokus der Kritik geraten. Die „Sonntagszeitung“ berichtet kontinuierlich, dass die heutigen Rentner auf Kosten der jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leben würden, dass der laufend reduzierte Umwandlungssatz den Jungen eine immer tiefere Rente aus der beruflichen Vorsorge bescheren werde. Die Jungen würden die Alten jährlich mit beinahe 1000 CHF finanzieren.
Auch wenn die AHV-Rechnung 2015 erstmals seit Jahren negativ abschloss, Monat für Monat kommt die AHV-Rente frei ins Haus. Im Maximum beträgt sie für eine Einzelperson 2’350 (Ehepaare: 3’525), im Minimum sind es 1’175 CHF (Ehepaare 2’350), die ausbezahlt, auf das Konto überwiesen werden. Die Maximal-Rente für Einzelpersonen ist also fast gleich hoch, wie die 2’500 CHF im Monat, die die Initianten der Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen verheissen, sollte ihr Volksbegehren am 5. Juni entgegen aller Umfragen angenommen werden. Wir wissen, dass mit 2’350 CHF keine grossen Sprünge zu machen sind.
Denn ohne eine 2. Säule, ohne Angespartes aus der 3. Säule, sind die Rentner, die nur über die erste Säule, die AHV, verfügen, meistens gezwungen, Ergänzungsleistungen aus der AHV zu beantragen. Ein schriftlicher Bittgang, der vielen schwer fällt, vor allem dann, wenn jemand Jahrzehnte lang gearbeitet hat.
Weil die meisten der jetzigen Rentnergeneration kräftig und immerwährend gearbeitet haben, hat die Zahl derer, die über eine ganz ansehnliche 2. Säule verfügen, zugenommen. Es sind aber immer noch rund 33 % (19% der Männer und 38% der Frauen), die über keine 2. Säule verfügen. Und erst rund 33% der Pensionierten haben in die dritte Säule eingezahlt, Steuern gespart und einen Kapitalstock fürs Alter angelegt. Immerhin: Die meisten der heutigen Renten sind bei der beruflichen Vorsorge, also in der 2. Säule, noch mit dem Umwandlungssatz von 7,2 % gerechnet und so festgelegt worden. So geht es rund 60 Prozent der Rentner heute gut, nicht wenigen ganz gut. Und das ist auch gut so.
Und wenn es auch schwarze Schafe unter ihnen gibt, die ihr angespartes Kapital aus der zweiten Säule bezogen, es mit einem angenehmen Leben verbraucht, verprasst oder verspekuliert haben und nun Ergänzungsleistungen beziehen, so hat sich das System bewährt. Und wir können stolz darauf sein, was unsere Mütter und Väter da entwickelt und umgesetzt haben. Kein besonders gutes Zeugnis können wir aber den Politikern ausstellen. Im Jahr 2005 ist zum letzten Mal mit der 10. AHV-Revision eine Änderung in der 1. Säule vorgenommen worden: Das Renteneintrittsalter für die Frauen wurde auf 64 Jahre erhöht. In den letzten elf Jahren ist aber nichts mehr passiert. Die 11. AHV-Revision scheiterte im Oktober 2010 glorios im Nationalrat. Die SP wollte Verbesserungen bei frühzeitigen Pensionierungen, die SVP sperrte sich dagegen. Mit dieser unheiligen Allianz zwischen SP und SVP versenkte die grosse Kammer die 11. Revision der AHV mit Getöse. Jetzt muss sie zwingend revidiert werden.
Dass nun plötzlich die Initiative „AHVplus“ an Zustimmung gewinnt, ist nicht zuletzt darauf zurück zu führen, dass nun vermehrt die berufliche Vorsorge, die zweite Säule, schlecht geschrieben wird.
Ohne ein Prophet zu sein, kann schon jetzt vorausgesagt werden, dass es zu einem heftigen Abstimmungskampf kommen wird. Die Versicherungen, Finanzdienstleister, auch Banken werden mobil machen. Sie wollen verteidigen, was nicht verändert werden soll, woraus ungebrochen fliesst, was Gewinne verspricht: die Kapitalien aus der 2. Säule. Sie wollen keine Stärkung der AHV auf Kosten der zweiten Säule. Zurzeit sind es gegen 900 Mia CHF aus der 2. Säule, die von der Finanzbranche verwaltet werden. Die Anlagekosten, die administrativen Aufwendungen und die Gewinne daraus ergaben im Jahre 2013 den stolzen Betrag von 6,4 Mia CHF. Da werden einige Franken für den Abstimmungskampf sicher vorhanden sein.
Erfreulich ist, dass in der nun heftig anlaufenden Auseinandersetzung um die Altersvorsorge nicht nur eine Richtung sondern zwei zur Debatte stehen. Einmal die Richtung der nationalrätlichen Kommission, die sich anschickt, abzubauen, den Umwandlungssatz bei der 2. Säule beispielsweise nach unten zu korrigieren. Und auf der anderen Seite die Richtung der Initiative „AHVplus“, die markant die 1. Säule ausbauen will. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben es bereits am 25. September in der Hand, die Richtung zu bestimmen.