StartseiteMagazinKolumnenDie zweite Säule als Sozialwerk

Die zweite Säule als Sozialwerk

Die AHV und die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, waren das Thema der vergangenen Woche, in den Medien sowieso, an den Stammtischen zwar auch, aber noch nicht so ausgeprägt. Das hat wohl zwei Gründe: Einmal, weil die Reformvorschläge für uns Rentner, die wir bereits Renten beziehen, nichts ändert; uns bleiben die Renten garantiert. Und der zweite Grund ist wohl darin zu suchen, dass sich bis jetzt noch nicht so deutlich herauskristallisiert hat, wo der Hase tatsächlich begraben liegt, bei welchen Reformvorschlägen es zu den ganz grossen Auseinandersetzungen kommen könnte, zu komplex, zu variabel, schwer durchschaubar und vor allem eines: Die Reformvorschläge sind noch nicht in Stein gemeisselt. Sie müssen noch durch die politischen Gremien. Und doch schon jetzt ist eines klar: Die Reformen sind so dringend, dass sie nicht wieder scheitern dürfen. Bundesrat und Parlament sind schlicht dazu verpflichtet, zwei Vorlagen zu kreieren, die beim Volk Zustimmung finden werden.

Bei der AHV hat der Bundesrat die Grundzüge festgelegt. Das Renteneintrittsalter der Frauen soll auf 65 angehoben werden, für die Übergangsgeneration der Frauen soll es markante Zuschläge geben, und finanzieren will der Bundesrat die Sanierung mit zusätzlichen 0,7 Mehrwertsteuer-Prozenten. Bei der 2. Säule liegt ein Vorschlag der Sozialpartner vor. Gewerkschaften und Arbeitgeber-Verbände haben sich darauf geeinigt, dass der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich (Einkommen von 12`500 bis 85`000 Franken) von 6.8 auf 6.0 Prozent gesenkt werden soll. Übrigens: Im überobligatorischen Bereich haben die meisten Pensionskassen den Umwandlungssatz bereits unter 5 Prozent gedrückt. Im Gegenzug zur Senkung des Umwandlungssatzes sieht die Einigung einen Ausgleich vor. Mit einem zusätzlichen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent soll der Sicherheitsfonds geäuffnet und damit die Reduktion des Umwandlungssatzes mit monatlichen 100 bis 200 Franken abgefedert werden.

Diese Massnahme wird, sofern sie der Bundesrat in seine Vorlage zur zweiten Säule tatsächlich aufnehmen sollte, in den nun folgenden Debatten in Bundesbern neben der Erhöhung des Frauen-Renteneintrittsalters auf 65 Jahre wohl oder übel ins Zentrum rücken. Für die Einen, wie den Gewerbedirektor Hans Ulrich Bigler, ist darin ein sozialistischer Zug zu erkennen, weil eine Vermischung der bis jetzt streng getrennten Finanzierungsformen (Umlageverfahren bei der AHV, Kapitalbildung bei der zweiten Säule) vorgenommen würde. Es werde „die Tür zur Volksrente geöffnet“, liess er sich im Tagesanzeiger vernehmen. Was er „als Übel“ kennzeichnet, könnte sich aber als Königsweg erweisen.

Die AHV ist mit dem Umlageverfahren weit sicherer finanziert als die 2. Säule, die ganz stark den Finanzmärkten ausgesetzt ist. Der 2. Säule würde damit eine neue Finanzquelle hinzugefügt, die vom Solidaritätsgedanken geprägt ist, wie dies beim wichtigsten Sozialwerk der Schweiz, bei der AHV, ganz zentral ist.  Die Gutverdienenden würden solidarisch für die Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen ihren Anteil leisten, wie sie das nun schon seit Jahrzehnten für die AHV tun. Damit würde auch die zweite Säule zum Ursprung der AHV herangerückt, zu einem Sozialwerk, das Dank der Solidarität zwischen reich und arm seit 1947 funktioniert und in 10 erfolgreichen Revisionen zu dem gemacht wurde, was nicht mehr wegzudenken ist: ein Sozialwerk, das vom deutschen Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ als sozialistische Errungenschaft bezeichnet wurde, um das uns aber die meisten Länder, gerade auch Deutschland, beneiden. So viel „Eidgenossenschaft“ mutet man uns also nicht zu. Und gerade jetzt sind wir wieder daran, es von Neuem zu tun, und zwar unter der Ägide der Sozialpartner, der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, in einem wahren, freundeidgenössischen Kompromiss.

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