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Patientenrechte, Patientenpflichten

Wir alle haben als Patienten Rechte, aber auch Pflichten. Wir dürfen und müssen fragen und auf Antworten bestehen. Manchmal ist das eine Gratwanderung.

In den letzten Wochen haben uns in der Presse zwei ganz unterschiedliche Aussagen erreicht: In der Sache Germanwings, wo der Co-Pilot ein Passagierflugzeug absichtlich in eine Felswand flog,  war der Pilot fluguntauglich – sein Psychiater hat keine Meldung an den Arbeitgeber gemacht. Ganz anders in der sogenannten Sexaffäre in Zug: Die Ärzte haben ohne Wissen der Patientin Meldung an die Polizei erstattet.

Im ersteren Fall ist bekannt, dass der Pilot von seinem Psychiater als fluguntauglich erklärt wurde und  ein entsprechendes Zeugnis hatte. Er behielt es für sich und flog weiter. Das wäre auch in der Schweiz möglich. Das Arztgeheimnis ist oberstes Gesetz. Die Schweizerische  Ärztegesellschaft FMH will diese Tatsache weiterhin nicht wirklich ändern. Fluch oder Segen?

Es gibt ganz verschiedene Aspekte: Was ist, wenn eine Ehefrau schwerst erkrankt, und nicht möchte, dass ihr Mann davon erfährt? Und der Mann leidet grauenhaft, der Arzt aber sagt die Wahrheit nicht, weil seine Patientin es so will?

Wer greift ein, wenn der Vater noch immer täglich Auto fährt, obschon er kaum noch gehen kann und schlecht hört? Er hat ja noch den Tauglichkeitsausweis! Und wer will sich schon die Finger verbrennen, ihm nahezulegen, den Fahrausweis abzugeben?

Jeder hat das Recht, vom Arzt seine Krankengeschichte vollumfänglich einzusehen oder mitzunehmen.

Das sind nur zwei Beispiele aus der Praxis. Sie zeigen, wie nahe Recht und Pflicht als Patient neben einander liegen: Wir haben das unbedingte Recht, aufgeklärt zu werden, aber auch die Pflicht damit wohlüberlegt umzugehen.

Krankengeschichten dürfen eingesehen werden

Bleiben wir beim Recht als Patient oder Patientin. Ganz von vorne. Wenn Sie einen Arzt aufsuchen, geben Sie ihm stillschweigend das Recht, Sie zu untersuchen und Sie anzuhören. Der Arzt ist verpflichtet, alles zu protokollieren in der für Sie zu erstellenden Krankengeschichte (KG).  Sie haben jederzeit das Recht, die ganze Krankengeschichte zumindest als Kopie anzufordern und einzusehen. Viele Ärzte geben prinzipiell nur Kopien heraus mit dem Hinweis, dass sie verpflichtet sind, jede KG  zehn Jahre lang aufzubewahren.

Wenn weitergehende Untersuchungen nötig werden, Labortests, bildliche Darstellungen wie Rönten, CT, MRI dazukommen, haben Sie das Recht, selber darüber zu entscheiden. Lassen Sie sich gut informieren über die Notwendigkeit solcher oft teuren Abklärungen. Spezielle diagnostische Untersuchungen sind dazu oft mit einem erheblichen Aufwand für den Patienten verbunden. Es lohnt sich immer, zu hinterfragen. Vor allem dort, wo trotz neuen Erkenntnissen keine Änderung der Therapie erfolgen würde.

Mit Recht wird immer wieder diskutiert, ob eine extrem teure Therapie, die keine Heilung, sondern nur eine Verlängerung des Leidens um wenige Wochen oder Monate bringt, von den Krankenkassen in jedem Fall bezahlt werden sollte. Sie als Patient oder Patientin können mitentscheiden. Wir haben auch die Pflicht und die Mitverantwortung, dass die Ressourcen adäquat und optimal – aber nicht maximal – genutzt werden.

Beweisen Sie Verantwortung

Jährlich werden in der Schweiz für viele Millionen Franken Medikamente weggeworfen. Das muss nicht sein! Sie haben jederzeit das Recht, statt eines Medikamentes ein Rezept zu verlangen. Überlegen, im Internet nachlesen, Apotheker fragen – sich informieren, dann entscheiden.

Ein anderes Kapitel sind Zahnbehandlungen. Diese können gerade bei Senioren und Seniorinnen ganz schön teuer werden – wenn nicht hinterfragt wird. Oft werden zum Beispiel vom Zahnarzt nur Implantate offeriert, ohne dass explizit darauf hingewiesen wird, dass auch günstigere Behandlungsmethoden möglich wären. Beim Zahnarzt wie beim Arzt steht der Patient in einem Auftragsverhältnis. Man sollte sich nie scheuen, vor Behandlungen, die mehr als 1000 Franken kosten sollen,  einen schriftlichen und detaillierten Kostenvoranschlag mit mehreren Varianten zu verlangen. Fordern Sie auch die Röntgenfilme an und holen Sie eine Zweitmeinung ein. Auch wenn Sie dafür bezahlen müssen – es lohnt sich immer. Sei es, dass eine andere, günstigere Variante für Sie besser ist, oder einfach  dass Sie überzeugt sind, das Richtige in Auftrag zu geben.

Prüfen Sie jede Rechnung

Immer mehr Ärzte schicken die Patientenrechnung direkt an die Krankenkasse. Eigentlich ist das unkorrekt, denn Schuldner ist immer der Patient. Sie haben jederzeit das Recht, eine Kopie der Rechnung zu verlangen. Sie haben auch das Recht (und eigentlich die Pflicht!) bei Unsicherheiten oder Unkorrektheiten mit dem Arzt und dem Krankenversicherer zu sprechen. Darauf komme ich in einem späteren Beitrag zurück.

Die oben beschriebenen Rechte enthalten immer auch Pflichten: Mitdenken, mitentscheiden, Konsequenzen aus den Entscheiden tragen. Informieren Sie korrekt, falls Sie ein Medikament nicht eingenommen oder eine Therapie nicht durchgeführt haben. Viele Mediziner finden es gut, wenn Patienten und Patientinnen aktiv mitdenken und Verantwortung übernehmen. Informieren Sie sich im Internet. Und reden Sie mit Ihrem Hausarzt darüber. Vergessen Sie nicht: Sie stehen in einem Auftragsverhältnis zu ihm. Er ist der Fachmann, und Sie entscheiden, welche Leistung Sie beanspruchen wollen und zu welchem Preis, in jeder Hinsicht.

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