StartseiteMagazinKolumnen«Das Politikversagen der politischen Eliten»

«Das Politikversagen der politischen Eliten»

Der Vorgang ist bemerkenswert. Die Professorinnen Silja Häusermann (46) und Karin Ingold (45) sowie Professor Fabio Wasserfallen (41) setzten sich zusammen, formulierten gemeinsam einen Gastkommentar für die NZZ und beschreiben darin, wer für das Ja der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur 13. AHV-Rente die Schuld zu tragen hat: «Nicht das Volk, sondern die Politik». Donnerschläge dieser Art seien meist Folge von Politikversagen der politischen Eliten.

Während die grossen Medien, allen voran der Tagesanzeiger und insbesondere die NZZ, die Gründe vorwiegend, gar ausschliesslich beim Stimmvolk festmachen, ist es wohltuend, dass Lehrende darüber hinaus analysieren, wo die Gründe tatsächlich zu finden sind.  Dass es nicht nur am anscheinend erodierten Gemeinsinn lag, dass nicht allein ein neuer Egoismus bestimmend war, es auch ernstzunehmende Gründe gibt, die in der aktuellen Politik zu finden sind.

Das Schweizer Politiksystem verlange, schreiben die drei, dass «Bundesrat, Parlament und Verbände in jahrelangen, sorgfältigen Verhandlungen Kompromisse herbeiführen, die eine Volksabstimmung überstehen oder – noch besser – gar nicht erforderlich machen.» In diesem Fall hätten wir es nicht mit Politikgestaltung zu tun, sondern eher mit kollektivem Politikversagen, weil die politischen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen nicht in der Lage seien, tragfähige Reformen auszuhandeln.

Als Beispiel weisen sie auf die im September 2017 verloren gegangene Abstimmung zur Altersvorsorge 2020 hin. Sie ist tatsächlich ein Paradebeispiele, wie es eben nicht funktioniert. Dazu ist nachzureichen, dass Bundesrat Alain Berset eine sorgfältig erarbeitet Vorlage ins Parlament eingebracht hatte. Nicht nur abgestimmt auf die Vernehmlassung, sondern auch auf das Einvernehmen mit den Arbeitgebern und den Gewerkschaften. Er wollte mit einem grossen Wurf, im Bundesrat vereinbart, die erste und die zweite Säule gemeinsam reformieren. Im Parlament setzte es ein richtiges Kräftemessen ab. Im Differenzbereinigungsverfahren zwischen dem National- und dem Ständerat ging es hin und her. Vor allem deshalb, weil der Ständerat aus der Mitte heraus die Reduktion des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule von  6.8 auf 6,0% mit einer Zulage von 70 Franken pro Monat in der 1. Säule für die zukünftigen Rentnerinnen und -Rentner kompensieren wollte. Ein völlig neuer Ansatz, den Berset nicht vorsah. Die damit verbundene Lösung setzte sich in der Schlussabstimmung nur mit Ach und Krach durch. Das brachte nicht nur die FDP und SVP wieder auf die Palme, sondern auch grosse Teile der Rentnerinnen und Rentner, die nicht in den Genuss der 70 Franken gekommen wären. Damit war eingetreten, was die drei Lehrenden befürchten: Nicht von allen Seiten getragene Kompromisse hätten es jeweils in Volksabstimmungen schwer, würden dringende Reformvorhaben blockieren, die das Land weiterbringen könnten.

