StartseiteMagazinKolumnen13. AHV-Rente: Auferstehung der Verfassungstreue

13. AHV-Rente: Auferstehung der Verfassungstreue

Wirtschaftsliberale hadern. Kommentatoren sehen die Schweiz am Abgrund.  Nach ihnen gehen eidgenössische Eigenschaften wie Bescheidenheit, Rechtschaffenheit, Seriosität bei den Schweizerinnen und Schweizern verloren. Jede/Jeder sei sich selbst die oder der Nächste, der Gemeinsinn gehe baden. Und das alles, weil fast 60 Prozent der Stimmenden der 13. AHV-Rente zugestimmt haben.

Eine dagegen gibt sich gelassen und war nach schweizerischen Politnormen ungeahnt schnell: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Sie präsentierte nach nur drei 3 Wochen zwei unterschiedliche Varianten, wie die 13. AHV-Rente zu finanzieren wäre. Einmal allein über Lohnbeiträge, die von 8,7 bis auf 9,7 Prozent steigen würden, bezahlt von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebern je zur Hälfte. Oder in der zweiten Variante mit einer Kombination von Lohnprozenten und einer Anhebung der Mehrwertsteuer je nach Untervariante von 8,5 auf beispielsweise 8,7%. Zusätzlich möchte der Bundesrat den Anteil des Bundes an die AHV reduzieren, um die notleidende Bundeskasse zu entlasten. Die erste Variante wäre einfacher umzusetzen, weil sie keiner obligatorischen Volksabstimmung bedarf. Erst müsste gegen einen entsprechenden Bundesbeschluss das Referendum ergriffen werden. Bei einer Anhebung der Mehrwertsteuer ist eine Volksabstimmung unabdingbar, weil der Mehrwertsteuer-Satz – in welcher Höhe auch immer – in der Verfassung verankert ist. Jeder Veränderung müssten deshalb Volk und Stände zustimmen.

Schon kurz nach der Präsentation von Baume-Schneider hob das Zeter und Mordio an. Sowohl FDP-Präsident Thierry Burkhart als auch SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi waren sich lautstark und ultimativ einig: «So nicht!» Auf keinen Fall habe die aktiv Bevölkerung über erhöhte Lohnprozente zu zahlen, was die Pensionierten künftig einstreichen könnten: die 13. AHV-Rente. Baume-Schneider reagierte in den Interviews auf die geharnischten Statements der Kritiker erstaunlich unaufgeregt. Sowohl Bundesrat als auch Parlament hätten jetzt schlicht und einfach den Volkswillen umzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Wegducken, ein Ausweichen gebe es schlicht nicht. Ab 2026 müsse so oder so die 13. AHV-Rente ausbezahlt werden. Sie setzt auf Verfassungstreue. Basta!

Natürlich ist das Parlament frei, eigene Vorstellungen zu entwickeln. Zu denken ist an eine Finanztransaktions-Steuer, an Erbschaftssteuern, an Neuverschuldungen. National- und Ständerat haben dann aber auch die Aufgabe, die dafür notwendigen Mehrheiten zustande zu bringen. So sind tatsächlich die Brückenbauerinnen und -bauern im Parlament gefragt. Sie haben die schon jetzt formulierten roten Linien, die FDP und SVP zogen und keinesfalls überschreiten wollen, gleichsam aufzuweichen, wegzuwischen, gar zu übermalen. Und nicht verboten ist auch ein eigentlicher Kassensturz. Es wäre auszubreiten, was der Staat tut, und zu fragen, was ist unabdingbar nötig, wo gibt es Spielraum, was kann gestrichen werden. Nur: da sind Zweifel angebracht. Ist das Parlament dazu tatsächlich auch fähig? Und: Bliebe es der Verfassung treu?

Zur 13. AHV-Rente brachte das Parlament beispielsweise keinen Gegenvorschlag zustande, weil es die Initiative in ihrer Wirkung auf das Stimmvolk schlicht unterschätzte. Und die Motion «AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner erhöhen», mit der die Gegner die 13. AHV-Rente doch noch vehement zu bekämpften versuchten, lehnt die zuständige Kommission des Ständerates letzte Woche mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Uneiniger und zielloser geht es wohl kaum. Jetzt soll die Motion vom Tisch. Noch vor Wochen wollten die Frauen und Männer zu Bern die tiefen AHV-Renten erhöhen.

