Ab jetzt steht der Schweiz erneut ein zähes politisches Ringen um die Beziehungen zur EU bevor. Die zentrale Frage lautet: Soll das Vertragswerk – die sogenannten «Bilateralen III» – dem Ständemehr unterstellt werden oder nicht? Die Antwort vorweg: Nein. Das Volksmehr erweist sich als die gerechtere und demokratischere Form der Entscheidung. Warum, das gilt es darzulegen.
Bundespräsident Guy Parmelin stellte zusammen mit seinen Bundesratskollegen Beat Jans und Ignazio Cassis das neue, umfangreiche Vertragswerk mit der EU den Bundeshausmedien auffallend nüchtern und beinahe leidenschaftslos vor. Wohl auch, um seine eigene Partei, die SVP, nicht zusätzlich zu verärgern, die im Abkommen ohnehin einen «Unterwerfungsvertrag» sieht. Gleichzeitig tauchen bereits umfangreiche Argumentarien gegen das Vertragswerk auf – etwa im Blick online.
Auch der umständliche Titel «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» – kurz «Bilaterale III» – löst kaum Begeisterung aus. Bereits wird darüber diskutiert, ob dem Vertragswerk nicht ein medienwirksamerer Name gegeben werden sollte, einer, der je nach politischer Perspektive positiver oder kritischer besetzt werden kann. Zwölf Jahre lang haben Schweizer Diplomaten in Brüssel verhandelt. Das Ergebnis hätte wohl einen prägnanteren Namen verdient. Immerhin erinnert die Bezeichnung «III» daran, dass bereits die Bilateralen I und II der Schweiz Wohlstand und Zeit verschafft haben, sich in Europa wirtschaftlich zu etablieren. Nun soll diese Zusammenarbeit mit den Bilateralen III fortgesetzt werden.
KI generiert: Stop oder doch vereinbarte Durchfahrt?
In den kommenden Monaten werden sich die eidgenössischen Räte intensiv mit dem umfangreichen Vertragswerk befassen. National- und Ständerat werden darüber debattieren, Änderungen vornehmen und die Vorlage zwischen den beiden Kammern hin- und herschieben, bis sie schliesslich abstimmungsreif ist. Der zentrale und zugleich umstrittenste Bestandteil dieses EU-Pakets ist die institutionelle Frage: In welchem Umfang muss die Schweiz künftig EU-Recht übernehmen? Wie wird sie bei dessen Ausarbeitung einbezogen? Und wie sollen Streitfälle künftig geregelt und entschieden werden?
Während dieser langen politischen Auseinandersetzung werden immer wieder Zwischenbilanzen gezogen. Doch statt Klarheit zu schaffen, dürften sie eher Unsicherheit und Unbehagen verstärken. Denn über der ganzen Debatte schwebt eine entscheidende Frage wie ein Damoklesschwert: Reicht für die Annahme der Vorlage das Volksmehr oder braucht es zusätzlich das Ständemehr?
Die Fronten sind klar: Die Gegner fordern das Ständemehr, die Befürworter lehnen es ab. Die Gründe liegen auf der Hand. Wird die Vorlage sowohl dem Volks- als auch dem Ständemehr unterstellt, braucht es erfahrungsgemäss ein Volksmehr von deutlich über 55 Prozent, um die Hürde zu überwinden. Die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung steigt damit erheblich.
Der Grund dafür liegt im föderalistischen Abstimmungssystem: Beim Ständemehr haben kleine Kantone ein deutlich höheres Gewicht. So verfügen die Appenzellerinnen und Appenzeller faktisch über eine rund vierzigmal stärkere Stimmkraft als die Zürcherinnen und Zürcher. Bei einer derart wichtigen Vorlage führt das zu einer paradoxen Situation: mehr demokratisches Gewicht für kleine Kantone, weniger für die bevölkerungsreichen. Dabei betrifft diese Frage wirtschaftlich vor allem die Menschen direkt, weit stärker als die Institution Kanton.
Hinzu kommt eine weitere brisante Frage: Soll die Volksabstimmung noch vor den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2027 stattfinden – oder erst danach? Angesichts der angespannten geopolitischen Lage wäre weiteres Zögern und Zaudern nicht zu verantworten. Die Schweiz muss sich der grundlegenden Frage ihres Verhältnisses zu Europa stellen, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sicherheitspolitisch.Und die Parteien sollten Farbe bekennen, noch vor den Wahlen im Oktober 2027.

