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Nicht überall wo Spitex draufsteht, ist Spitex drin

Wer an Spitex denkt, denkt normalerweise an die Spitex mit dem blau-grünen Logo, die seit vielen Jahrzenten Pflege und Hilfe zuhause anbietet und sich zu einem wichtigen Pfeiler der Gesundheitsversorgung in der Schweiz entwickelt hat. Aber aufgepasst: Nicht überall, wo Spitex draufsteht, ist auch die Non-Profit-Spitex drin!

Diese Erfahrung musste kürzlich eine Familie machen, deren Fall die Neue Zürcher Zeitung am 12. Februar 2024 publiziert hat unter dem Titel: «Die Krankenkasse zahlt das dann schon»: Private Spitex-Firmen nehmen gutgläubige Senioren aus.

Laut jenem Artikel hat eine private Firma aus Dübendorf, die nicht Mitglied im Spitex Verband Kanton Zürich ist, Betreuungsleistungen der Familie als Pflegeleistungen angepriesen, die grösstenteils von der Krankenkasse übernommen würden. Da die Leistungen nicht krankenkassenpflichtig waren, bleibt die Familie nun auf viel Ärger und einen fünfstelligen Betrag sitzen und wird die betroffene Firma wohl vor Gericht wiedersehen. Erschwerend kam dazu, dass der Angestellten aus Polen laut dem Artikel womöglich die Ausbildung für krankenkassenpflichtige Leistungen fehlten und die Firma im Wohnsitzkanton der zu pflegenden Person gar keine Betriebsbewilligung als Spitex-Anbieterin hatte.

Im Kanton Zürich werden sowohl Pflegeleistungen wie auch Leistungen der Betreuung und Hauswirtschaft mehrheitlich von den «klassischen», nicht-profitorientierten Spitex-Organisationen durchgeführt, die einen Leistungsauftrag mit einer oder mehreren Gemeinden haben und Mitglied im Spitex Verband Kanton Zürich sind.

Ein nicht unwesentlicher weiterer Teil der bezogenen Leistungen verteilt sich auf private, gewinnorientierte Organisationen, die in steigender Anzahl an kleineren oder grösseren Firmen in den Markt für Pflege und Hilfe zuhause eingetreten sind und teilweise auch den Namen Spitex verwenden, sowie Selbständigerwerbende, welche über eine kantonale Bewilligung zur Erbringung von Spitex-Dienstleistungen verfügen. Nicht alle private Organisationen mit der Bezeichnung Spitex sind schwarze Schafe wie es der obige Fall oder andere Fälle in den Medien darstellen. Doch gerade bei Versprechen, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein, ist wie in allen Lebensbereichen erhöhte Vorsicht geboten. Gerade beim Anpreisen von Betreuung rund oder annähernd rund um die Uhr sollte man gut analysieren, ob solche Leistungen tatsächlich von Versicherungen und der öffentlichen Hand getragen würden und die Arbeitsbedingungen ausländischer Angestellten den hiesigen Standards entsprechen.

Keine Sorgen diesbezüglich machen muss man sich bei Spitex-Organisationen des Spitex Verbands Kanton Zürich. Diese erfüllen hohe Standards, sind in den meisten Fällen gemeinnützig und haben einen Leistungsauftrag der Gemeinde.

Die Vorteile bei Spitex-Leistungen der Mitglieder des Spitex Verbands Kanton Zürich:

  • Als Mitglieder des Spitex Verbands Kanton Zürich sind sie an uns und an Spitex Schweiz sowie verschiedenen Administrativverträgen mit Krankenversicherern angeschlossen und erfüllen hohe Qualitätsstandards.
  • Sie verfügen über eine Betriebsbewilligung für Spitex-Dienstleistungen der kantonalen Gesundheitsdirektion gemäss der nationalen und kantonalen Gesetzen und Verordnungen.
  • Non-Profit Spitex-Organisationen haben keinen Anreiz zu Gewinn- oder Leistungsstundenmaximierung sondern orientieren sich am Pflegebedarf. Es handelt sich um erfahrene Organisationen mit gutem Ruf und langfristigem Denken.
  • Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden bedarfsgerecht und partnerschaftlich mit den Kundinnen und Kunden und deren Angehörigen, aber auch mit den anderen Finanzierern wie Versicherern und der öffentlichen Hand umgesetzt.
  • Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörigen werden transparent beraten im Sinne einer gemeinnützigen Spitex. Damit werden böse Überraschungen bei den Kosten vermieden.
  • Gerade Spitex-Organisationen mit einem Leistungsauftrag müssen einen ausgewogenen Skill-Grade-Mix haben und verfügen statistisch über einen deutlich höheren Anteil an Pflegefachkräften mit tertiärer Ausbildung. Mit ihren Mitarbeitenden können sie das gesamte Leistungsspektrum abdecken von Grundpflegeleistungen und Betreuung bis hin zu Behandlungspflege, psychosoziale Pflege, komplexe Lebenssituationen, anspruchsvolle Wundpflege und palliative Pflege.
  • Kundinnen und Kunden bezahlen bei ärztlich verordneten Pflegeleistungen eine Patientenbeteiligung von derzeit CHF 7.65 pro Tag an die Spitex, die restlichen Kosten übernehmen Versicherer und die Wohngemeinde. Die Grundversicherung übernimmt Pflegekosten, wobei wie bei anderen kassenpflichtigen Kosten eine Franchise und Selbstbehalt bis zu einem jährlichen Maximalbetrag anfallen. Die Beiträge der Krankenversicherer an die Spitex-Pflege sind auf Bundesebene in der Krankenpflege-Leistungsverordnung geregelt und damit für alle gleich.
  • Spitex-Organisationen mit Leistungsauftrag der Gemeinden sind die erste Adresse für betreuerische und hauswirtschaftliche Leistungen zu Hause. Verordnete Leistungen gemäss der kantonalen Verordnung für Pflegeversorgung können nur bei leistungsbeauftragten Spitex-Organisationen zu einem von der Wohngemeinde subventionierten Tarif bezogen werden. Die jeweiligen Preise finden Sie beispielsweise auf der Webseite der Spitex-Organisation für Ihre Gemeinde. Die Grundversicherung übernimmt keine betreuerische und hauswirtschaftliche Leistungen, jedoch kann sich die Zusatzversicherung bei Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung daran beteiligen.

Der Spitex Verband Kanton Zürich hat eine Website für potenzielle Kundinnen und Kunden mit weiteren Informationen sowie einer Spitex-Suche unter www.spitex-kanton-zuerich.ch eingerichtet. Ebenfalls können Sie Spitex-Organisationen für Ihren Wohnort auf der Verbandswebseite www.spitexzh.ch unter Spitex vor Ort finden. Ebenfalls gibt es Informationen über die Spitex in 14 Sprachen.

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