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COVID-Zertifikate ab dem 14. Juni verfügbar

Ab dem 14. Juni ist das COVID-Zertifikat im Kanton Zürich verfügbar. Der grösste Teil der Zertifikate für Geimpfte wird automatisch ausgestellt. Genesene können ihr Zertifikat online oder via Impfhotline beantragen. Getestete erhalten ihr Zertifikat ab Ende Juni nach einem negativen PCR-Test direkt zugestellt.

Vollständig geimpfte Personen, die sich über das kantonale Impftool VacMe registriert und ihre Einwilligung zur Datenweitergabe für die Zertifikaterstellung erteilt haben, erhalten ab dem 14. Juni automatisch ihr COVID-Zertifikat. Sobald das Zertifikat zum Download bereitsteht, werden diese Personen per SMS informiert. Via Link im SMS können sich die Geimpften im Impftool einloggen und ihr Zertifikat herunterladen, um es auszudrucken oder in die COVID Certificate App zu laden. Rund 710’000 Personen haben bisher im Impftool VacMe eingewilligt, dass ihre Daten zur Zertifikatserstellung verwendet werden dürfen.

Personen, die nachträglich ihre Einwilligung für die Datenweitergabe geben möchten, können sich in das kantonale Impftool einloggen und das entsprechende Häkchen setzen. Anschliessend werden auch diese Personen per SMS benachrichtigt und erhalten Zugang zu ihrem Zertifikat.

Wer sich über die Impfhotline angemeldet und die Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt hat, erhält das COVID-Zertifikat voraussichtlich bis Ende Juni per Post. Auch über die Impfhotline kann die Einwilligung nachträglich erteilt werden. Dafür wird der sechsstellige Registrierungs-Code benötigt. Das Zertifikat wird auf postalischem Weg zugestellt.

Für Personen, die sich in der Arztpraxis, im Heim oder im Spital impfen liessen, wird derzeit einen Prozess etabliert, damit sie das COVID-Zertifikat ebenfalls automatisch erhalten oder über eine zentrale Stelle beantragen können. Die Lösung wird voraussichtlich Ende Juni zur Verfügung stehen. Details dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Als vollständig geimpft gilt, wer gemäss der Impfempfehlung des BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) zweimal mit einem Impfstoff geimpft wurde, der in der Schweiz zugelassen ist, oder nach durchgemachter Infektion einmal mit einem solchen Impfstoff geimpft wurde.

COVID-Zertifikat für Genesene

Ab dem 14. Juni wird unter www.zh.ch/covid-zertifikat ein Onlineformular zur Verfügung stehen, in dem Genesene ihr COVID-Zertifikat beantragen können. Anschliessend wird es in Papierform per Post zugestellt. Die Zustellung erfolgt in der Regel innert sieben Tagen. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann das Zertifikat auch über die Impfhotline beantragen.

Nach Antigen-Schnelltests und Antikörpertests wird für Genesene kein COVID-Zertifikat ausgestellt. Um ein COVID-Zertifikat zu erhalten, können sich diese Personen mit einer einzelnen Dosis eines mRNA-Impfstoffes impfen lassen. Die Impfung sollte frühestens vier Wochen nach durchgemachter Erkrankung erfolgen.

COVID-Zertifikat für Getestete

Nach einem negativen PCR-Test wird das COVID-Zertifikat ab Ende Juni 2021 direkt in die COVID Certificate App ausgeliefert. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass das COVID-Zertifikat schnellstmöglich verfügbar ist. Bei negativen Antigen-Schnelltests werden die COVID-Zertifikate ab Ende Monat durch die Testinstitutionen direkt vor Ort ausgestellt.

Anwendungsbereiche und Gültigkeitsdauer

Über die Anwendungsbereiche des COVID-Zertifikats wird der Bundesrat voraussichtlich am 23. Juni 2021 entscheiden.

Die Gültigkeitsdauer legt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest. Derzeit gelten folgende Bestimmungen: Wenn man vollständig geimpft ist, umfasst die Gültigkeitsdauer 180 Tage. Bei den Genesenen sind es ebenfalls 180 Tage, die ab dem elften Tag nach dem positiven Testresultat beginnen. Bei einem negativen PCR-Test ist das Zertifikat ab Probeentnahme 72 Stunden gültig, bei einem Antigen-Schnelltest 24 Stunden.

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