Wenn man hier gegen das Ständemehr ist, kann es auch ganz abschaffen – ebenso auch den Ständerat.
Wenn man so argumentiert wie der Verfasser des Artikels, liegt einem nicht viel am Schutz der Minderheiten und dem Zusammenhalt der Schweiz.
Wenn sie das so sehen, ja dann schaffen wir das Ständemehr ab.
Können sie mir erjklären, weshalb eine Stimme aus Appenzell 40 Mal mehr Gewicht haben soll, als meine Stimme aus dem Kanton Zürich?
Was leistet denn der Kanton Appenzell 40 Mal mehr für die Schweiz als der Kanton Zürich?
Ich sehe durchaus, dass es Abstimmungen gibt, bei denen man mit dem Ständemehr den kleinen Kantonen die Möglichkeit gibt, bei kantonsspezifischen Abstimmungen mehr Gewicht zu haben, damit sie nicht prinzipiell von den grossen Kantonen überfahren werden.
Hier geht es aber um die ganze Schweiz und jeden einzelnen Bürger und nicht um die Kantone.
Wenn sie gegen den Vertrag sind, fair enough. Dann überzeugen sie die einzelnen Bürger, so zu stimmen wie sie. Aber versuchen sie es nicht mit schummeln.
Es geht nicht darum, ob ein Appenzeller mehr Gewicht hat bei einer nationalen Abstimmung. Es geht darum, dass jeder Kanton eine Standesstimme abgeben kann und wie der Kanton diese ermittelt ist eigentlich egal. Aktuell stimmen die Bürger eines Kantons über die Standesstimme ab.
Dort haben sie das gleiche Gewicht, wie bei jeder Abstimmung, die den Kanton betrifft. So hat ein Appenzeller bei kantonalen Angelegenheiten immer mehr Gewicht als ein Zürcher.
das sehe ich genau so!!
es geht hier, wie bei vielem um vertrauen. vertrauen wir den fachleute, die das vertragswerk erstellt haben oder vertrauen wir eher denen, die mit der hellebarte das vertragswerk despektierlich aufspiessen? misstrauen sähen, verunglimpfen, was das zeug hält (unterwerfungsvertrag).
ich bin zuversichtlich, dass die stimmbürgerInnen den bilateralen III zustimmen werden. wir sind europäer, weder amerikaner, noch russen noch chinesen. wir gehören zu europa.
Überlegenswert – zumindest scheint mir überlegenswert, ob wir dem Schutz von Minderheiten noch mehrheitlich durch das Modell des Ständerats gerecht werden?
Wie wäre es mit einer Kammer neben dem Nationalrat, welche durch zufällig und für eine bestimmte Zeitdauer ausgeloste Bewoherinnen der Schweiz besetzt wäre?
Ich erlebe Anton Schaller nicht so, dass ihm Schutz von Minderheiten oder der Zusammenhalt der Schweiz nicht wichtig wäre; er wägt ab, ob die Bilateralen mehr die einzelnen BewohnerInnen der Schweiz betreffen oder mehr die einzelnen Kantone.
Zum Zusammenhalt der Schweiz finde ich auch bedenkenswert, ob wir vor allem an eine Art „IG Geld“ denken oder ob unser Fokus auf einem (eid)genossenschaftlich-nichtgewinnorientierten sozialen Zusammenhalt gerichtet ist.
Ihre Frage / Antwort > Die Antwort vorweg: Nein.
MEINE ANTWORT STàNDEMEHR > JA, JA, JA.
Sie geben ja bereits die Antwort Herr Schaller: Bei einem Ständemehr ist die Gefahr / Unsicherheit, dass die Verträge abgelehnt werden. Also gehts nicht um die Sache sondern um blindes Vertrauen. Was ich nicht begreife: wieso soll ich bezahlen um jemandem etwas offerieren zu dürfen? Wenn diese Verträge so gut für die Schweiz sind – die EU uns hilft zu überleben – was wird aus dem Bundeshaus? Dépandence der EU ?
Dieser Autor ist für seine Linken-Unterstützungen bekannt. Wo bleibt in einem „neutralen“ Senior-Web die rechte Gegenstimme?
