Macht!

Es gibt Leute, die sagen, dass Macht an sich schlecht sei. Es gibt andere, die meinen, es komme darauf an, wie man Macht anwendet.

Ich stand vor einer Flüchtlingsklasse von 16-20-Jährigen aus all den Krisenländern des Mittleren Ostens. Wissen Sie, was Macht heisst? fragte ich. Niemand verstand das Wort Macht. Zu abstrakt, dachte ich, und wollte erklären: Ein König hat Macht! Was ein König ist, wusste niemand. Es war der falsche Einstieg von mir. Denn, was haben diese jungen Menschen für Regierungen in ihrem Land? Wohl eher keine! Aber sie haben höchstwahrscheinlich eine Autorität, die sich Präsident nennt. Das war nun der Schlüssel.

Die Macht, so versuchte ich weiter unseren Föderalismus zu erklären, ist in einer Demokratie nicht in den Händen eines einzelnen Menschen. Die Macht ist verteilt auf Hunderte oder besser gesagt auf Tausende von Schultern. Da gibt es die Bundesebene mit Bundesrat, Parlament und Bundesgericht. Dann gibt es die zweite Ebene, die der 26 Kantone. In jedem Kanton wählen die Bürgerinnen und Bürger Regierung und Parlament. Und es gibt selbstverständlich auch in jedem Kanton mindestens ein Kantonsgericht. Und dann auf der dritten Ebene finden wir ca. 2300 Gemeinden und Städte, alle auch mit einer Exekutive (d.h. mit einem Gemeinderat oder Stadtrat) und einem Parlament oder einer Gemeindeversammlung, und natürlich mit einem oder mehreren Friedensrichtern.

Die Macht ist bei uns also verteilt auf unzählige Verantwortliche, die zum Wohl der Bewohner und dem Frieden in unserem Land ihre Kräfte einsetzen. Das Prinzip der Teilung der Macht wird verstärkt dadurch, dass die Verantwortlichen in den Regierungen, Parlamenten und Gerichten unabhängig voneinander sind, aus verschiedenen Parteien stammen und sich gegenseitig kritisch beobachten. Verstärkt wird es auch damit, dass die Präsidenten oder Präsidentinnen jeder dieser Institutionen sogenannte «primi inter pares» sind. Ein Bundesratspräsident z.B. ist nur ein Jahr lang im Präsidial-Amt. Er führt gleichzeitig sein Departement quasi als Minister weiter. Und er ist nicht irgendwie der Chef der anderen Bundesräte. Er führt nur die Bundesratssitzungen, bemüht sich darum, dass die Atmosphäre im Bundesrat, trotz Differenzen und trotz unterschiedlicher Ansichten, nicht zu schlecht ist und vertritt unser Land nach aussen, aber nur, weil die internationale Staatengemeinschaft es so gewohnt ist. (Ja, da haben wir uns angepasst.) Auch in den Kantonen werden die Regierungspräsidenten oder Parlamentspräsidenten jedes Jahr ausgewechselt. Kurz, keiner soll eben zu mächtig werden.

Das Prinzip, dass niemand in unserem Land zu stark oder zu mächtig werden soll, ist zutiefst auch im Volk verankert. Nichts ist suspekter als ein Politiker/eine Politikerin, der/die zu stark triumphiert. Bescheidenheit ist angesagt. Vor einer Abstimmung über eine politische Frage, die das Volk zu beurteilen hat, ist es für den Bundesrat ratsam, wenn er sich in Zurückhaltung übt, sich nur spärlich in den Medien äussert und wenn, dann sachlich zum Thema.

Und wie ist es mit der Macht des Volkes? Ja, sie ist alles andere als klein. Das verleitet immer häufiger wortmächtige Politiker dazu, Volksinitiativen zu lancieren. Diese werden zu einem nicht unwesentlichen Teil unterschrieben aufgrund des Titels der Initiative. Der Kern einer Volksinitiative versteckt sich aber in dem nicht immer einfachen Text; dieser ist in Artikeln formuliert, die nachher, wenn eine Volksinitiative von Volk und Ständen angenommen wird, in der Verfassung telquel ihre Verankerung finden und manchmal eine unerwartete Auswirkung haben können! Mit den Volksinitiativen ist es also so eine Sache. Sie haben sich in den vergangenen Jahren zu einem mächtigen Instrument entwickelt. Bis heute sind wir recht glimpflich davongekommen. Die Volksmehrheit hat zum Glück fast immer ein gutes Gespür. Nur die zunehmend sehr knappen Entscheide mahnen zur genauen Beobachtung. Ein geteiltes Volk ist à la longue kaum der Weisheitsträger. Ein geteiltes Volk schwächt die von Natur aus fragile Demokratie gehörig. Vielleicht müssten wir wieder einmal über ein Gegengewicht zur Volksinitiative nachdenken: über die Einführung nämlich einer Verfassungsgerichtsbarkeit, die sich beschränkt auf den Schutz unserer Grundrechte und vielleicht deshalb nicht alles zulässt, was Initianten in der Hitze des Gefechts formulieren.

Die institutionell verankerte Macht ist also verteilt. Und ein jeder, der ein klein wenig davon besitzt, fühlt wohl eher die Bürde der Verantwortung als den Triumpf, mehr zu sein. Die Macht des Volkes aber ist in unserer Demokratie gross und bringt mich dazu, in Analogie zu Jeremias Gotthelfs grossem Wort, einmal mehr ein Anliegen zu formulieren, nämlich, dass in der Schule beginnen muss, was leuchten soll im Vaterland! Mit anderen Worten: Es geht nicht ohne ein Mehr-Wissen über unsere Demokratie, als dass wir es heute haben. Ein paar Lektionen Staatskunde in den Schulen dürfen uns nicht reuen! Voraussetzung für spannende Demokratiekunde ist aber auch eine solide Ausbildung der Lehrpersonen in dieser Materie. Lasst uns also an die Zukunft denken und nicht vergessen, dass Macht dann zu einer Gefahr in einer Demokratie wird, wenn zu viel Unzufriedenheit und zu viel Unwissen sich ausbreiten.

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