StartseiteMagazinGesellschaftSorgsamer Umgang mit Gebäudebrütern

Sorgsamer Umgang mit Gebäudebrütern

Manche Vogelarten bauen ihre Nester an oder auf Gebäuden. Dabei können Interessenskonflikte zwischen den Bedürfnissen des Vogels und menschlichen Ansprüchen entstehen.

Gerade jetzt zu Beginn der Brutsaison hilft die Entscheidungshilfe der Vogelwarte Sempach dabei, den richtigen Umgang mit Vogelnestern zu finden, und gleichzeitig Gebäudebrütern unter die Flügel zu greifen.


Als Höhlenbrüter  baut der Haussperling sein Nest in Hohlräumen unter Dachziegeln, in Storenkästen der Regenrinnen. Sein Brutgeschäft ist geschützt, Bruten dürfen daher nicht entfernt werden. Foto: Marcel Burkhardt

Jeden Frühling müssen Vögel einen geeigneten Standort für ihr Nest finden. Während manche Vogelarten beispielsweise in Bäumen oder Büschen nisten, wählen andere Gebäude als Brutplatz aus. Mauersegler oder Haussperling beispielsweise ziehen ihre Jungen in Hohlräumen unter Ziegeln, in Gemäuern oder auch in Storenkästen gross. Eine spezielle Strategie haben Mehl- und Rauchschwalbe – sie kleben ihr aus Hunderten Lehmklümpchen bestehendes Nest an die Aussenwand von Gebäuden oder ans Deckengebälk von Ställen.

Die potenziell gefährdete Mehlschwalbe baut ihr Nest in mühevoller Kleinarbeit aus rund 800 Lehmklümpchen  und nutzte es über mehrere Jahre. Die Nester der potenziell gefährdeten Mehlschwalbe sollen daher erhalten bleiben. Foto: Marcel Burkhardt

Gebäudebrüter haben es heutzutage allerdings oft schwer. Die Akzeptanz für Vögel als unsere direkten Nachbarn hat vielerorts abgenommen, oftmals wird ihnen der Zugang zu Nistplätzen am Gebäude verwehrt. Auch aus bautechnischen Gründen wird der Wohnraum für Vögel knapper: Moderne Gebäude weisen oftmals keine geeigneten Brutplätze auf, während ältere Gebäude, die noch reich an Nischen oder Hohlräumen sind, vielfach abgerissen oder saniert werden. So gehen Jahr für Jahr etliche Brutplätze verloren. Gebäudebrüter brauchen daher unsere Unterstützung.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich beim Thema Gebäudebruten nicht selten die Interessen von Vögeln und Menschen gegenüberstehen. Umso wichtiger ist die Tatsache, dass Nester mit Eiern oder Jungvögeln darin per Gesetz geschützt sind und auch das Brutgeschäft von Vögeln nicht gestört werden darf- Gleichwohl entstehen in der Praxis oft Unsicherheiten, wie mit Nestern an Gebäuden zu verfahren ist. Die digitale Entscheidungshilfe der Schweizerischen Vogelwarte in  Zusammenarbeit mit der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (JFK) unterstützt dabei, das richtige Vorgehen mit Vogelnestern zu finden. Gerade mehrjährig genutzte Nester, etwa von Seglern und Schwalben, sollen erhalten werden. Ist das in bestimmten Fällen nicht möglich, sollten Nisthilfen als Ersatz angeboten werden. Nur so werden wir uns auch in Zukunft in unseren Siedlungen an diesen Flugkünstlern und Frühlingsboten erfreuen können.

WAS TUN BEI VOGELNESTERN AN GEBÄUDEN?

Der Umgang mit Nestern an Gebäuden wirft oft Fragen auf. Die digitale Entscheidungshilfe der Schweizerischen Vogelwarte in Zusammenarbeit mit der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (JFK) hilft, die richtige Vorgehensweise zu wählen: www.vogelwarte.ch/gebaeudebruten.


100 Jahre Einsatz für die Vogelwelt. Die Vogelwarte wurde 1924 als Beringungszentrale gegründet um den Vogelzug zu untersuchen. Sie hat sich seither zu einem Kompetenzzentrum für die Erforschung und den Schutz unserer einheimischen Vöge entwickelt. 2024 feiert sie ihr 100ähriges Bestehen mit zahlreichen Veranstaltungen und einem Buch über ihre Geschichte.

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