Völlig einverstanden – aber meines Erachtens fehlt das wichtigste Argument: Art. 140 der Bundesverfassung. Dieser lautet:
«Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
a. die Änderungen der Bundesverfassung;
b. der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
c. die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden. »
Keiner dieser Punkte trifft auf die Vorlage zu den Bilateralen III zu. Eine Unterstellung unter das Ständemehr wäre somit schlicht und einfach verfassungswidrig. Hier fehlt wieder einmal das wichtige Instrument einer Verfassungsgerichtsbarkeit. Wenn wir ein solches Gericht hätten, wäre dessen Urteil in diesem Falle wohl schnell und eindeutig gefällt.
Nein Herr Hofmann, die juristische Sachlage ist eben nicht so eindeutig, wie Sie sie schildern. Denn gerade bei einem Hauptelement der Bilateralen III, der Personenfreizügigkeit, dürfte der Zuwanderungsartikel der Bundesverfassung verletzt werden, so dass sich eben daraus die Notwendigkeit auch des Ständemehrs ergibt. Im Übrigen ist es Sache des Parlaments, zu entscheiden, ob sie diese Verträge dem obligatorischen (Mehrheit von Volk und Ständen) oder dem fakultativen Referendum unterstellen wollen. Von Verfassungswidrigkeit kann deshalb keine Rede sein. Die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit lässt grüssen. Angesichts der Bedeutung der Bilateralen III für unser Land, aber auch wegen des bereits zweimaligen Entscheids des Parlaments (1972 Freihandelsabkommen und 1992 EWR) besteht zu Recht auch ein politischer Druck, diese Abkommen Volk und Ständen zu unterbreiten. Wir haben nun mal in der Schweiz einen gut und klug funktionierenden Föderalismus, den wir gerade bei dieser wohl wichtigsten Volksabstimmung der letzten und kommenden Jahrzehnte nicht aufs Spiel setzen sollten. Ich bin klar der Meinung, dass wir genügend gute Gründe haben, auch die aussenpolitisch vielleicht etwas konservativeren Kantone von einem Ja zu diesen für unsere Schweiz so wichtigen und nachhaltigen Bilateralen III mit der EU zu überzeugen.
Werner Hübscher
Danke Anton Schaller ihr Artikel ist sehr neutral verfasst. Werner Hofmann stellt die Frage rechtlich in richtige Licht. nach so vielen Jahren und enormen Kosten ist ein mutiger Entscheid angebracht.
Wer ein gutes Gewissen hat muss sich auch vor den Bilaterale III nicht fürchten und kann sich freuen in Europa eine Beitrag zu leisten, die hat es nötig.
Haaallooo, anybody home?!
Wer, der bei ausreichendem Verstand und gesundem Menschenverstand ist, springt denn auf ein sinkendes Schiff / Titanik?! Astronomische Verschuldung, Deutschland als Hauptbeitrasgzahler kurz vor dem finalen (suizidalen) Absturz, Regierungsoberhäuptlinge inkl Ursi von abartiger Kriegstreiberei, Frankreich und Grossbritannien bei IMF um Bail-Out angefragt, und und und. Brauchts noch mehr?
Ja Urs Fritz, es braucht viel mehr als sich nur am Negativen zu ergötzen. Haben Sie z.B. etwas Konstruktives in petto, wie das wacklige Schiff EU, auf dessen Boden die Schweiz sich ja auch befindet und von der unser Land punkto Sicherheit und Wirtschaft abhängig ist, in eine sichere Balance zu bringen wäre, ohne rechtsgültige Übereinkommen?
Haben Sie mal ernsthaft über die möglichen Folgen nachgedacht, wenn wir nicht mit der EU zusammenarbeiten? Welches Land in Europa wird uns noch beistehen, sollten wir militärisch angegriffen werden? Wie würde z.B. der Handel, die Forschung und alle anderen wichtigen Übereinkommen mit der EU funktionieren, sollte sie sich, im Gegenzug zu einem Nein der Bilateralen III, von der Schweiz distanzieren?
Für mich und viele Andere steht ausser Frage, Solidarität mit unseren Nachbarn ist nicht nur sinnvoll und logisch, sie ist der Garant dafür, dass wir als kleines Land, das zwar mitten in Europa aber kein Mitglied der EU ist, weiterhin respektiert werden und wir uns in Zukunft auf unsere Nachbarn verlassen können. Machen Sie sich mal schlau(er), nicht nur in den sog. Sozialen Medien.