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Zum Tag der Menschenrechte

Der 2. Adventssonntag fällt dieses Jahr auf den 10. Dezember. Er erinnert damit auch an die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, welche die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verabschiedet hat.

Die Welt stand damals unter dem Eindruck der Gräuel, welche im Ungeist der Nazi-Ideologie begangen worden waren. 75 Jahre später stehen wir erneut fassungslos vor dem, was Abertausende von Menschen nicht nur in der Ukraine, sondern auch im Nahen Osten und in zahlreichen anderen Brennpunkten von Krieg und Terror erleiden müssen.

Die Menschenrechts-Charta ist ein starkes Bekenntnis dazu, dass allen Menschen auf unserem Planeten die gleichen Rechte zustehen. Aber sie ist «nur» ein moralisches Bekenntnis, von welchem sich kein einklagbares Recht ableiten lässt. Anders verhält es sich bei der knapp zwei Jahre jüngeren Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK. Danach ist die Verletzung der durch sie garantierten Rechte individuell einklagbar. Für Schweizerinnen und Schweizer gilt dies allerdings erst seit 1974 – unser Land brauchte fast ein Vierteljahrhundert, um sich zum Beitritt zu entschliessen.

Gegen Altersdiskriminierung

Als Stimme der Seniorinnen und Senioren erinnert die VASOS daran, dass die Durchsetzung der Rechtsgleichheit im Sinne der EMRK nach wie vor zu wünschen übrig lässt. Obwohl unsere Bundesverfassung die Diskriminierung älterer Menschen ausdrücklich verbietet, lässt sich nicht verhindern, dass manche Privatpersonen altershalber kaum Arbeit oder eine bezahlbare Wohnung finden.

Wie verbreitet Altersdiskriminierung ist, zeigt sich auch in der Sprache. Die gängige Rede von der „Überalterung der Gesellschaft“ heizt die fehlende Achtung älterer Menschen an und verleitet zu weiteren verbalen Entgleisungen wie z.B. „Altenlast“, „Alterszunami“ und ähnliches.

Altersdiskriminierung findet sich auch im Gesundheitswesen. So werden Medien und Politik nicht müde, den demografischen Wandel für den Anstieg der Krankenkassenprämien verantwortlich zu machen, obwohl Studien führender Gesundheitsökonomen dies widerlegen. Es geht nicht an, die ältere Bevölkerung zum Sündenbock zu machen. Man wird den Eindruck nicht los, dass die Politik damit von ihren Versäumnissen in zentralen Punkten abzulenken versucht.

Aus der Sicht der VASOS sollte die höhere Lebenserwartung eigentlich Anlass für strukturelle Reformen im Gesundheitswesen sein. Denn nichts ist ineffizienter und unwirtschaftlicher als von falschen Anreizen geprägte, schlecht koordinierte und lückenhafte Strukturen. Viel zu oft führen z.B. Fehlmedikationen zu teuren Spitalaufenthalten, weil Medikamente nicht auf ihre Altersverträglichkeit geprüft werden. Wohin Altersdiskriminierung führen kann, zeigte sich während der Covid-Pandemie, als die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften in ihren Richtlinien das Anrecht auf Intensivpflege ab einem gewissen Alter ganz einschränken wollte. Auch der zunehmende Mangel an Pflegepersonal könnte sich, so scheint mir, je länger je mehr zu einer strukturellen Verletzung des Anrechts auf eine gute Gesundheitsversorgung für alle entwickeln.

Mit der Forderung nach einem eidgenössischen Gesundheitsgesetz, setzt sich die VASOS für Qualität und Wirksamkeit für alle ein, für ein Gesundheitswesen ohne Rationierung und Altersdiskriminierung.

Bea Heim ist Präsidentin von VASOS

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