Wer hats erfunden? Jedenfalls waren sie einfach mal da, die Fahnen an den Hausfassaden. Sie warben für Abstimmungen: für die Konzernverantwortungsiniative, die Papi-Zeit, gegen die Kampfjets, für die Gletscheriniative. Sie sind die neuen Geranien. Und wie diese Balkonpflanzen bevorzugen sie bestimmte Lagen. Am besten gedeihen die Politfahnen in links-grün dominierten Biotopen.
Die ersten Abstimmungfahnen müssen werbemässig ein Knaller gewesen sein: neu, überraschend, auffällig. Unterdessen ist die Wirkung abgeflacht. Obwohl manche Hausfassaden orangefarben eingekleidet wurden, scheiterte am letzten Novemberwochenende die Konzernverantwortungsinitiatve. Was zur Gewohnheit wird, lüpft einem halt nicht mehr aus den Socken.

Statt Abstimmungspropaganda ist ein anderer Zweck wichtiger geworden. Die bunten Tücher zeigen, zu welcher Gruppe man gehört. Sie signalisieren, dass hinter dem Balkon mit dem Bekennertuch die richtigen, richtig denkenden Leute wohnen. Sie sind ein weithin sichtbares Erkennungszeichen für Gleichgesinnte. Schaut her, wir gehören dazu.
Klar: Es geht auch um Politentscheide, man soll für dies und das und jenes ja oder nein stimmen. Aber wer Flagge zeigt, dokumentiert auch Gesinnung. Moral als Fassadenschmuck. Fahnen, orange, blaue, regenborgenfarbige, deuten auf links-grüne Gesinnung.

Nur links und grün? Nein. Flagge zeigen auch bürgerlich-rechte Kreise. Nämlich Schweizerfahnen. Wer öffentlich unser schmuckes weisses Kreuz präsentiert, neigt zu Kampfjet-Jas und Konzernverantwortungs-Initiativen-Neins.
Eine heikle These, gewiss. Ich bin froh, dass ich sie nicht beweisen muss, sondern das bloss behaupten kann. Wie die links-grünen Tuchplantagen haben auch die Schweizerfahnen ihre bevorzugten Lagen: Familiengärten, Einfamilienhaus-Areale, ferner Wohnblocks mit den Überresten der indigenen Bevölkerung.
Zu beachten sind die juristischen Grenzen der optischen Politbeeinflussung. Nämlich: Der Vermieter kann der Mieterin Fassadenreklame verbieten. Begründung: Die Aussenwände gehören nicht zum Mietobjekt. Der Umkehrschluss funktioniert allerdings nicht. Die Vermieterin darf dem Mieter keine Fassadenwerbung aufzwingen. Konkret: Die WG muss den Balkon mit der Outdoor-Hanfplantage nicht mit einer Schweizerfahne schmücken. Die basisorientierte Wohngenossenschaft darf vom Rentnerpaar Rüedisühli nicht verlangen, dass die beiden eine Regenbogenflagge anbringen.

Fahnen und Plakate sind Aussenwerbung. Als Abschluss noch ein Bijoux aus der Abteilung für unfreiwillige Komik. Mit dem Bild eines fröhlichen schwarzgeschminkten Mannes wirbt ein Bauunternehmen auf der Rückseite von Postautos und auf Plakatwänden in und im Bern. Was will uns die Firma mitteilen? Hat der abgebildete Büezer trotz offensichtlich knallhartem Job Freude an seinem Beruf? Ist der Schwerarbeiter ein Schwarzarbeiter? Ist Blackfacing halt doch nicht igitt, sondern lustig? Mit mildem Sinn haben wir den Namen der Firma wegretouchiert. Hä ja, manchmal muss man manche vor sich selber schützen.
Ohjeh Herr Steiger, da haben Sie etwas Nachhilfe nötig. Die Dame auf der Rückscheibe des Busses hat sich soeben eine Maske aus Heilerde oder Fango aufgetragen. Diese lässt sie jetzt einwirken, damit die Haut nachher wieder ganz zart ist. Dass sie währenddessen zum Fenster hinausschaut und den andern bei kosmetischen Bau- oder Renovationsarbeiten zuschaut, ist ihr gutes Recht und bestimmt vergnüglich und interessant.
Es ist verzeihlich, dass Sie in Sachen Kosmetika nicht sattelfest sind, vielleicht sehen Sie die Reklame jetzt jedoch in einem etwas anderen Zusammenhang.
Freundliche Grüsse
Gaby Kirschbaum