Wieder stehen uns am 9. Juni 2024 Volksabstimmungen bevor, deren Resultate offen sind. Beispeilweise zwei Abstimmungen zur Gesundheitspolitik. Die Initiative der SP und die der Gewerkschaften, welche die Krankenkassenprämien auf 10% der Einkommen begrenzen will, und die Initiative der Mitte, die eine Kostenbegrenzung vorschlägt. Wiederum liegen keine direkten Gegenvorschläge vor, keine eigentlichen Kompromisse. Und auch diesmal gibt es keine klaren Aussagen über die jeweilige Ausgestaltung und noch schlimmer: Es gibt  keine präzisen Informationen über die Kosten. Daneben geht es auch noch um das Stromgesetz, den sogenannten Mantelerlass. Da schien es doch noch zu einem Kompromiss zu kommen, alle schienen sich hinter den Erlass zu stellen. Fehlanzeige. Animiert von Magdalena Martullo-Blocher scherte die SVP doch noch aus. Die Bündner Nationalrätin überzeugte zwar nicht alle Parteimitglieder, auch nicht alle Parlamentskollegen, so doch die SVP-Delegiertenversammlung. So heisst die SVP-Parole nun doch noch Nein. Einmal mehr.

Im 24. September 2024 haben wir wahrscheinlich über die Revision der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge, abzustimmen. Über eine Revision, die fortschreibt, was nicht zum Ziele führt: zur Sicherung der versprochenen Renten. Die Gewerkschaften freuen sich schon jetzt auf den Abstimmungskampf. Sie wittern Morgenluft, nachdem ihnen das Volk bei der 13. AHV-Rente gefolgt ist.

Und noch bedeutsamer wird eine mögliche Abstimmung über das Verhältnis der Schweiz zu EU werden. Schon jetzt lehnt die SVP jedes Verhandlungsergebnis der Schweiz mit der EU ab, wie es auch ausfällt. Die Gewerkschaften machen nur mit, wenn ihre Forderungen bezüglich Lohnschutz und die Spesen-Vergütungen für die von Unternehmen in den EU-Ländern in die Schweiz entsandten Arbeitskräften nach schweizerischen Normen geregelt werden.

Was Not tut? Bundesbern, pflegt doch wieder den freundeidgenössischen Kompromiss! Setzt doch wieder dort an, mit dem wir so gut gefahren sind: bei einvernehmlichen Lösungen. Dass es gerade die Partei ist, welche sich als die einzige, wirklich schweizerische Partei versteht, die SVP, sich immer wieder einem gar erzielten Kompromiss entzieht, darf uns nicht lähmen. Im Gegenteil. Die SVP ist in die Eidgenossenschaft und ihre Jahrzehnte lang praktizierten Gepflogenheiten in die Kunst des Kompromisses zurückzuholen. Genauso wie die Gewerkschaften, denen klar werden muss, dass ihr Erfolg sich am Erfolg der wirtschaftlichen Entwicklung misst. Da gibt es kein Abseitsstehen.

* Silja Häusermann ist Professorin für Schweizer Politik und Vergleichende politische Ökonomie an der Universität Zürich; Karin Ingold ist Professorin für Policy-Analyse an der Universität Bern; Fabio Wasserfallen ist Professor für Europäische Politik an der Universität Bern.

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5 Kommentare

  1. Auch ohne Hochschultitel weiss inzwischen auch die politisch interessierte Bevölkerung in der Schweiz, dass unser veraltetes politisches System den Gegebenheiten und Aktualitäten der heutigen Zeit nicht mehr genügt und, dass die Politikelite dafür die Verantwortung übernehmen muss. Trotzdem gut, dass dies auch einmal von neutraler Seite eruiert und festgehalten wurde. Die wichtigste Frage scheint mir jedoch zu sein: Was für eine Demokratie wollen wir und wie setzen wir notwendige Anpassungen schnellstmöglich um, denn dies entscheidet über die weiteren Schritte, die unsere Zukunft bestimmen werden?

    Wie in Deutschland, fehlt es unserer Regierung an Führung und loyaler Zusammenarbeit. Immerhin hat die Ampelregierung, trotz erheblich grösseren Problemen und Widerständen als bei uns, einige sinnvolle und nachhaltige Gesetze zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Gesellschaft verabschiedet. Deutschland lebt aktiv ihre Demokratie und akzeptiert die schmerzlichen Widersprüche und Falschentscheidungen. Im Gegensatz zur Schweiz spricht man in unserem Nachbarland offen in den Medien über die aktuellen Probleme und scheut auch keine Konfrontationen, wie z.B. die vom Deutschen Fernsehen übertragenen Debatten aus dem Bundestag anschaulich zeigen.