Rächt sich jetzt, dass die 1.Säule der Altersvorsorge, die in der Verfassung als existenzsichernd  verankert ist, nie das entsprechende Ausmass erlangte? Dass in der Finanzbranche nach wir vor Millionensaläre zur Auszahlung gelangen? Dass es nicht nur um Egoismus geht, sondern auch um Gerechtigkeit?

Noch sind wir nicht am Verarmen. Die Schuldenquote, gemessen am Bruttoinlandprodukt, beträgt in der Schweiz, je nach konsultierter Übersicht rund 23 Prozent, in Deutschland liegt sie bei 63 Prozent. Und in Frankreich gar bei 117 Prozent. Noch ist die Schweiz nicht verloren. Im Gegenteil. Reich sein könnte doch Berge versetzen.

Liebe Parlamentarierinnen und Parlamentarier, schaut vom Bundeshaus über den Gurten hinaus, ins Land. Vor allem an Ostern, in der Zeit der Auferstehung. Zur Auferstehung der Verfassungstreue.

 

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6 Kommentare

  1. Im Bundeshaus zu Bern gehts doch zu wie auf einem Bazar oder einer Schaubude. Jeder will seine «Ware» und Meinung an den Mann und an die Frau bringen; es wird um den Preis gefeilscht; Konkurrenzprodukte werden schon mal öffentlich oder hintendurch schlecht gemacht. Was nicht verkauft wird, wird auf die lange Bank geschoben oder landet in der Versenkung. Minderheiten haben mit der konservativen Überzahl kaum eine Chance. Und die Gemeindekönige und -königinnen im Stöckli enthalten sich der Stimme, wenns nicht passt oder geben unliebsame Themen mit dem Vermerk «refüsé» an das Parlament zurück.

    Das Gezauder und Gezeter unserer politischen Volksvertreter:innen, das Herr Schaller immer wieder so schön beschreibt, bestätigt den Langsambetrieb und die ineffizienten direktdemokratischen Abläufe und wird für viele Bürger:innen immer häufer zu einer Zumutung.
    Nach Jahrzehnten schleichenden Politisierens, will die Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider den Volksentscheid über den «Dreizehnten» der Rentner:innen schnellstmöglich umsetzen und macht konkrete Vorschläge. Aber nichts da von: Das hat sie toll gemacht in so kurzer Zeit oder ja, das wären machbare Finanzierungswege oder neue konkrete Vorschläge auf den Tisch legen und vorwärtsmachen. Nein es wird medienwirksam gezetert und gezaudert und schlimmeres. Wer hat eigentlich noch die Nerven für dieses Polittheater? Apropos Ostern: Eine glaubwürdige Auferstehung einiger Werte aus Jesuszeiten tut wirklich not.

  2. Nein! So nicht. Ein bisschen Verständnis müsste man schon haben. Der Fraktionschef der SVP hat noch nie zu etwas so ganz spontan Ja gesagt und der freisinnige Parteichef kämpft ohnehin um das politische Leben, sein eigenes und das seiner Partei.

    Zugegeben, die Vorschläge der Bundesrätin sind tatsächlich nicht sehr kreativ, aber es ist schliesslich die Aufgabe des Parlamentes, gute, wenn möglich bessere Ideen zu haben. Diesmal geht es nicht um Tauschgeschäfte: Wenn Du mir hilfst, hast Du beim nächsten Mal etwas zugute.
    Finanztransaktions-Steuer, Erbschaftssteuer bei hohen Vermögen? Eine “Spontanumfrage im Volk” ergab 60% Zustimmung, allerdings sicher nicht bei der Clientèle der bürgerlichen Parteien. Verschuldung geht schon gar nicht, solange die Finanz-Regierungsräte der Kantone ihr politisches Ego mit Steuersenkungen polieren. Sparen? Da können die Bauern gleich wieder auf die Traktoren steigen.
    Und Ständerat Maillard meint, die einzig gerechte Finanzierung geht über eine Beitragserhöhung: Jeder trage nach seiner Möglichkeit bei. Dabei hat der Gewerkschaftsboss nicht daran gedacht, dass gerade Gutverdienende wegen ihrer persönlichen work-life balance die Solidarität mit Teilzeitarbeit unterlaufen. Das sieht verdammt nach Arbeit, nach Zwist und nach Mühe aus.

