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Die CH-Autobahnvignette der Zukunft

Kürzlich fuhr ich mit der pünktlichen und gemütlichen SBB zwischen Bern und Zürich. Zwei ältere Personen nahmen in meinem Abteil Platz und wollten wissen, ob man sich mit mir unterhalten könnte. In der Regel würden man ja heutzutage nicht mehr Tête-à-Tête miteinander kommunizieren, wie das in einer Zugfahrt früher üblich war. Die Dame brachte es auf den Punkt: «Heute hat jeder Fahrgast sein Handy vor der Nase/am Ohr und kommuniziert nur noch mit dem Handy, Computer, dem Tablette und mit den Fingern». Und der Mann nervte sich am Beispiel, dass nun sogar die herkömmliche «Auto-Vignette» durch eine «E-Vignette» ersetzt würde, die den Staat Schweiz nur sehr, sehr viel Geld kosten würde. Ich erwiderte dem besorgten Mann gegenüber: «Die Klebevignette kann auch in Zukunft gekauft werden». Der sympathische Herr in Grau mit Lebens- und Leistungserfahrung ärgerte sich dennoch echt und erwähnte, dass wieder eine neue Quelle wider den persönlichen Datenschutz geschaffen wurde. Ich erwiderte: «Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die neue Datenschutzverordnung (DSV) würde immerhin am 1. September 2023 in Kraft treten.» Vertrauen wir also, dass unsere Gesetze-Barrieren genügen, dass wir in unserer zunehmend vernetzten und digitalen Welt nicht permanent Opfer neuer Cyberattacken werden?

Ja, wir leben wahrlich in einer Zeit, in der die Konzerne der digitalen Ökonomie Amazon  und Facebook usw. die Weichen in die Zukunft stellen. Es vergeht kein Tag, ohne dass Jung und Alt die modernen Medien – Computer/Internet, Handy – welcher Art auch immer, nutzen. Immerhin, auch Printmedien und Bücher begleiten uns glücklicherweise zusätzlich im Alltag. Zugegeben, mit den neuen Kommunikationswerkzeugen hat sich auch unser Kommunikationsverhalten massiv verändert. Wir kommunizieren via Messenger, WhatsApp, Facebook, E-Mails, Instagram oder andere Internetkanäle. Ob wir es akzeptiert haben wollen, oder auch nicht? Smartphones, Fernseher, Computer, ja die verführerische Elektronik ist heutzutage nicht mehr aus dem Lebensalltag wegzudenken. Der Umgang mit Smartphone, Tablet-Computer, Internet und Skype ist für jüngere Menschen selbstverständlich. Bei Älteren sieht es oft anders aus. Dennoch, wenn ältere Personen den Umgang mit World Wide Web & Co. noch nicht beherrschen, muss man sich keine Sorgen machen. Es gibt eine Vielzahl von Angeboten zum Thema «Internet für Senioren». Dennoch, Internet und Handys bieten für Senioren, denen es altersbedingt mit der Zeit schwerfällt, den Wohnraum zu verlassen, auch viele Möglichkeiten der Kommunikation.

Apropos CH-Autobahnvignette: Die Schweizer Bevölkerung stimmte 1984 der Einführung einer Autobahnvignette zu, im Jahr darauf klebte sie bereits an den Autos und Motorrädern. Hatte die Schweiz noch als erstes Land die Autobahnvignette eingeführt, stieg sie nun als letztes Land auf die digitale E-Vignette um!

Und, 2013 lehnte das Volk an der Urne eine Preiserhöhung für die Autobahnvignette auf 100 Franken ab. Drei Jahre später kam dann erneut Bewegung in die Angelegenheit, als die CVP (heute: Die Mitte) eine Motion für eine E-Vignette einbrachte. Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat schlussendlich beschlossen, die elektronische Vignette (E-Vignette) per 1. August 2023 einzuführen. Damit wird die klassische Klebevignette um eine elektronische Form ergänzt.

Nutzerinnen und Nutzer können somit beim nächsten Vignettenbezug wählen, in welcher Form sie die jährliche Nationalstrassenabgabe entrichten möchten. Sowohl die E-Vignette wie auch die Klebevignette kosten lediglich 40 Franken und sind für das jeweilige Kalenderjahr gültig; wie bisher vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Die elektronische Vignette ist seit dem 1. August 2023 erhältlich. Sie kann via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden. Die Klebevignette steht aber weiterhin zur Verfügung.

Was ist schlussendlich der Unterschied zwischen der bisherigen und der neuen Vignette? Im Gegensatz zur Klebevignette, die für ein bestimmtes Auto gelöst wird und nach wie vor gut sichtbar im Innern des Fahrzeuges befestigt werden muss, ist die E-Vignette ans Kontrollschild gebunden.

Eine Schlussbemerkung sei gestattet. Die Schweiz hat nach wie vor eine der günstigsten Tarife für die Autobahn-Vignette. Mit Ausnahme von Deutschland, wo es noch keine Autobahngebühr gibt, ist der Preis der Schweizer-Autobahngebühr (40 Franken) im Vergleich mit den Nachbarländern Frankreich, Italien und Österreich preisgünstig. Also weiterhin gute Fahrt mit dem gemütlichen öffentlichen Verkehr und wenn es sein muss mit dem PW und der E-Vignette, der «CH-Autobahnvignette» der Zukunft!

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1 Kommentar

  1. Ich musste lachen, als ich diesen Artikel las. Ich bin, was digitale Medien anbelangt, auf der Stufe meiner 15jährigen Enkelkinder. Allerdings bei Word und Excel bin ich ihnen noch leicht überlegen. Ich werde selbstverständlich die digitale Vignette kaufen.

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