StartseiteMagazinGesellschaftLohn für pflegende Angehörige?

Lohn für pflegende Angehörige?

Für viele wirkt der Gedanke noch befremdlich, dass man sich die Pflege-Arbeit für seine Liebsten teilweise entlöhnen lässt. Wie kann man sich als pflegende Angehörige anstellen lassen? Seniorweb fragt nach bei der Pflege- und Gesundheitswissenschafterin Iren Bischofberger.

Iren Bischofberger hat sich in den letzten 15 Jahren in ihren Forschungs- und Entwicklungsprojekten vorwiegend mit erwerbstätigen pflegenden Angehörigen befasst. In diesem Zusammenhang unterstützte die Age-Stiftung ihr Projekt «work & care integra» – Anstellung von pflegenden Angehörigen bei der Spitex. Daraus ist ein Bericht entstanden, den Iren Bischofberger im Dezember 2021 zusammen mit Lara Nonnenmacher und Katharina Pelzelmayer publiziert hat. Im Jahre 2023 ist ihre Habilitationsschrift als Buch erschienen unter dem Titel «work & care – Der Weg zur Vereinbarkeitskompetenz. Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege kompetent vereinbaren». Damit bettet sie das international seit langem beforschte Querschnittthema der erwerbstätigen pflegenden Angehörigen erstmals in den Kontext des Gesundheitswesens ein.

In der Schweiz hat sich die «a+ Swiss Platform Ageing Society» der Akademien der Wissenschaften Schweiz zum Ziel gesetzt, die WHO-Dekade des gesunden Alterns (2020-2030) vor Ort umzusetzen. Sie berücksichtigt dabei auch die Situation von pflegenden und betreuenden Angehörigen.

In diesem Artikel stehen die pflegenden Angehörigen im Zentrum. Sie können für die vom Krankenversicherungsgesetz definierten pflegerischen Tätigkeiten unter gewissen Voraussetzungen als Spitex Angestellte erbringen, nicht aber die Betreuung.

Seniorweb: Iren Bischofberger, ist für Sie der Privathaushalt für ältere, beeinträchtigte Personen ein besserer Gesundheitsstandort als Alters-, Pflegeheime oder Spitäler?

Iren Bischofberger: Sagen wir es so: Menschen, die Pflege benötigen, möchten oft am liebsten zuhause behandelt und begleitet werden. Die Frage ist: Wie sind die Wohnung oder das Haus eingerichtet? Was kann man zuhause behandeln? Wer kommt neben der Spitex auch nach Hause? Wenn das Zuhause als Gesundheitsstandort geeignet ist aus Sicht der beruflich Pflegenden, der zu Pflegenden und der Angehörigen, dann ist sicher der «Gesundheitsstandort Privathaushalt» vorzuziehen, denn zuhause fühlt man sich oft daheim, geborgen in einer bekannten Umgebung. Dabei hilft auch der medizinische Fortschritt. Aber er hat zwei Seiten: Technisch ist vieles zuhause möglich, z. B. Beatmung, Infusionstherapien, Telecare usw. Gleichzeitig leben Menschen mit Krankheiten, Unfallfolgen und im hohen Alter heute viel länger – auch mit guter Lebensqualität – und benötigen über Jahre oder Jahrzehnte Unterstützung.

Wenn Angehörige ihre Liebsten zuhause betreuen oder pflegen wollen, sind Sie nicht oft in verschiedener Hinsicht überfordert?

Es gibt Angehörige, die enorme Pflegekompetenzen erlangen, weil sie Aufgaben täglich machen, routiniert werden und den Patienten und seine Eigenheiten gut kennen. Die Pflegekompetenz hängt von verschiedenen Umständen ab, etwa vom Alter, der Eignung und der Art der Beziehung der pflegenden Angehörigen zur pflegebedürftigen Person. Wenn ein Pflegebedarf plötzlich auftritt, etwa bei einem Schlaganfall, brauchen Angehörige anfänglich Anleitung. Wenn sich aber eine Krankheit allmählich anbahnt, wie beispielsweise bei Demenz oder Multipler Sklerose können pflegende Angehörige allmählich Schritt für Schritt dazulernen und im Laufe der Zeit sehr kompetent werden. Natürlich ist dabei die Anleitung und Beratung durch die Spitex wichtig und dies kann die Spitex mit der Krankenversicherung abrechnen.

