StartseiteMagazinLebensartDrohnen: Die Welt von oben im Visier

Drohnen: Die Welt von oben im Visier

Das Wort «Drohne» hat seit dem Ukraine-Krieg einen fahlen Beigeschmack bekommen. Mit Drohnen kann man aber auch viel Kreatives bewirken: Besuch bei Drohnenpilot Raphael Alù (Titelbild) in Basel.

Bei einem Drohnenpiloten ist es wie bei einem Vogel: Beide können die Welt von oben unter verschiedensten Blickwinkeln betrachten. Ein wesentlicher Unterschied besteht allerdings darin, dass eine Drohne vom Boden aus von Menschenhand gesteuert wird.

Raphael Alù aus Basel ist einer dieser noch nicht sehr zahlreichen Drohnenpiloten in der Schweiz, die solche Geräte manuell steuern. Er hat aus seinem Hobby schon fast einen Beruf gemacht, ist zwei bis dreimal pro Woche unterwegs, um nach idealen Sujets Ausschau zu halten. Oder er nimmt Aufträge wahr, knipst Bilder für Firmen, die Luftaufnahmen für Präsentationen benötigen oder für private Events.

Tausende von Followern

Der 41-jährige zweifache Familienvater mit sizilianischer Herkunft hat sich zu einem wahren Shooting-Star in der noch jungen und überschaubaren Branche entwickelt. Er besitzt eine Fangemeinde von Tausenden von Followern auf den sozialen Medien und publiziert seine teilweise spektakulären Bildern aus der Höhe auch regelmässig am Wochenende in einer Fotokolumne einer regionalen Zeitung (bz – Zeitung für die Region Basel).

Die beiden Roche-Türme in Basel ragen aus dem Nebelmeer. Foto: Raphael Alù

Wenn er vor unseren Augen eine seiner beiden Drohnen in den Himmel steigen lässt, sieht das allerdings gar nicht so spektakulär aus; fast wie ein Spielzeug, so wie Jugendliche kleine Schiffe im See per Funk vom Ufer aus herumdirigieren; mit dem Unterschied, dass bei einer Drohne die Reise nach oben geht.

Drohne ist nicht gleich Drohne

Drohne ist jedoch nicht gleich Drohne: Die Drohnen, wie man sie aus dem Ukraine-Krieg zu Gesicht bekommt, haben viel grössere Ausmasse und tragen beträchtliche Lasten für ihr zerstörerisches Werk. Aber auch kleine Drohnen könnten einiges Unheil anrichten, wenn sie zum Beispiel mit einem anderen Objekt in der Luft in Kontakt kommen. Deshalb müssen gewisse Regeln von Gesetzes wegen beachtet werden.

Raphael Alù kennt sie alle. Schliesslich beschäftigt er sich mit diesem Thema schon seit rund 15 Jahren. Regeln betreffen zum Beispiel sensible Orte wie einen Flughafen, zu dem eine Drohne einen Minimalabstand von fünf Kilometern einhalten muss; oder ein Gefängnis, das als Sujet für Drohnenfotografie ebenfalls tabu sei.

Flug-Obergrenze von 120 Metern

In der Höhe liege die maximal zulässige Flug-Obergrenze bei 120 Metern. «Aber ich fliege meine Drohne meistens nur in einer Höhe von 50 bis 70 Metern», erzählt er. Einen Roche-Turm in Basel beispielsweise von über 200 Meter kann er deshalb nicht direkt von oben fotografieren. Es sei denn, er bekäme eine Ausnahmebewilligung. «Aber das ist, vor allem auf Bundesebene, mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden.»

Der Basler Münsterplatz während der Fasnacht mit der Laternenausstellung. Foto:Raphael Alù

Und wenn jemand solche Bilder klammheimlich trotzdem schiesst? Liesse sich diese Person überhaupt ausfindig machen? «Die neuen Drohnen verfügen über eine sogenannte Remote-ID, das heisst, die Drohne sendet ihre ID. Das kann die Polizei auslesen. Aber die Identifikation ist schlussendlich so wie bei den meisten Straftaten. Ein Straftäter könnte eine Drohne ja auch gestohlen oder nicht registriert haben», erklärt Raphael Alù.Voller Begeisterung erzählt der Geowissenschaftler, der im «richtigen» Leben beim Statischen Amt in Basel arbeitet und dort räumliche Daten wie Bevölkerungsstatistiken auswertet, von seinen Erfahrungen als Drohnenpilot. Am meisten gefragt werde er, ob man eine Drohne einfach kaufen und ohne Bewilligung auf die Reise schicken kann.