    Unsere Politiker:innen überlassen die öffentlichen Diskussionen der strittigen Themen lieber den Medienverantwortlichen, die je nach Sponsoring oder Besitzverhältnisse, ihre Kommentare und ihr Fazit lauthals in die Welt setzen und für nicht ausgewogene Informationen und vor allem für unnötige Polarisierung und Verunsicherung sorgen. Es braucht weit mehr öffentliche politische Auseinandersetzungen als die auf Parteien-Meinungen setzende Sendung Arena auf SRF1. Unsere subventionierte, von Gebühren und viel zu viel Werbegeldern abhängige Radio- und Fernsehgesellschaft nimmt ihren gesetzlichen Auftrag meiner Meinung nach nicht genügend wahr.
    Die Programmverantwortlichen von SRF1d besetzen die atraktiven Zeitfenster lieber mit Unmengen von Sportsendungen und oberflächlichen Fun-Produktionen für die Jungen. Gesellschaftspoliltisch Interessierte, besonders jedoch die Frauen ab dem Rentenalter werden kaum wahrgenommen und gehen mit ihren legitimen Ansprüchen seit Jahren leer aus. Sport, Schlager- und Volksmusik und massenhaft Krimis, die Brutalität und Gewalt auch im Nachmittagsprogramm des deutschschweizer Fernsehens ausgestrahlt werden, sind eine Beleidigung für eine Generation, die soviel zur Vielfalt und zum heutigen Wohlstand unserer Gesellschaft beigetragen hat.

    Unsere Regierung steckt in veralteten Strukturen fest und hat nicht den Mut und keine Visionen um dies zu ändern; sie reagiert vielfach nur auf Druck von innen oder aussen. Eine politische Partei wie die rechtskonservative SVP, die wider aller Vernunft nicht bereit ist unser Land in den kommenden Verhandlungen mit unserem wichtigsten Verbündeten der EU zu unterstützen und mit ihren Mitgliedern zusammen zu arbeiten um unsere Beziehungen abzusichern, die weder loyal gegenüber anders Denkenden noch mit der Mehrheit der Abstimmenden ist, sollte meiner Meinung nach ernsthaft auf ihre Legitimation hin überprüft werden. Ansonsten werden die kommenden Abstimmungen von denjenigen bestimmt werden, wo das Geld hockt und die ausgefeilteren und evtl. manipulativ agierenden Medienauftritte stattfinden. Amerika lässt grüssen!

  2. Man kann dem professoralen Autorenteam, auf dessen Beitrag sich Anton Schaller bezieht, nur zustimmen, wenn es schreibt, dass Donnerschläge an der Urne meist die Folge von Politikversagen seien. Es wünscht sich im Grunde wieder breitere politische Koalitionen und eine grössere Bereitschaft zum Aushandeln von Kompromissen. In einer Konkordanzdemokratie wie der Schweiz spielt das Aushandeln konsensualer Ergebnisse eine entscheidende Rolle. Und dieses Prinzip hat – oder wirklichkeitsnaher beschrieben – hatte bisher auch eine lange Tradition. Ein grosses Gefährdungspotenzial geht heutzutage von zugespitzten politischen Positionen aus, die im Zuge eines gewaltigen Individualisierungsschubes und wirtschaftlich unterfüttert mit neoliberalen Gestaltungsmerkmalen den Eigennutz vor Gemeinnutz stellen, und zwar mit einer Wirkmächtigkeit in fast alle Lebensbereiche hinein. Das Orientierungsmuster der in Mode gekommenen Selbstoptimierung verstärkt diese Tendenz noch zusätzlich. Ein weiteres Gefährdungspotenzial liegt schliesslich auch darin, dass die gegenwärtigen Zeiten nicht gerade dadurch brillieren, Konflikte rechtzeitig wahrzunehmen und klar zu benennen bzw. wahrgenommene Konflikte mit Verve anzupacken und lösungsorientiert zu bewältigen.

