StartseiteMagazinKolumnenGlas verheit - Bundesrot besteit

Glas verheit – Bundesrot besteit

Immer wieder, wenn es darum geht, einen neuen Bundesrat, eine neue Bundesrätin zu wählen, werden Zeitungsspalten mit Spekulationen gefüllt, Analysen an Analysen gereiht, nach dem Fähigsten gesucht, die Geeignetste in den Vordergrund gerückt. Alle anderen werden schlicht aussortiert. Im Club, in der Arena des Schweizer Fernsehens, in den Talk-Sendungen der Regionalsender landauf und landab wird in klugen, in altklugen, in verwegenen und gar absonderlichsten Statements darüber räsoniert, wie denn das Anforderungsprofil eines Bundesrates, einer Bundesrätin auszusehen hätte. Für Headhunter, Männer, auch Frauen, die tagtäglich in schicken Büros nach Führungskräften für die oberste Etage der Wirtschaft Ausschau halten, in anspruchsvollen, natürlich auch teuren Assessments Kandidaten evaluieren und schliesslich eine Auswahl treffen, finden den gängigen Findungsprozess zur Bundesratskür eh völlig aus der Zeit gefallen. Sie greifen zu Vergleichen, meinen, es sei ein Mitglied des Verwaltungsrates der Schweiz AG zu wählen. Wieder andere, die eher am Biertisch das Sagen haben, sehen im Bundesrat sieben Frauen und Männer, die in dem etwas höhergestellten Vereinsvorstand uns regieren sollen. Beide liegen weit daneben. Denn die Rolle einer Landesmutter, eines Landesvaters liegt weit darüber. Der Bundesrat ist weit mehr als ein Verwaltungsrat der Schweiz AG, die Landesregierung ist in ihrer Art ein Unikat.

Was wurde schon am Bundesrat herumgemäkelt, wie oft schon sollte er auf 9, gar 11 Personen erweitert werden, und immer wieder wird darüber diskutiert, ob er nicht doch vom Volk gewählt werden soll. Seit 1848, als 7 Freisinnige aller Farben im ersten Bundesrat der Eidgenossenschaft Einzug hielten, hält er Bestand, wie es analog auf einem echten Berner, gläsernen Wasserkrug eingraviert steht: «Glas verheit – Bärn besteit». Tatsächlich hat er alle Wirren überstanden, nicht zuletzt, weil die Freisinnigen zunehmend – aber über Jahrzehnte hinweg – sukzessive Platz machen mussten, zuerst einem, dann zwei Katholisch-Konservativen (CVP), dann einem Bauernvertreter (BGB), und schliesslich zwei Sozialdemokraten, bevor SVP-Blocher eine CVP-Frau verdrängen, zu einer Zweier- Vertretung seiner Partei ausholen konnte. Wenn nicht alles täuscht, könnte bald ein Mann, eine Frau mit grüner Farbe das bunte Bild ergänzen. Noch ist es nicht so weit.

Jetzt ist die SVP gefordert, die Partei, die in den letzten bald 20 Jahren, durch die Wahl von Christoph Blocher im Jahre 2003 in den Bundesrat, Sand ins Getriebe der Landesregierung brachte, in dem sie das bis damals gehegte und gepflegte Kollegialsystem ins Wanken brachte. Partei- vor Landesinteressen, so einfach lässt sich der SVP-Anspruch beschreiben. Das Anforderungsprofil, das an einen Bundesrat gestellt werden muss, muss nicht weit hergeholt werden. Eine Bundesrätin, ein Bundesrat muss das Zeug zu einer Magistratin, zu einem Magistraten haben. Die Magistratsperson muss aus der Niederung der Parteipolitik aufsteigen können ins Gremium, das die Verantwortung für das ganze Land trägt. Sie muss die Mechanik der eidgenössischen Politik von Grund auf kennen. Sie muss über hohe Sozialkompetenz verfügen, teamfähig sein, das heisst ganz zentral: Sie muss zuhören, auf andere Argumente eingehen, sie gar übernehmen und nach aussen kompetent und glaubwürdig vertreten können. Und interessanterweise schaffen das die meisten, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Erinnert sei an überragende Magistraten, an Hanspeter Tschudi, Ernst Brugger, Nello Celio, Willi Ritschard, Fritz Honegger, Hans Hürlimann, aus der neuen Zeit an Micheline Calmy-Rey, an Adolf Ogi, um nur einige zu nennen, die mir vor allem als journalistisches Greenhorn damals, später als Bundeshauskorrespondent, als Interviewer besonders in Erinnerung geblieben sind.

Das Kollegialsystem, dem sich die erwähnten klaglos unterzogen und trotzdem ein eigenes Profil erlangten, stellt an einen SVP-Vertreter oder Vertreterin ganz besondere Anforderungen, weil die Partei allein entscheiden will, welche Person sie im Bundesrat vertreten darf. Wählt die Bundesversammlung einen nicht von der Partei nominierten, so darf er als Parteimitglied das Amt nicht annehmen. Die Partei, die für sich in Anspruch nimmt, die echte, die traditionelle Schweiz zu vertreten, missachtet damit eines: das freundeidgenössische Einvernehmen darüber, wie die Schweiz regiert wird, im Kollegialsystem.

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1 Kommentar

  1. Die Schweizer Demokratie ist als Konkordanzdemokratie gedacht. Der Einbezug möglichst verschiedener Akteure in den politischen Prozess ist die Devise. Das Ziel: Konsens, was Solidarität und Akzeptanz anderer Meinungen und Zurückbindung allein gültiger Parteidoktrin bedeutet.

    Die gängige Praxis der Wahl zur Bundesrätin oder Bundesrat ist alles andere als das.
    Die Schweiz hat im Grunde eine Konkurrenzdemokratie. Es werden nur die wählerstärksten Parteien für das höchste Amt berücksichtigt. Dass die Umstände und Möglichkeiten, wie diese zustande kommen, sehr unterschiedlich und oft suspekt sind, wissen wir längst.

    Es wird höchste Zeit, die Bundesratssitze so zu verteilen, wie es der Vielfalt unseres Landes entspricht. Nämlich nach Regionen und ihrer wirtschaftlichen Lage, nach Sprachgesellschaften UND politischen Strömungen und Meinungen, ungeachtet der finanziellen und medienwirksamen Möglichkeiten und finanzieller Unterstützung einer Partei. Macht ist teilbar.

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