Prüfung ab einem gewissen Gewicht

Grundsätzlich gelte für alle Drohnenpiloten/innen eine Registrierungspflicht beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Davon ausgeschlossen seien Personen, die Drohnen unter einem Gewicht von 250g betreiben, welche ohne Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet sind, die sich zur Erfassung von personenbezogenen Daten eignen. Bei der Registrierung erhalte man eine UAS-Betreibernummer. «Drohnen müssen mit dieser Betreibernummer gekennzeichnet werden. Für Drohnen ab 250g ist zusätzlich noch eine Prüfung erforderlich.»

Und zudem, ganz wichtig: Drohnen dürften nicht über Menschenansammlungen geflogen werden und schwere Drohnen auch nicht direkt über einzelne Menschen. Das habe mit Sicherheitsaspekten zu tun, auf die heute mehr denn je grosser Wert gelegt wird. Raphael Alù: «Ich hangle mich also quasi von Gebäude zu Gebäude und fotografiere nur schräg von der Seite.»Die Vor- und Nachbearbeitungszeit von Bildern ist übrigens nicht zu unterschätzen. Der Drohnenpilot spricht von mehreren Stunden. Dazu gehört auch die Planung für die ideale Uhrzeit für ein Foto. Im Geoportal des Kantons lasse sich etwa dank einem 3D-Modell Schattenwürfe simulieren.

Immer auf das Wetter achten

Es gibt zudem Situationen, bei denen eine Drohne arbeitslos am Boden bleiben muss. Einen Strich durch die Rechnung machen kann vor allem das Wetter. «Wenn es stark windet oder regnet, ist das Fliegen mit einer kleinen Drohne tabu», räumt der Interviewte ein. «Das wäre ein zu hohes Risiko.»

Nur einmal sei ihm bisher ein Malheur passiert. «Als ich mit der Drohne über den Rhein flog, wurde das Objekt von einem Schwarm Tauben touchiert.» Die Drohne stürzte in den Rhein und befindet sich noch immer dort.

Keine zusätzlichen Auflagen

Der Ukraine-Krieg hat nach Einschätzung von Raphael Alù bis jetzt keine zusätzlichen administrativen Hürden ausgelöst. «Es kommt höchstens vor, dass Passanten beim Vorbeigehen einen Spruch machen.»

Bei besonderen Ereignissen beobachtet er allerdings – bei allem Verständnis für die Wahrung der Sicherheit – schon eine gewisse Überreaktion der Behörden. Er schildert den Spiessrutenlauf beim jüngst durchgeführten Eurovision Song Context (ESC). Während rund zehn Tagen habe es deswegen ein komplettes Drohnenflugverbot im Kanton Basel-Stadt sowie neun angrenzenden Gemeinden gegeben. «Ich musste bei der Polizei für jeden Flug mehrere Tage im Voraus eine Bewilligung einholen und wurde rund ein Dutzend Mal kontrolliert», erinnert er sich.

Titelbild: Raphael Alù startet seine Drohne. Foto: Markus Sutter

https://www.aluarts.ch/

Spenden

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, Sie zum Denken angeregt, gar herausgefordert hat, sind wir um Ihre Unterstützung sehr dankbar. Unsere Mitarbeiter:innen sind alle ehrenamtlich tätig.
Mit Ihrem Beitrag ermöglichen Sie uns, die Website laufend zu optimieren, Sie auf dem neusten Stand zu halten. Seniorweb dankt Ihnen herzlich.

IBAN CH15 0483 5099 1604 4100 0

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Newsletter & Mitgliedschaft

Lernen Sie uns über den kostenlosen Newsletter kennen und werden Sie Mitglied von Seniorweb.

Beliebte Artikel

Mitgliedschaften für Leser:innen

  • 20% Ermässigung auf Kurse im Lernzentrum und Online-Kurse
  • Reduzierter Preis beim Kauf einer Limmex Notfall-Uhr
  • Vorzugspreis für einen «Freedreams-Hotelgutschein»
  • Zugang zu Projekten über unsere Partner
  • Massgeschneiderte Partnerangebote
  • Buchung von Ferien im Baudenkmal, Rabatt von CHF 50 .-