Wenn pflegende Angehörige berufstätig sind, müssen sie je nach Betreuungs- und Pflegeaufwand ihr berufliches Engagement reduzieren. Können pflegende Angehörige entschädigt werden, wenn sie weniger Lohn durch ihre berufliche Arbeit erhalten?  

Das muss man aus drei Seiten betrachten: Wenn pflegende Angehörige vor der Aufnahme der Pflegearbeit nicht erwerbstätig waren, kann die Entlöhnung zur Verbesserung der Haushaltbudgets beitragen. Wenn sie aber bereits Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen und nun durch die Pflegearbeit ein zusätzliches Einkommen erhalten, wird es komplizierter, denn da wird allenfalls die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistung gekürzt. Und wenn sie vor der Anstellung eine besser bezahlte Arbeit hatten und diese reduzieren, entfallen ihnen Einnahmen. Denn die Anstellung für die Grundpflege ist im Tieflohnbereich.

Wenn pflegende Angehörige sich anstellen lassen wollen, ist da in jedem Fall die Spitex die anstellende Organisation?

Nein: Es kommt vor, dass Angehörige sich innerhalb der Familie anstellen lassen – das ist dann eine rein private Regelung, finanziert vom Geld der anderen Familienangehörigen. Diese müssen als Arbeitgeberin alle Rechte und Pflichten eines Arbeitsvertrags gewährleisten. Wenn die Spitex der Arbeitgeber ist, sind Angehörige in eine professionell geführte Organisation eingebettet.  Über die Anstellung bei der Spitex kann nur die Pflegearbeit finanziert werden, bei einer privaten Regelung muss nicht zwischen Pflege- und Betreuungsleistungen unterschieden werden. Deshalb ist eine Mischform denkbar, die auch praktiziert wird: Für die Pflegearbeit ist man bei der Spitex angestellt und für die Betreuung, die ja oft sehr zeitaufwändig ist, gibt es einen Privatvertrag innerhalb der Familie.

Kann man sich auch als pflegender Angehöriger anstellen lassen, wenn man nicht berufstätig oder bereits pensioniert ist?

Ja, das ist möglich. Wenn man früher als Angehöriger kostenlose Pflege geleistet hat und dann eine Anstellung beginnt, wird es gesellschaftlich relevant. Denn bisher hat die Gesellschaft viel Pflegearbeit gratis verrichten lassen, insbesondere von Frauen. Die am 16. 3. 2023 im Nationalrat eingereichte Motion von Thomas Burgherr (SVP), die am selben Tag eingereichte Interpellationen von Benjamin Roduit (Mitte), die am 17. 3. 2023 eingereichte Interpellation von Hannes Germann (SVP) im Ständerat und die am 27. 9. 2023 eingereichte Interpellation von Marianne Binder-Keller im Nationalrat zeigen, dass in dieser Frage der Entlöhnung von pflegenden Angehörigen einiges in Bewegung kommt.

Können als pflegende Angehörige auch nicht verwandte Nahestehende in Frage kommen?

Ja, es müssen nicht Blutsverwandte sein, es können auch andere nahestehende Personen sein aus dem engen Freundeskreis oder der Nachbarschaft. Im Anhang des Administrativvertrags, der zwischen Spitexverbänden und Krankenversicherungen ausgehandelt wird, sind Angehörige definiert. Falls eine Situation besonders pflegeintensiv ist, z. B. bei einer Querschnittlähmung, können auch mehrere Angehörige für eine zu pflegende Person angestellt werden. Wichtig werden in solchen intensiven Situationen neben der Anstellung auch andere soziale Netze, z. B. Nachbarschaftshilfe fürs Einkaufen, die Abfallentsorgung. Auch Treuhanddienste z. B. von Pro Senectute oder Pro Infirmis sind hilfreich für Arbeiten, für die Angehörige manchmal keine Zeit oder Kraft mehr haben.

Wenn Angehörige pflegen wollen, sind Sie fachlich oft überfordert. Können da Kurse besucht werden oder wie können sie das pflegerische Knowhow erwerben?