    Eigenschaften wie Bescheidenheit, Rechtschaffenheit, Seriosität sind nicht bei den Schweizerinnen und Schweizern verloren gegangen, im Gegenteil, sie werden endlich bei den Parlamentarierinnen und Parlamentariern eingefordert.

  3. Auch ich habe mich sehr gewundert, wie das Abstimmungsergebnis zur 13.AHV-Rente in einem Teil der Medien interpretiert wurde und weiterhin noch kommentiert wird. Da ist beispielsweise die Befürchtung zu lesen, dass Eifersucht und naiver Glaube an die Umverteilung zunehmend den politischen Diskurs bestimmen könnten und Tugenden wie Bescheidenheit, Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft in den Hintergrund geraten. Und ganz unverhohlen wird zum Ausdruck gebracht, dass sich offenbar immer mehr Wähler für Ausgaben erwärmen, zu deren Finanzierung sie persönlich am liebsten nichts oder möglichst wenig beitragen wollen. Anstatt die tieferliegenden Beweggründe des Abstimmungsergebnisses auszuleuchten, wurden Eigennutz und «Après nous le déluge»-Verantwortungsgefühl in den Vordergrund gehoben und zu guter Letzt auch noch die Generationen gegeneinander ausgespielt. Besonders beklagt wurde, dass ältere Menschen generell mehr zur Urne gingen, was zu einer gewissen Verzerrung führe. Anzumerken ist, dass das Schüren von Spannungen zwischen den Generationen ungefähr das Letzte ist, was wir zur Bewältigung der sich abzeichnenden vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen brauchen können. Schliesslich entbrannte nach der Publikation des Schweizer Familienbarometers auch noch eine Kontroverse darüber, wie hoch der Anteil der Menschen denn wirklich sei, die unter den steigenden Lebenshaltungskosten zu leiden hätten. Alle diese Punkte verdienten eigentlich eine unvoreingenommene Überprüfung. Möglicherweise fördert die Nachbefragung im Rahmen der Vox-Analyse noch einige überraschende Erklärungen an den Tag.

    Erstaunlich scheint mir aber generell, wie man in der Schweiz mit dem brisanten Thema Armut umgeht. Dabei würden die Fakten eigentlich für sich sprechen.

    Zur Frage der Altersarmut in der Schweiz haben die Universität Genf und die ZHAW im Auftrage der Pro Senectute 2022 eine Studie veröffentlicht. Sie wählten als Bezugspunkt nicht etwa die restriktivste Definition der extremen Armut, sondern gingen vielmehr von einem Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgrenze der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aus. In der Schweiz liegt diese absolute Armutsgrenze bei knapp Fr. 2’300.- / Einzelperson. Menschen mit dieser Charakteristik werden in der Studie als «Armutsbetroffene» bezeichnet. Sie werden mit rund 14 % ausgewiesen. Nimmt man eine leicht höhere Grenze für Armut an, spricht man von «Armutsgefährdeten». Das sind immerhin etwa 20%, also ein Fünftel der älteren Bevölkerung. Würde man auch noch diejenigen Pensionierten dazurechnen, die nach ihrer Einschätzung nur knapp über die Runden kommen und grössere Ausgaben kaum stemmen könnten oder die sich mittel- oder längerfristig diesbezüglich Sorgen machen müssen (subjektives Armutsempfinden), wären dies wohl mehr als ein Viertel aller Rentner/Rentnerinnen.

    Jetzt kann man argumentieren, wenn 14 % der Rentner/Rentnerinnen als Arme identifiziert werden, dann verfügen 86 % über ein existenzsicherndes Einkommen im Alter. Das ist richtig und gleichzeitig doch etwas verführerisch, weil sich in diesen 86 % sehr heterogen zusammengesetzte ältere Menschen vereinen. Statistisch Interessierte würden gerne etwas über die gesamte Verteilung erfahren. Etwa wie hoch der Prozentsatz derjenigen ist, die nahe an der definierten Armutsgrenze sind, und wie hoch die Anteile jener in mittelständischen bzw. in gutsituierten Verhältnissen sind.

    Werden statt Prozentanteile die entsprechenden absoluten Zahlen gewählt, sind wir sehr beeindruckt von der gesellschaftspolitischen Bedeutung: Immerhin etwas mehr als 200’000 Senioren/Seniorinnen leben unter der Armutsgrenze, sogar mehr 300’000 Personen sind es, wenn man eine leicht höhere Armutsgrenze annimmt und weit mehr, falls auch subjektives Armutsempfinden und Zukunftsängste im höheren Alter als Kriterien zugelassen wären.

