StartseiteMagazinKolumnenElektronisches Patientendossier eine Notwendigkeit

Elektronisches Patientendossier eine Notwendigkeit

Es ist aktenkundig, dass auch in der Schweiz Pflicht, Nutzen und Notwendigkeit des Elektronischen Patientendossier (EPD) diskutiert wird. Bereits 2017 ist das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft getreten. Seit 2020 wird in der Schweiz das Elektronische Patientendossier (EPD) vom Gesetzgeber schrittweise eingeführt. Für Patientinnen und Patienten und für ambulante Leistungserbringer galt die Teilnahme am EPD bislang als freiwillig. Inzwischen hat der Bundesrat diese Freiwilligkeit für ambulante Leistungserbringer, die ab 1. Januar 2022 neu zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen werden möchten, aufgehoben. Alle Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime sind verpflichtet, das EPD einzusetzen.

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein zeitkonformes Ablagesystem für behandlungsrelevante Informationen und enthält Kopien von Aufzeichnungen der elektronischen Krankengeschichte. Die Teilnahme am EPD entbindet Ärztinnen und Ärzte zwar nicht von der Dokumentationspflicht in Form einer Krankengeschichte. Patientinnen und Patienten, welche ein EPD eröffnen, entscheiden selbst, welche Informationen sie mit anderen Gesundheitsfachpersonen teilen wollen. So soll das EPD künftig von allen Fachpersonen im Gesundheitsbereich angewandt werden müssen, nicht nur im stationären Bereich, sondern auch in der Arztpraxis, den Apotheken oder in ambulanten Therapien.

An seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 hat der Bundesrat nun eine entsprechende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier in die Vernehmlassung geschickt. Das Gesetz geht bis Mitte Oktober in die Vernehmlassung. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass grosse Opposition dagegen zu erwarten sind. Die Präsidentin der Ärztevereinigung FMH, Yvonne Gilli, erklärte zukunftsorientiert, dass sie die Revision grundsätzlich begrüsse.

Die Gesetzesrevision würde sämtliche Anbieter im Gesundheitswesen verpflichten, EPD-kompatibel zu sein. Hausärztinnen, Spezialisten, Apotheker, Pflegefachleute: Sie alle müssen künftig die behandlungsrelevanten Informationen ihrer Patienten elektronisch erfassen und damit für andere Fachleute zugänglich machen. Für alle Personen, die in der Schweiz wohnen und obligatorisch kranken- oder militärversichert sind, soll somit automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet werden. Jede und jeder entscheidet schlussendlich selber, welche Gesundheitsfachpersonen auf das Dossier Zugriff haben. Bundesrat Berset betonte klar und deutlich: «Es ist ein Angebot, man kann dazu auch Nein sagen». Und Versicherte haben nach Annahme des Gesetzes drei Monate Zeit, gegen die Eröffnung eines persönlichen Patientendossiers Einsprache zu erheben.

Es versteht sich schlussendlich, dass dem Schutz der Gesundheitsdaten immer oberste Priorität eingeräumt werden muss. Regelmässige Pannen in den Informatiksystemen und Cyberkriminalität erfordern höchste Vorsicht. Es versteht sich deshalb, dass Sicherheit beim EPD oberste Priorität haben muss. Datenschutz und Datensicherheit müssen beim EPD gewährleistet sein. Für das EPD gelten darum bereits heute wie auch in Zukunft die höchsten Sicherheitsstandards, die dank ihrer Verankerung im Gesetz auch rechtlich durchgesetzt werden können. Die EPD-Anbieter müssen strenge gesetzliche Anforderungen in technischen und organisatorischen Belangen erfüllen und die Sicherheit auch in der Anwendung durch die EPD-Nutzerinnen und -Nutzer gewährleisten. Der strenge Datenschutz und die Datensicherheit bleiben mit der Gesetzesrevision garantiert.

Das elektronische Patientendossier ist in jedem Falle ein wichtiges Instrument der Gesundheitsversorgung. Alle für eine Behandlung wichtige Informationen können darin abgelegt werden und sind jederzeit für Patientinnen und Patienten sowie für dazu berechtigte Gesundheitsfachpersonen abrufbar. Damit kann die Qualität und Sicherheit der medizinischen Behandlung deutlich erhöht werden. Dass ein funktionierendes EPD von grossem Nutzen ist, bestreitet daher kaum jemand. Ärzte und Pflegende könnten sich im Rahmen des EPD schnell einen Überblick über die Krankengeschichte des Patienten und seinen Willen bezüglich lebensverlängernder Eingriffe oder Organspende verschaffen. Unnötige Behandlungen liessen sich ebenso vermeiden wie doppelte Laboranalysen oder Röntgenaufnahmen.

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1 Kommentar

  1. Das elektronische Patientendossier, überhaupt die Vernetzung im Gesundheitswesen, funktioniert in anderen Ländern bereits seit Jahren bestens. In der Schweiz geht halt alles immer viel länger und vor einer Entscheidung werden die Fakten von Beteiligten bei Bund, Kanton, Gemeinde und Volk durchgekaut, analysiert, z.T. schubladisiert, bis dann der Zeitgeist oder einfach der Druck zu gross wird, und ein Entscheid getroffen werden muss. Diese schwerfällige Vorgehensweise erleben wir ja immer und überall und ist unserem ineffizienten politischen System geschuldet.
    Vielleicht sollten wir nicht nur beim längst erprobten EPD einen Zahn zulegen und von anderen Ländern lernen, als zu meinen, das Rad stets neu erfinden zu müssen.

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