    Was wäre ausserdem noch zu wünschen? In drei Bereichen sehe ich persönlich in der Schweiz noch einigen Handlungsbedarf bzw. Luft nach oben.

    // Unzulängliche Abschätzung der Konsequenzen von politischen Neuerungen //

    Der Urnengang über die 13. AHV-Rente ist beileibe nicht die erste Abstimmung, bei der die Vor- und Nachteile sowie die finanziellen Konsequenzen für die Abstimmenden schwer zu beurteilen waren, entweder weil die vorhandenen Informationen unklar, unvollständig oder gar fehlerhaft waren. Dazu lediglich zwei Beispiele:

    Beispiel I: Die Unternehmenssteuerreform II ist 2008 mit 50,5 Prozent Ja-Stimmen-Anteil gutgeheissen worden. 2011 hat die Schweiz damit den Wechsel zum sogenannten Kapitaleinlageprinzip vollzogen. Dieses erlaubt es Unternehmen, Kapitaleinlagen, die den Aktiennennwert übersteigen, an die Aktionäre zurückzuzahlen, ohne dass diese darauf Steuern entrichten müssen. Im Abstimmungsbüchlein hatte der Bundesrat geschätzt, dass der Systemwechsel zu Steuerausfällen von insgesamt 83 Millionen Franken beim Bund und etwa 850 Millionen Franken bei den Kantonen führen würde. In dieser Grössenordnung bewegen sich nun aber die jährlichen Ausfälle. «Das Steuerloch wegen der Unternehmenssteuerreform wird immer grösser», titelte damals selbst die NZZ.
    Später stellte sich heraus, dass die Steuerreformen auch auf Kosten der AHV gehen. Die Unternehmenssteuerreformen haben ungute Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Der Gesetzgeber ist gefordert, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise für die Abgrenzung zwischen «Erwerbseinkommen» und «Kapitalertrag» festzulegen. Eine ebenso komplexe wie brisante Angelegenheit. Um was geht es? Das sei hier kurz erläutert. Wenn beispielsweise ein Bauunternehmer bisher jährlich 1 Million Franken Einkommen versteuerte, entrichtete er auf diesem Betrag auch Sozialversicherungsabgaben. Gründet er eine Aktiengesellschaft und zahlt er sich einen Lohn von 300 000 Franken aus, versteuert er noch diesen Lohnbezug. Die übrigen 700 000 Franken bezieht er in Dividenden, die zu 60 Prozent steuerbar und bezüglich AHV gänzlich beitragsbefreit sind.

    Beispiel II: Im Falle der Abstimmung über die Heiratsstrafe sah sich das Bundesgericht gezwungen, das Abstimmungsergebnis zu annullieren. Ein Novum in der Geschichte des Bundesstaates, da noch nie zuvor eine Abstimmung auf nationaler Ebene für ungültig erklärt werden musst. Die Begründung der Lausanner Richter war, dass die unvollständigen und intransparenten Informationen des Bundesrats die Abstimmungsfreiheit der Stimmbürger verletzt hätten.

    // Unzureichende statistische Grundlagen //

    Beispiel III: «Sind die Rentner reich oder stehen sie kurz vor der Verelendung?» titelte jüngst der Tages-Anzeiger. In solchen Fragen sei die Schweiz «im Blindflug». Das wolle der Bundesrat nun ändern. Der Bundesrat möchte nämlich eine jahrelange Blockade der Kantone zur Offenlegung von Steuerdaten beenden. Das sei für die Demokratie hoch relevant. Denn wenn die Schweizer Bevölkerung alle paar Monate über finanzielle Sachfragen abstimmten, müsse sie oft unter grosser Unsicherheit entscheiden. Notwendig sei freilich Einsicht in die Steuerdaten der Kantone. Die Kantone zögen zwar die Steuern ein und leiteten jährlich knapp 30 Milliarden an den Bund weiter. Die Daten über Einkommen und Vermögen der Privatpersonen und die Gewinne der Unternehmen aber behielten sie für sich. In Ermangelung dieser Daten müsse das Bundesamt für Statistik (BFS) sich mit Umfragen behelfen, die aber nicht durchgehend repräsentativ seien.

