StartseiteMagazinKolumnen„Abweichler“ gesucht.

„Abweichler“ gesucht.

„Abweichler“ gibt es nicht. Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen gemäss Bundesverfassung ohne Weisungen!

Im Rahmen der AHV-Debatte im Parlament war das eine der Schlagzeilen in verschiedenen Zeitungen: „Abweichler“ gesucht. Das ärgerte mich. Natürlich bezog sich das auf alle jene Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die gewillt waren, in der Abstimmung über das Resultat der Einigungskonferenz anders zu stimmen, als ihre Fraktionen es vorgaben. („Fraktionen“ werden die Gruppierungen der einzelnen Parteien im Parlament genannt). Nur so würde die erforderlich Mehrheit für eine Annahme zustande kommen. Das war das Kalkül! Es erfüllte sich ja dann auch.

Wobei wir wieder den Medien entnehmen konnten, wem, allein oder im Rahmen einer Gruppe, die Ehre zufiel, die entscheidende Stimme abgegeben zu haben.

Das ist Vergangenheit. Gibt mir aber den Anlass, wieder einmal in aller Deutlichkeit in Erinnerung zu rufen, dass es das gute Recht und auch die Pflicht jedes Mitgliedes der Bundesversammlung ist, gemäss der eigenen Überzeugung, nach „bestem Wissen und Gewissen“ abzustimmen. So steht es auch in Art. 161 der Bundesverfassung wörtlich: „Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen“. Wie diese eigene Überzeugung, die sich in einem „Ja“ oder „Nein“ manifestiert, zustande kommt, ist ein weites Feld. Sie kann sich mit der Meinung der Fraktion decken, muss aber nicht.

Das erinnert mich immer wieder an viele Gespräche mit Menschen, die mir jeweils sagten: „Weisst Du, mit den Parteien habe ich es nicht so“. Oder mich direkt fragten: „Verkaufst Du nicht Deine Seele, wenn Du einer Partei beitrittst?“. Meine Antwort war immer dieselbe: „Eine Parteidoktrin ist keine Weltanschauung, schon gar nicht ein Glaubensbekenntnis“. Es gibt kein Parteiprogramm, das sich mit all meinen Vorstellungen über eine gerecht organisierten Gesellschaft deckt. Die Partei steckt für mich ungefähr den Rahmen ab, in welchem ich mich mit meinen eigenen politischen Auffassungen bewegen kann.

Interessant war auch die Aussage eines Kollegen, der mir einmal sagte, dass er uns Frauen beneide. Wir hätten, nach Einführung des Frauenstimmrechts, die Partei wählen können, der wir beitreten wollten. Seine Familie habe schon immer einer bestimmten Partei angehört. Es wäre für ihn recht anstrengend gewesen, wenn er von diesem vorgezeichneten Weg hätte abweichen wollen.

Relativ bescheiden ist die Rolle der Parteien in der Bundesverfassung umschrieben. „Die politischen Parteien wirken an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit“, heisst es in Art. 137. Und in Art. 147 wird festgehalten, dass sie „bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen“ werden.

Die Rolle der Parteien in unserem Lande darf nicht gering geschätzt werden. Sie organisieren das politische Leben. Nicht nur wirken sie im Hinblick auf Abstimmungen an der „Meinungs- und Willensbildung des Volkes“ mit. Nein, sie suchen, präsentieren, unterstützen Kandidierende für politische Ämter aller Ebenen, für Exekutiven, Parlamente und Gerichte. Es ist da ein Räderwerk am Laufen, das nur solange funktioniert, als wir Bürgerinnen und Bürger ihm Sorge tragen.

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