Das haben sie sich sicher auch schon gefragt. Vieles in unserem Leben läuft heute übers Handy. Mails, Fotos, Videos und Texte. Ist alles verloren, wenn ich sterbe?
Nein, wenn ich mich vorher richtig verhalte. Dann können die Angehörigen meinen digitalen Nachlass bearbeiten. Dann sind die Erinnerungen wie Fotos oder Videos nicht verloren. Und das sollte man machen: Notieren Sie sich sämtliche E-Mail-Adressen sowie die dazugehörigen Passwörter. Machen sie eine Liste und geben sie diese einer Vertrauensperson oder bewahren sie die Liste an einem sicheren Ort, der den Angehörigen bekannt ist.
Ein Passwort-Manager wäre auch hilfreich, wie beispielsweise securesafe.com. Dann bräuchte man nur ein einziges Passwort für alle hinterlegten Daten. Wenn sie möchten, dass der Zugang zu wichtigen Daten nicht einsehbar sein sollen, sollte man einen digitalen Willensvollstrecker einsetzen. Dieser kann das E-Mail-Postfach verwalten und nach einer vorgegebenen Zeit löschen.
Ab und zu kommt es vor, dass auf den Social-Media-Profilen auch nach dem Tod Geburtstags-Glückwünsche veröffentlicht werden. Bestimmen Sie zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt, der selber Mitglied bei Facebook ist. Dieser kann das Profil entweder dauerhaft löschen, deaktivieren oder in einen «Gedenkzustand» versetzen lassen.
Auch bei Google und auf anderen Provider können die Daten auf Wunsch nach dem Ableben gelöscht werden. Um Einträge in der Suchmaschine selber löschen zu lassen, bietet Google dazu ein Formular an. Bei den Banken ist der Sachverhalt klar. Bei einem Todesfall sperrt die zuständige Bank sämtliche Konten automatisch bis sich die Erben via Erbschein ausweisen können und alle mit der Aufhebung der Sperre einverstanden sind.
Und zuletzt: Säubern sie einmal im Jahr den PC. Werfen sie alles, was sie nicht mehr benötigen in den Papierkorb.