    Weil Armut in der Schweiz ein Phänomen ist, das sich oftmals bereits in jungen Jahren abzeichnet und sich oft über die ganze Lebensspanne fortsetzt, sollten auch die Armutszahlen der Gesamtbevölkerung in die Beurteilung einbezogen werden. Auf der Webseite von CARITAS SCHWEIZ finden sich folgende statistische Angaben, von denen anzunehmen ist, dass sie breit abgestützt sind (Angaben für das Jahr 2022): Rund 700’000 Menschen gelten in der Schweiz als Armutsbetroffene, darunter etwa 100’000 Kinder. Zählt man die Armutsgefährdeten dazu, sind es rund 1.3 Mio. Menschen. 157’000 Männer und Frauen sind trotz Erwerbsarbeit arm (sog. Working Poor). Auch hier zeigt sich: Sobald wir nicht nur über Prozentanteile sprechen, sondern die effektiven Zahlen der Armutsbetroffenen zur Kenntnis nehmen, kommt Licht in das Dunkel. Die Armut in der Schweiz bekommt klarere Konturen. Und die reiche Schweiz muss sich fragen, wie sie gewissermassen mit ihrer Schattenseite umgehen will. Denn für viele Armutsbetroffene oder Armutsbedrohte spricht die Realität eine eindeutige Sprache.

    An diesen Gegebenheiten kann man doch nicht einfach vorbeischauen. Das haben auch die Medien gemerkt. Allen voran das Schweizer Radio und Fernsehen SRF. In unterschiedlichen Sendegefässen sind vielfältige und differenzierte Beiträge rund um die Armut in der Schweiz entstanden. Beispielhaft sei auf den Film «Arm in der Schweiz – Betroffene erzählen» verwiesen. Eine rund 90 minutige Dok-Produktion, Erstausstrahlung: 28.03.2024, die folgendermassen vorgestellt wird: Sie leben mitten unter uns, aber man kennt sie kaum. Für viele ist es schlicht nicht vorstellbar, dass es in einem der reichsten Länder der Welt Menschen gibt, die jeden Rappen umdrehen müssen. Menschen, die oft nicht wissen, ob etwas zu essen auf den Tisch kommt, weil es hinten und vorne nicht reicht. Menschen, die sich kein Zugticket leisten können – von Kinobesuchen oder einem Restaurantbesuch ganz zu schweigen. In der Schweiz steigt die Armut stetig an. Die Betroffenen schweigen, weil sie sich schämen. Nicht in diesem Film. Hier erzählen sie ihre Geschichten, ungeschminkt und ohne Tabus. «DOK« begleitet sie über ein halbes Jahr. Was sind ihre grössten Kämpfe? Welche Unterstützung bekommen sie? Und welche nicht? Welche Wünsche und Ziele haben sie? Es sind unterschiedliche Menschen aus der ganzen Deutschschweiz: vom Frührentner über eine vierköpfige Familie, dem Obdachlosen, bis hin zur Rettungssanitäterin, die sagt: Ich führte ein Luxusleben. Dann hatte ich einen Unfall. Beeindruckend auch das soziale Engagement von Schwester Ariane und Pfarrer Wolf, welche täglich Bedürftigen zu einer warmen Mahlzeit verhelfen und Lebensmittel bei der Zürcher Europaallee abgeben (Angaben von SRF).

    Auch die Stimmberechtigten haben an der Urne zu diesen Fragen Stellung bezogen. Sie prüften den gesellschaftspolitischen Vorschlag einer 13. AHV-Rente mit Sorgfalt und Umsicht, klopften ihn auf seine Zielerreichung ab und beurteilten schliesslich die Auswirkungen auf ihre gegenwärtige und zukünftige Lebensweise. Eine bemerkenswerte Mehrheit der Abstimmenden wollte eine Korrektur des Verhältnisses zwischen der AHV (erste Säule) zur Beruflichen Vorsorge (2. Säule) anbringen. Und man muss zur Kenntnis nehmen, dass dieses Bedürfnis bis weit in mittelständische Verhältnisse hinein besteht. Diese Retusche folgt offenkundig der Maxime, dass wer ein Leben lang arbeitet, ungleich ob bezahlter- oder unbezahltermassen, ein Recht auf ein würdiges Altern hat.

