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Neues, griffiges Vorsorgedossier

«Persönliches Vorsorgedossier» – die umfassende Vorsorgelösung mit Notfallausweis, Checkliste und Unterlagen für den digitalen Nachlass

Wer ent­scheidet über die medizinische Be­hand­lung und finan­zi­el­le An­gelegen­heiten, wenn man wegen eines Un­falls oder einer Krank­heit nicht mehr ur­teils­fä­hig ist? Seit 2013 kann man vor­sorg­lich mit einer Pati­en­ten­ver­fügung und einem Vor­sorge­auf­trag re­geln, was dann ge­sche­hen soll. Vor dem Hin­ter­grund der Er­fah­run­gen mit dem neuen Kin­des- und Er­wach­se­nen­schutz­recht beim Tref­fen schwie­ri­ger Ent­schei­dun­gen in Spitälern und Hei­men hat Dia­log Ethik ein neu­es, grif­fi­ges «Per­sön­li­ches Vor­sor­ge­dos­sier» er­stellt. Es wu­rde in Zu­sam­men­ar­beit mit der Schwei­ze­ri­schen Herz­stif­tung und dem Ver­band für Se­ni­o­ren­fra­gen unter Ein­bezug von Ex­per­ten ge­schaf­fen.


Schwierige medizinische Entscheidungen in Spitälern und Heimen

Bei der Be­hand­lung ur­teils­un­fä­hi­ger Pa­ti­en­tin­nen und Pa­ti­en­ten kön­nen sich schwie­ri­ge Fra­gen stel­len: Sol­len nach einem Hirn­schlag le­bens­er­hal­ten­de Mass­nah­men durch­ge­führt wer­den, auch wenn das Ge­hirn gra­vie­rend ge­schä­digt ist? Ist es an­ge­bracht, bei einer fort­ge­schrit­te­nen De­menz­er­kran­kung eine Lun­gen­ent­zün­dung mit Anti­bio­ti­ka zu be­han­deln? Sol­len auch bei einem Herz-Kreis­lauf-Still­stand wäh­rend eines me­di­zi­ni­schen Ein­griffs keine Re­ani­ma­ti­ons­mass­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den?


Ausführliche Patientenverfügung stellt kla­re Wei­sung dar

Für solche Situationen hat die Stif­tung Dialog Ethik eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung mit kla­ren und dif­fe­ren­zier­ten An­wei­sun­gen er­ar­bei­tet. Sie stützt sich auf die bald 20-jäh­ri­ge Er­fah­rung der Stif­tung bei der Be­ra­tung von Be­hand­lungs­teams und Pa­ti­en­tin­nen und Pa­ti­en­ten bei schwie­ri­gen me­di­zin-ethi­schen Ent­schei­dun­gen in Spi­tä­lern und Hei­men. Das er­ar­bei­te­te For­mu­lar sieht die Mög­lich­keit vor, die Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung mit einer Be­hand­lungs­ver­ein­ba­rung zu er­gän­zen, die sie für die Ärz­te­schaft ab­so­lut ver­bind­lich macht.


Begrenztes oder fehlendes Vertretungsrecht der Angehörigen

Das neue Er­wach­se­nen­schutz­recht ge­währt Ehe­leu­ten und gleich­ge­schlecht­li­chen Paaren, die in ein­ge­tra­ge­ner Part­ner­schaft le­ben, ein­ge­schränk­te Rech­te, an Stel­le des ur­teils­un­fä­hi­gen Part­ners zu han­deln. Bei Sing­les und Kon­ku­bi­nats­part­nern ver­fü­gen die An­ge­hö­ri­gen über kei­ner­lei Ver­tre­tungs­rech­te. Hier sieht das Recht vor, dass die Kin­des- und Er­wach­se­nen­schutz­be­hör­de (KESB) ein­ge­schal­tet wird. Die Stif­tung Dia­log Ethik hat mit Rechts­ex­per­ten eine Weg­lei­tung für das Er­stel­len eines Vor­sor­ge­auf­trags ge­schaf­fen, bei dem sich be­hörd­li­che Er­wach­se­nen­schutz­mass­nah­men weit­ge­hend erüb­ri­gen – nach dem Mot­to «Re­geln Sie sel­ber, be­vor an­de­re es tun müs­sen».


Selbstbestimmung bedeutet immer mehr auch die Re­ge­lung wei­te­rer Be­lan­ge

Heut­zu­ta­ge ver­erbt man nicht nur Ver­mö­gen. In un­se­rer di­gi­ta­len Welt le­ben wir nach dem Tod im In­ter­net wei­ter, wenn wir keine Vor­keh­run­gen tref­fen. Die zum Vor­sor­ge­dos­sier ge­hö­ren­de Weg­lei­tung zum Tes­ta­ment hilft nicht nur, den Um­gang mit dem Ver­mö­gen, son­dern auch den mit dem di­gi­ta­len Nach­lass zu re­geln. Eine wach­sen­de Viel­falt von Glau­bens­be­kennt­nis­sen in un­se­rer plu­ra­lis­ti­schen Ge­sell­schaft bringt es mit sich, dass es heu­te nebst dem tra­di­ti­onel­len Trau­er­got­tes­dienst vie­le an­de­re Mög­lich­kei­ten gibt, die Trau­er­fei­er und die Be­stat­tung zu ge­stal­ten. Die zum Dos­sier ge­hö­ren­den Do­ku­men­te für die An­ord­nun­gen bei einem To­des­fall un­ter­stüt­zen die Ver­fü­gen­den bei der Fest­le­gung ih­rer per­sön­li­chen Wün­sche.


Das neue «Per­sön­li­che Vor­sor­ge­dos­sier» ent­hält

  • eine kom­pak­te Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung mit Weg­lei­tung und Not­fall­aus­weis
  • eine Weg­lei­tung für das Ab­fas­sen eines Vor­sor­ge­auf­trags und eines Tes­ta­ments
  • ein For­mu­lar, um An­ord­nun­gen für den To­des­fall zu tref­fen
  • eine Check­liste für wich­ti­ge Do­ku­men­te und die Re­ge­lung des di­gi­ta­len Nach­las­ses

Preise

Das «Persönliche Vor­sor­ge­dos­sier» ist auf Deutsch für CHF 38.50 pro Exem­plar un­terinfo@dialog-ethik.ch oder Tel. +41 44 252 42 01 erhältlich.
Die Patienten­ver­fü­gung kann zum Preis von CHF 18.50 pro Exem­plar be­stellt oder 
hiergra­tis her­un­ter­ge­la­den wer­den.


Vor­sor­ge­sprech­stun­de

Das Team von Dia­log Ethik, das aus Me­di­zi­nern und Pfle­ge­fach­per­so­nen be­steht, un­ter­stützt die Ver­fü­gen­den beim Er­stel­len der Do­ku­men­te.

Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zum «Per­sön­li­chen Vor­sor­ge­dos­si­er» und zum Be­ra­tungs­an­ge­bot von Dia­log Ethik fin­den Sie auf den fol­gen­den Web­sites:
www.dialog-ethik.ch/patientenverfuegung/vorsorgedossier/
www.dialog-ethik.ch/beratung-patientenverfuegung/

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