Bea Heim, Präsidentin der VASOS, führte mit Frau Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ein Gespräch über die Finanzierung der 13. AHV-Rente im Hinblick auf die Abstimmung vom 29. November 2026.
Frau Bundesrätin, die 13. AHV-Rente wird auch bei einem Nein zur Finanzierung ausbezahlt. Warum braucht es aus Sicht des Bundesrates trotzdem ein Ja zur Vorlage?
Die 13. Rente kostet in diesem Jahr 4,2 Milliarden Franken. Das ist eine grosse finanzielle Belastung für die AHV. Die Zusatzfinanzierung trägt dazu bei, die AHV zu stabilisieren. Andernfalls steigen die jährlichen Umlagedefizite auf knapp 5 Milliarden Franken an. Das würde die AHV schwächen und den Druck auf die Renten erhöhen.
Die beschlossene Mehrwertsteuererhöhung deckt nur einen Teil der zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente. Weshalb hat sich das Parlament für eine Teilfinanzierung entschieden – und wie soll die verbleibende Finanzierungslücke geschlossen werden?
Der Bundesrat wollte, dass die 13. AHV-Rente deutlich stärker finanziert ist. Er schlug eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor. Der Kompromiss des Parlaments ist nun mit 0,4 Prozentpunkten bescheidener, aber er ist dennoch wichtig. Er stabilisiert die AHV. So können wir ohne übermässigen Zeitdruck die nächste AHV-Reform angehen.
Die Mehrwertsteuer wird häufig als sozial wenig ausgewogene Finanzierungsquelle kritisiert, weil Haushalte mit kleinen Einkommen einen grossen Teil ihres Einkommens für den Konsum benötigen. Wie beurteilen Sie diese Kritik?
Ich kann sie prinzipiell nachvollziehen. Beim vorliegenden AHV-Kompromiss zielt diese Kritik aber ins Leere. Das Parlament hat nämlich ganz bewusst Rücksicht genommen auf Haushalte mit kleinen Einkommen: Die Mehrwertsteuer für Güter des täglichen Bedarfs wird nicht erhöht. Lebensmittel wie Milch, Eier, Fleisch und Gemüse werden nicht teurer. Dasselbe gilt für Medikamente, Zeitungen und Zeitschriften. Der AHV-Kompromiss ist sozial abgefedert.
Was bedeutet die Erhöhung der Mehrwertsteuer konkret für eine Rentnerin mit kleiner Rente beziehungsweise für einen Haushalt mit kleinem Einkommen?
Die geschätzte Mehrbelastung für einen Rentner-Haushalt mit einem Einkommen von bis zu 4600 Franken pro Monat beträgt rund 7 Franken monatlich. Dabei darf man nicht vergessen, dass die AHV-Bezüger in der Schweiz künftig einmal pro Jahr eine 13. Rente von durchschnittlich fast 2000 Franken erhalten. Unter dem Strich wird die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner eindeutig gestärkt.
Ein zentrales Argument der Gegner lautet: Statt neue Einnahmen zu beschaffen, müsse die AHV strukturell reformiert und das Rentenalter erhöht werden. Was antworten Sie darauf?
Das Stimmvolk hat sich 2024 sehr deutlich gegen eine Erhöhung des Rentenalters ausgesprochen. Zudem ist die Anhebung des Frauenrentenalters noch bis 2028 im Gange. Jetzt bereits die nächste Erhöhung zu bringen, ist unrealistisch. Kommt hinzu, dass ältere Arbeitssuchende immer noch viel Mühe haben, eine neue Stelle zu finden. Natürlich ist es gut, wenn Menschen bis 65 und darüber hinaus arbeiten. Aber für den Bundesrat liegt der richtige Weg bei Anreizen und Freiwilligkeit.
Das Volk hat 2024 eine weitere Erhöhung des Rentenalters deutlich abgelehnt. Können sich die heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner darauf verlassen, dass dieser Volksentscheid bei der AHV 2030 respektiert wird?
Der Bundesrat hat entschieden, das Referenzalter in der nächsten Reform nicht zu berühren. Er will aber Hürden beseitigen und Anreize verstärken, damit mehr Menschen über 65 hinaus arbeitstätig bleiben.
Jüngere Menschen fragen zunehmend, ob sie dereinst selbst noch eine ausreichende AHV erhalten werden. Was können Sie einer heute 30- oder 40-jährigen Person dazu sagen?
Schon in meiner Jugend gab es Kreise, die behaupteten, man könne der AHV nicht vertrauen. Diese Untergangsszenarien haben sich nie bewahrheitet. Im Gegenteil: Die AHV ist heute so gut verankert, dass das Stimmvolk per Volksinitiative entschieden hat, sie auszubauen. Aber: Damit die AHV so stark bleibt, müssen wir Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll mit ihr umgehen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die AHV in eine Defizitspirale rutscht.
Viele Menschen arbeiten Teilzeit, leisten unbezahlte Betreuungs- und Pflegearbeit oder haben Erwerbsunterbrüche. Wie muss sich die AHV weiterentwickeln, damit solche Lebensläufe im Alter nicht zu Armut führen?
Die Solidarität ist durch viele Mechanismen tief in der AHV verankert: Von der Teilung der Beiträge zwischen Ehepartnern über die Erziehungsgutschriften bis hin zur vorteilhaften Rentenformel für tiefe Einkommen. Als nächstes will ich mit dem Bundesrat bestehende Ursachen von Beitragslücken beseitigen. Ein wichtiges Element des sozialen Ausgleichs ist aber auch die 13. Rente. Im Dezember wird sie erstmals ausbezahlt und die Kaufkraft der Seniorinnen und Senioren stärken. Jetzt müssen wir sie aber auch finanzieren.
Die Vernehmlassung zur AHV 2030 ist abgeschlossen, gleichzeitig wird die nationale Strategie zur Alterspolitik neu ausgerichtet. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass ältere Menschen und ihre Organisationen bei der weiteren Ausgestaltung der Alters- und Sozialpolitik frühzeitig und kontinuierlich einbezogen werden – und nicht erst dann, wenn die wesentlichen Weichen bereits gestellt sind?
Die ältere Generation leistet einen enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft – von der Betreuung der Enkelkinder über Bildungsangebote bis zur intensiven Pflege von Angehörigen. Deshalb ist mir die Alterspolitik ein grosses Anliegen. Die verschiedenen Organisationen, welche die älteren Menschen vertreten, wurden bisher und werden weiterhin angehört. Sie können zudem in Vernehmlassungen ihre Vorschläge einbringen – wie andere Interessenvertretungen auch. Sie können die direktdemokratischen politischen Mittel einsetzen und sich in die Politik einmischen.
Wenn Sie den Generationen – den Jungen, den Erwerbstätigen und den heutigen Rentnerinnen und Rentnern – eine Botschaft zur Zukunft der AHV mitgeben könnten: Welche wäre das?
Die AHV ist ein wertvolles Sozialwerk. Sie garantiert echte Solidarität zwischen Jung und Alt, zwischen Arm und Reich. Und sie ist der Beweis, dass wir Verantwortung füreinander tragen, nicht nur im persönlichen Umfeld, sondern in Stadt und Land und über Generationen hinweg. Gerade weil wir eine starke AHV von unseren Eltern geerbt haben, müssen wir ihr heute Sorge tragen für die Zukunft.
Das Interview mit Frau Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wurde zunächst auf der Website von VASOS publiziert.
Titelbild: Porträt von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (Foto © Bundeskanzlei / Beatrice Devènes)