    Ich möchte betonen, dass dieser Entscheid des Stimmvolkes durchaus auch unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten gewürdigt werden darf. Er unterstützt den sozialen Zusammenhalt im Inneren unserer Gesellschaft und darf mit Fug und Recht als Resilienzfaktor bezeichnet werden. Seine schnörkellose Umsetzung stärkt das Vertrauen in demokratische Prozesse und in den Rechtsstaat.

    Gleichzeitig muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Sicherheitspolitik natürlich auch gewappnet sein muss gegen feindliche Einwirkungen jedwelcher Art. Die gegenwärtige geopolitische Lage verlangt höchste Aufmerksamkeit. Nach übereinstimmender Meinung von Sicherheitsexperten hat die Schweiz einige Kompetenzlücken zu schliessen. Dies sollte rasch geschehen, wenn von unserer Wehrhaftigkeit eine dissuasive Wirkung ausgehen soll.

    Beide Vorhaben, die Sicherung nach Innen und nach Aussen, werden nicht ohne zusätzliche Finanzmittel zu stemmen sein. Hier ist Kreativität gefragt. Und es wird wahrscheinlich nicht ohne erhebliche Beteiligung der einkommens- und vermögenstarken Bevölkerung gehen.

    Es ist das Verdienst von Anton Schaller, in seinen Kolumnen beide Problembereiche unerschrocken angepackt und zurechtgerückt zu haben. Was aber «brandgefährlich» wäre, um ein Wort aus dem unseligen Brief der Altbundesräte zur Verhinderung der 13. AHV-Rente zu entlehnen, wenn das sozialpolitische Anliegen gegenüber den sicherheitspolitischen Erfordernissen in einer Entweder-Oder-Debatte unterliegen würde.

  4. Mit Jahrgang 1945 habe ich nein gestimmt. Meine Ansicht als ehemalige Buchhalterin war schon länger, dass man die AHV zulasten der 2. Säule, d.h. Pensionskasse, ausbauen müsste. Dazu käme noch ein reduzierter Steuersatz, höchstens 80%, für die AHV.
    Dazu kommt noch, dass wir, als wir noch berufstätig waren, einige Male höhere Sozialabzüge akzeptieren mussten. Auch wir Frauen mussten ein höheres Rentenalter hinnehmen (62 auf 64 Jahre), notabene mit minimaler Vergünstigung (reduzierter Kürzungsatz bei vorzeitigem Bezug der AHV-Rente).
    Der soziale Zusammenhalt hat sich mit der jetzigen Bevölkerungstruktur geändert. Dem muss man auch Rechnung tragen.
    In dem Sinne ist es gut, dass die Vorlage angenommen wurde.

  5. Ich hoffe immerhin nicht, dass es Senioren gibt, die glauben, sie hätten ihre AHV selbst finanziert. Nicht nur die Prämien (Lohnabzüge) wurden mehrmals (vorwiegend zu Lasten der heute Arbeitenden) erhöht, sondern auch die Mehrwertsteuer (auch die wird nicht nur von den Senioren bezahlt) und die Beiträge aus der Bundeskasse (zur Zeit 10 Milliarden pro Jahr). Ohne all diese Raubzüge wäre die AHV schon längst pleite, im Gegensatz zu den Pensionskassen.

    Heute geht es aber nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum möglichst bald eine Finanzierungslösung zu finden. Dazu gehört, dass der Vorschlag des EDI auf Herz und Nieren geprüft wird, was Burkhard und Aeschi in verdienstvoller Weise getan haben. Wer sich darüber aufregt, möchte offenbar die Meinungsäusserungsfreiheit abschaffen. Das Resultat wird so oder anders ein Kompromiss sein; wirtschaftlich und sozial optimale Lösungen werden bei der heutigen politischen Gemengelage kaum möglich sein. Aber auch das ist zu akzeptieren, wenn man zur demokratischen Staatsform steht. Und bekanntlich gibt es keine bessere.

  6. Will man tatsächlich die heute bedrohten Sozialdemokratien und ihre Werte, in der Schweiz und weltweit, stärken und für die Zukunft glaub- und lebbar machen, muss der Mut vorhanden sein, ihre Anfänge und früheren Glaubenssätze zu hinterfragen und den realexistierenden Gesellschaftsordnungen der jeweiligen Länder anzupassen. Wer das nicht will, kann Vergangenes nicht loslassen und behindert den notwendigen Fortschritt in die Zukunft, von der niemand weiss, wie sie aussehen wird.

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