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AHV: Kommt ihr die Solidarität abhanden?

In Bundesbern spielt sich derzeit ein Machtkampf ab, der tief blicken lässt. Auf der einen Seite stehen FDP, SVP und GLP, auf der anderen SP, Grüne und – als eigentliche Mehrheitsbeschafferin – die Mitte. Bei genauer Betrachtung zeigt sich: Es geht um nichts Geringeres als um die Solidarität zwischen den Einkommensschichten.

Was unsere Väter einst zustande brachten – die Frauen hatten damals noch kein Stimmrecht –, bezeichnete das deutsche Nachrichtenmagazin Der Spiegel einst als eine «sozialistische Errungenschaft der Alpenrepublik». Mein Fussballkamerad Robert Studer, später Verwaltungsratspräsident der SBG, der heutigen UBS, sprach mir gegenüber immer wieder von der AHV als einer «Reichtums Steuer». Er rechnete mir vor, dass er rund 130 Jahre alt werden müsste, um aus der AHV jemals so viel zu beziehen, wie er einbezahlt habe. Robert Studer starb am 6. Mai 2026 im Alter von 87 Jahren. Sein Solidaritätsbeitrag sei ihm postum herzlich verdankt.

Er war keineswegs ein Einzelfall. Denn die AHV kennt eine Obergrenze bei der Rentenberechnung. Massgebend ist ein durchschnittliches Jahreseinkommen von derzeit 90’720 Franken. Einkommen, die darüber hinausgehen, unterliegen weiterhin den obligatorischen Lohnbeiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – aktuell je 5,3 Prozent für AHV, IV und EO –, werden jedoch bei der persönlichen Rentenberechnung nicht mehr berücksichtigt. Die Beiträge der darüber liegenden Einkommen fliessen in die gemeinsame Kasse und kommen solidarisch allen Versicherten zugute.

Gerade deshalb lohnt sich die Erinnerung an Hans-Peter Tschudi, SP-Bundesrat von 1959 bis 1973 und der wohl bedeutendste Förderer der AHV. Er brachte das Erfolgsrezept des beliebtesten Sozialwerks der Schweiz in einem einzigen Satz auf den Punkt: «Die Reichen brauchen die AHV nicht, die AHV aber braucht die Reichen.» Dieser Satz sollte jede Debatte über die Zukunft der AHV begleiten.

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Genau an diesem Punkt setzt der Ständerat mit seinem Finanzierungsvorschlag an. Er sieht zusätzliche Lohnbeiträge von je 0,3 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugunsten der AHV vor. Ergänzt werden soll dies durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent. Beide Massnahmen wären unbefristet.

Die zusätzlichen Lohnbeiträge folgen dem bewährten Prinzip der Solidarität zwischen Gross-, Mittel- und Kleinverdienenden. Der Nationalrat hingegen will diesem Weg nicht folgen. Mit äusserst knappen 99 zu 96 Stimmen sprach er sich dafür aus, ausschliesslich die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent zu erhöhen – und dies lediglich befristet bis Ende 2030. Die eigentliche Lösung soll auf die grosse AHV-Reform verschoben werden. Gleichzeitig wird damit jedoch bereits heute das Solidaritätsprinzip umgangen. Und die Gefahr besteht, dass es bei den künftigen Reformen weiter geschwächt wird, entgegen dem Willen der Gründerväter.

Nächste Woche kommt es zur entscheidenden Ausmarchung. Zunächst steht die letzte Differenzbereinigung an. Gelingt keine Einigung, folgt die Einigungskonferenz. Dann treffen sich je 13 Mitglieder des Stände- und des Nationalrates frühmorgens vor Sitzungsbeginn, um einen Kompromiss auszuarbeiten, den beide Kammern anschliessend definitiv verabschieden sollen.

Scheitert auch dieser Versuch, wäre die Finanzierung der 13. AHV-Rente vorerst am Unvermögen des Parlaments gescheitert. Ausbezahlt wird die 13. AHV-Rente dennoch.

Aus eigener Erfahrung weiss ich: In einer Einigungskonferenz geht es ausserordentlich ernsthaft, beinahe würdevoll zu und her. Allen Beteiligten ist jeweils bewusst, dass viel auf dem Spiel steht – nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit des Parlaments. Oft setzen sich die politisch erfahrenen Mitglieder des Ständerates durch. Und auch deshalb, weil die Mitte aufgrund ihrer starken Stellung in der kleinen Kammer häufig den Ausschlag gibt.

Die AHV ist nicht zuletzt deshalb das beliebteste Sozialwerk der Schweiz, weil sie auf dem Grundsatz der Solidarität zwischen Arm und Reich beruht. Daran sollte sich das Parlament erinnern. Die Verfassungs- und Gesetzgeber wollten mit der AHV mehr als eine Rentenversicherung schaffen. Ihr Ziel war die Sicherung der Existenz im Alter – ein Ziel, das auch heute mit der AHV noch nicht erreicht ist.

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3 Kommentare

  1. In der Schweiz werden dieses Jahr 100 Milliarden vererbt!
    Die Initiative zur Erhebung einer extremen Erbschaftsteuer blieb erfolglos.
    Das gesamte Privatvermögen in der Schweiz beträgt rund 4.5 Billionen, die darauf erhobene Steuer wird ausschliesslich für die Gemeinden und Kantone erhoben.
    Mit einer neuen Vermögensteuer für den Bund könnten die Bundesfinanzen ohne zusätzliche Belastung des Mittelstandes saniert werden!

    Zur Finanzierung der Bundesausgaben wird unter anderem eine Direkte Bundessteuer erhoben, diese Steuer wird nur auf das Einkommen von Privatpersonen und auf Gewinne von Firmen erhoben.

  2. Der Bund soll endlich aufhören jeden Wuatsch zu subventionieren und unsere Steuergelder ins Ausland zu verschenken.
    Der Bund genügend einnahmen!
    Überigens ist die Mitte sehr links/profillos und schon lange nicht mehr in der Mitte

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