    // Redliche wissenschaftliche Interpretation //

    Beispiel IV: «Wie steht es um die Rentner in der Schweiz?» Der Frage «Altersarmut in der Schweiz» sind die Universität Genf und die ZHAW im Auftrage der Pro Senectute forschend nachgegangen. In der Zusammenfassung der Pro Senectute wird an erster Stelle erwähnt: «Das Schweizer System der Altersvorsorge erfüllt seinen Auftrag mehrheitlich. Rund 86 % der Personen im Pensionsalter verfügen über ein existenzsicherndes Renteneinkommen». Ganz streng genommen stimmt der Satz. Aber der Satz hat es eben in sich. Ehrlicherweise müsste man doch erläuternd hinzufügen, dass dieser bewundernswert hohe Anteil Menschen mit höchst unterschiedlichsten Lebensgrundlagen in sich vereint. Eigentlich kann dieser hohe Prozentsatz nur angemessen beurteilt werden kann, wenn weitere Kennzahlen der bzw. die ganze Einkommensverteilung transparent gemacht werden. Die Spannweite dieser gebildeten Kategorie geht nämlich von nahe an der Armutsgefährdung befindlichen Einkommen («Unterschicht») über mittlere Einkommen («Mittelschicht») bis zu sehr hohen Einkommen («Oberschicht»). Da dürften die Unterschiede zwischen dem grenzziehenden Minimum und Maximum enorm sein. In dieser Bandbreite finden wir Menschen, die sich selbst noch nicht als arm bezeichnen, die aber doch über limitierte Ressourcen verfügen oder sich ängstigen, dass sich diese Ressourcen in der längeren Frist bedrohlich schwinden könnten, bis hin zu sehr gut Situierten, die sich einen Teil des Rentenkapitals auszahlen lassen können, um in Immobilien oder Wertschriften zu investieren, und weiterhin einem überaus angenehmen Lebensabend entgegenblicken. Abgesehen von den Superreichen, die sich eh über die Altersvorsorge nicht grosse Gedanken machen müssen.

    Wenn man ferner an anderer Stelle liest, dass die Pensionierten reicher als die Erwerbstätigen sind, die Haushalte mit Pensionierten sich im Allgemeinen in einer guten wirtschaftlichen Situation befinden, weil sie ein sechsmal höheres Nettovermögen als Haushalte mit Personen im Erwerbsalter haben und praktisch kein Vermögensrückgang im Pensionsalter zu verzeichnen ist, fragt man sich schon, ob diese Studie schwergewichtig über Armut oder Reichtum im Alter berichtet. Objektiverweise sei noch hinzugefügt, dass ein Abschnitt mit «Starke Ungleichheiten je nach soziodemografischen Merkmalen» betitelt ist. Dort geht’s dann zur Sache, dort steht, was ansatzweise Armut in der reichen Schweiz heisst (siehe «Die Volkswirtschaft, 16.5.2023).

  3. Drei gescheite, kompetente Menschen, berufen an schweizerischen Universitäten, denen die NZZ (!) Raum gibt für einen Gastkommentar zur AHV-13-Abstimmung. Ihr Befund: Nicht das Volk, die Politik hat versagt.
    Knappe 60% und damit auch ich sind zur selben Überzeugung wie die Profs. gelangt; das Volk hat diesmal gemerkt, wie der Hase läuft. Allerdings, ob diese Botschaft tatsächlich auch im Parlament ankommt, bin ich mir nicht so sicher.
    Einzig zu bemängeln, und dies nur à mon avis, ist der Begriff “die Politik”. Die Politik kann nicht versagen. Die eigentlichen Versager – wir kennen sie bei Namen, Partei- und Kantonszugehörigkeit – sind ein grosser Teil der Mitmenschen, die Sie, ich, wir alle als unsere Vertretung nach Bern schicken. Mitmenschen, die sich offensichtlich leicht in den dort herrschenden Betrieb einfügen lassen. Eigentlich nicht unsere Erwartungen. Oder vielleicht doch? Man darf auf Juni gespannt sein!