Ja, es gibt Kurse, beispielsweise einen Pflegehilfekurs, bestehend aus einem theoretischen Teil von 120 Std. und einem Praktikum von 12-15 Tagen. Aber dieser ist nicht spezifisch auf die Situation eines Haushaltes zugeschnitten. Und wozu soll man ein Praktikum machen, wenn ja der spezifische Privathaushalt das Praxisfeld ist? Deshalb wird aktuell eine gleichwertige Ausbildung diskutiert und manchenorts bereits entwickelt, die für einen spezifischen Haushalt gilt. Dabei sind Berufsbildungspersonen in Spitex-Betrieben, die sich auf das Erwerbsmodell spezialisieren, unabdingbar. Wichtig ist auch, dass bei einer Anstellung der Spitex-Betrieb die Pflegequalität sicherstellt.

Wenn man sich von der Spitex als pflegender Angehöriger anstellen lässt: Was wird im Anstellungsvertrag geregelt? Was steht dabei im Pflichtenheft der Spitex, was im Pflichtenheft der pflegenden Angehörigen?

Der Arbeitsvertrag orientiert sich an Art. 319 ff des OR und am Arbeitsgesetz. Geregelt werden die Arbeitsinhalte, die Kommunikation innerhalb eines Spitex-Betriebs, die Entlöhnung, Finanzierung, Vorsorgeleistungen und die Auflösung resp. Weiterführung des Arbeitsverhältnisses. (Weiteres siehe im Manual für pflegende Angehörige im angefügten Link).

Was ist zu tun, wenn pflegende Angehörige trotz Unterstützung überfordert sind?

Eine Pflegefachperson der Spitex überprüft regelmässig die Situation, sowohl der zu pflegenden Person, die ja Klientin oder Klient der Spitex-Organisation ist, und auch die Situation der pflegenden Angehörigen, für die der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat. Deshalb sorgt der Spitex-Betrieb im Bedarfsfall für zusätzliche Instruktionen oder passende Formen der Entlastung.

Es gibt Pflegehandlungen, die nur von professionell ausgebildeten Pflegefachpersonen vollzogen werden können. Wie wird die Pflegearbeit zwischen professionellen und pflegenden Angehörigen aufgeteilt und geregelt?

Pflegende Angehörige mit einem Pflegehilfekurs oder zukünftig der gleichwertigen Mindestqualifikation dürfen nur die Grundpflege erbringen, wie sie in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegt ist. Was in der Kategorie B der KLV festgelegt ist, etwa die Messung von Vitalzeichen wie Puls, Blutdruck und Temperatur oder die Verabreichung von Medikamenten oder Flüssignahrung darf nicht von pflegenden Angehörigen als Pflegeleistung verbucht werden, obwohl sie dies vielleicht vor der Anstellung jahrelang getan haben. Das wirkt für viele pflegende Angehörige schräg und unangemessen. Sie können diese Pflegehandlungen schon vollziehen, einfach nicht im Rahmen der Anstellung, da dies gemäss KLV den professionell Pflegenden vorbehalten ist. Wichtig ist eine gute Zusammenarbeit und Absprache zwischen Pflegefachpersonen und den angestellten Angehörigen und auch eine regelmässige Überprüfung der Absprachen und Zuständigkeiten.

Pflege und Betreuung beinhalten unterschiedliche Formen des Sorgens. Pflege kann über die Krankenkasse abgerechnet werden, Betreuung nicht. Ist diese Unterscheidung sinnvoll und auch immer möglich?

Nein, was Pflege und was Betreuung ist, ist nicht in jedem Fall klar und hängt oft vom Handlungszusammenhang ab. So hat die Hilfe beim Anziehen von Stützstrümpfen einen therapeutischen Effekt, deshalb ist es eine Pflegeleistung und kann gemäss KLV abgerechnet werden. Wenn der therapeutische Effekt nicht klar ist, z. B. bei einer Autofahrt zu einem Arzttermin, der aber für die Behandlung sehr wichtig ist, ist es eine unterstützende Handlung und gilt als Betreuung. Für pflegende Angehörige gehen pflegerische und betreuende Handlungen oft ineinander über. Aus ihrer Sicht ist es deshalb eine künstliche Unterscheidung. Aktuell ist politisch in Diskussion, dass Betreuung über die Ergänzungsleistungen der AHV finanziert werden kann.

In einem Beitrag des Kassensturzes (https://www.srf.ch/play/tv/kassensturz/video/lukratives-geschaeft-mit-pflegenden-angehoerigen?urn=urn:srf:video:7e0f77df-d5fb-43f7-8b2f-51a8fa15ec3a) wird darauf hingewiesen, dass gewisse Spitex- Organisationen sich auf pflegende Angehörige spezialisieren und dabei ein lukratives Geschäft wittern. Wie schätzen Sie dieses Problem ein?

Der Kassensturzbeitrag war ein wenig polemisch. Denn jede Spitex muss gut wirtschaften, und mit einem Gewinn kann man den Betrieb weiterentwickeln. Entscheidend ist, dass bei einer gemeinnützigen Spitex der Gewinn im Betrieb bleibt. Das kann ein Kriterium sein, sich für eine solche Spitex zu entscheiden.

Wichtig ist auch, dass das Erwerbsmodell viel Fachwissen braucht, sowohl in der Begleitung der angestellten Angehörigen als auch in der Finanzierung durch Krankenversicherer und Gemeinden für die Restkosten. Das unterschätzen manche jetzt rasch gegründeten Spitex-Betriebe, die sich auf das Erwerbsmodell fokussieren.

Was steht an?

Die Anstellung von pflegenden Angehörigen kann bei Langzeitpatienten eine Lösungsvariante sein, v. a. auch wenn Gemeinden sich überlegen, wie sie die Langzeitpflege neben betreutem Wohnen und Pflegeheimen ausrichten wollen.

Es braucht noch mehr Informationen und Gespräche mit allen Involvierten, also mit Langzeitpatienten, mit deren Angehörigen, den Spitex-Organisationen und ihren Verbänden, mit den Krankenversicherern, den Gemeinden und Kantonen.

Als Nachfolgeprojekt von «work & care integra» sind wir daran, das Projekt «pasa bene» zu lancieren, eine Abkürzung für «Pflegende Angehörige bei der Spitex anstellen: Dialog und Gute Praxis zum Erwerbsmodell fördern.» Unterstützt wird das Projekt von der Age-Stiftung und ist eine Kooperation mit drei Organisationen von a+ Akademien der Wissenschaften Schweiz. Dazu gehört auch die a+ Swiss Platform Ageing Society der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften (SAGW). Dabei steht der Dialog unter allen Beteiligten im Zentrum, um das Erwerbsmodell der entlöhnten pflegenden Angehörigen von allen Seiten zu beleuchten und auch, um Forschungsfragen zu definieren.

Besten Dank, Iren Bischofberger, für das Gespräch!

PD Dr. Iren Bischofberger ist Pflegefachfrau, Pflege- und Gesundheitswissenschafterin. Sie arbeitet als Privatdozentin und Lehrbeauftragte am Institut für Pflegewissenschaft der Universität Wien und als Präsidentin des Vereins rethinking care (https://rethinking.care)

Titelbild: Tochter betreut und pflegt ihre Mutter (Foto Freepik)

 

 

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1 Kommentar

  1. Mir scheint das hier beschriebene Thema Pflegeleistungen durch Angehörige sehr wichtig, jedoch für nicht Spezialisten zu kompliziert erklärt. Ergänzend möchte ich anfügen, dass im Rahmen der AHV/IV die Möglichkeit besteht, dass Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen (EL), die von Angehörigen oder einer angestellten Pflegekraft gepflegt werden, die Kosten über die EL abgerechnet werden können (siehe weiterführende Links für den Kanton Bern).
    In jedem Fall ist eine gute vorherige Abklärung bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons und der privaten Informationsstellen von Pro Senectute und Spitex sinnvoll.
    https://www.akbern.ch/Htdocs/Files/v/5989.pdf/Prestations-complementaires/form_pc_bedarf_pflege_familie_d.pdf?download=1
    https://www.akbern.ch/Htdocs/Files/v/5990.pdf/Prestations-complementaires/form_pc_bedarf_hilfe_betr_familie_d.pdf?download=1
    https://www.akbern.ch/Htdocs/Files/v/5991.pdf/Prestations-complementaires/form_pc_bedarf_hilfe_betr_angest_pflege_d.pdf?download=1

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