    PS: Und schon höre ich um die Ecke: Ist ja klar, drei “Gstudierte”, eine Linke, eine Ein-bisschen-Grüne und ein Euroturbo!

  4. Wasserfällen u.a. kennen offensichtlich die Unterscheidung von parlamentarischer (Deutschland) und Schweiz (direkte Demokratie) nicht. Denn in unserem Land ist bekanntlich das Volk der Souverän, und der hat immer recht, d.h. es legt die Politik fest. So gibt es eben kein „Politikversagen“. Man kann höchstens behaupten, dem Parlament gelinge es nicht, das Volk von seinen Entscheiden zu überzeugen.

    • Wer genau ist das Volk, Herr Hübscher? Sind es die rund 30 % stimmberechtigten Bürger:innen die im Durchschnitt an die Urnen gehen? Sind sie der festen Meinung dieses Häuflein politisch Interessierter legt die Politik in unserem Land fest und sind tatsächlich die Inhaber der Staatsgewalt und sie haben auch noch immer recht? Das ist doch nicht Ihr Ernst!
      Wer in unserem schwerfälligen Politapparat mit weit verbreiteter Vetternwirtschaft und Netzwerken der Kumpanei in Politik, Wirtschaft und Institutionen, inklusive Bundesverwaltung und Medien, die Macht und das Sagen hat, ist ganz sicher nicht «das Volk». Das will uns die Politelite, mithilfe der herrschenden Regierungsform aus dem 19. Jahrhundert, immer noch weismachen.

      Der norwegische Philosoph Arne Næss dokumentierte 1956 zweihundert verschiedene Definitionen von Demokratien. Grundlagen
      für eine gerechte und authentische Demokratie sind u.a. Transparenz über alle Regierungs- und Parlamentsgeschäfte, Pflicht zur verständlichen Information der Verantwortungsträger an alle Einwohner:innen zur Möglichkeit der Meinungsbildung, z.B. in Form von regelmässigen öffentlichen Debatten und unparteiischen Medienanlässen mit Politiker:innen UND Bevölkerung. Die Bundesrepublik Deutschland tut dies regelmässig in allen 16 Bundesländern und auf allen Medienkanälen, auch wenn unsere Nachbarn bundesstaatlich «nur» als parlamentarische Demokratie organisiert ist. Die drei Vertreter der Ampelregierung und die Aussenministerin sind dauernd im Gespräch mit Kommunen und der Bevölkerung. Da gehen nicht lausige 30 % nach Vorlagen der Parteien und des BR an die Urnen, sie machen Direktdemokratie in dem sie streiken, um ihre Anliegen klar zu machen, was im Fall der Bahnstreiks für alle mühsam aber am Ende zu zufriedeneren Arbeitnehmer:innen führt.

      Unsere Regierung hat keine Ansprechkompetenz für die Allgemeinheit, sie sind die gut bezahlten Verwalter ihrer Departemente und oberste Entscheidungs- und Verantwortungsträger. Was diese im Detail machen, dringt selten nach aussen und diese Geheimniskrämerei verführt immer wieder zu «Indiskretionen», die wir dann, je nach Medium in unterschiedlichen Fassungen, aus zweiter Hand erfahren. Gegen aussen spricht man mit EINER Stimme, auch wenn dies schon lange nicht mehr glaubhaft ist. Unser grosser und sehr teurer Staatsapparat sollte nicht Selbstzweck sein, sondern ein Instrument im Dienst der Bevölkerung, die informiert und ernst genommen werden will, damit engagierte KlimaSeniorinnen nach acht Jahren Kampf an Schweizer Gerichten, nicht bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen müssen, um ihre Anliegen nach geltendem Recht angehört, ernst genommen und sogar Zustimmung erfahren. Die Schweizer Regierung und ihre Richter sollen sich schämen und hoffentlich daraus etwas lernen.

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