StartseiteMagazinKolumnenReform der AHV: Luxus oder nötig?

Reform der AHV: Luxus oder nötig?

Welche Überraschung. Stösst jetzt der Ständerat, respektvoll „Chambre de Réflexion“ genannt, die Tür auf für eine erneuerte, den gesellschaftlichen Realitäten angepasste AHV?  Für die einen ist das, was die Sozialkommission des Ständerates vorschlägt, des Teufels, vor allem für die FDP und dem ihr zugeneigten Sprachrohr an der Falkenstrasse in Zürich, der NZZ. Sie meint: „Man wähnt sich im falschen Film.“ Und folgert unter anderem: „Die Trump-Zollmauer kann eine Rezession auslösen – und die Schweizer verpulvern Milliarden für Luxusprojekte.“ Für Viele der andern ist das der richtige Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer solidarischen, ausgewogenen Altersvorsorge, wie dies die Bundesverfassung vorsieht, aber noch nicht verwirklicht ist. Also: weit weg von einem Verpulvern von Milliarden.

Das Verdikt der Schweizerinnen und Schweizer war ja zweifellos unmissverständlich: 58,2% der Stimmenden sagten am vor gut einem Jahr Ja zu der 13. AHV-Rente. Im Kanton Genf  waren es gar 75% und im Kanton Basel-Stadt 64%, beispielsweise. In Bern rieben sich Bundesrat und die Mitglieder des Parlaments die Augen. Zunächst hatten sie geglaubt, auf einen Gegenvorschlag verzichten zu können. Als sie langsam merkten, dass das ins Auge gehen könnte, die 13. Rente Chancen haben könnte, sich im Abstimmungskampf ein Ja abzuzeichnen begann, lancierten GLP und FDP parlamentarische Vorstösse. Gar verbindliche Motionen, in denen nicht die Giesskanne, wie bei der Initiative, zum Zuge kommen sollte, sondern  Rentenerhöhungen für die Menschen, denen nur kleine AHV-Renten zustehen. Dafür war es zu spät. Selbst alt Bundesräte, welche sich tief beunruhigt einmischten, ernteten mit ihrer Briefaktion an alle Stimmbürgerinnen und  -bürger Spott statt eine Gefolgschaft, die ein Ja verhindert hätte.

Was will die Sozialkommission des Ständerates tatsächlich? Mutig will sie mit einem Streich, ungewöhnlich weitsichtig gar, zwei der anstehenden Finanzierungsprobleme lösen. Zu einem will sie die AHV mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer bis zu einem Prozentpunkt und zusätzlich die Lohnabzüge bis zu 0,8 Prozentpunkte ansteigen lassen, um damit  die rund  4,5 Milliarden, welche die 13. Rente kosten wird, zu decken. Dass sie dabei gleichzeitig als kleine Kompensation die Beiträge an die aktuell gut finanzierte  Arbeitslosen-Versicherung ALV um 0,2% reduzieren will, wird in Medien als Trickserei  à la Trump bezeichnet. Und zum Zweiten denkt die Kommission mit Weitsicht bereits schon an die Finanzierung der hängigen Volksinitiative der Mitte-Partei für gerechte Ehepaar-Renten, die zumindest teilweise mit Bundesmitteln finanziert werden soll. Damit die heute geltende Beschränkung auf je 75% aufgehoben und auf je 100% angehoben werden soll. Statt 150 auf nun 200%. Was bei einem Ehepaare bei einer Maximalrente eine Steigerung von 3’780 auf 5’040 Franken monatlich bedeuten würde. So schlank wird das nicht über die politische Bühne gehen, da die neue so ausgestattete Ehepaar-Rente über 3,6 Milliarden Franken pro Jahr kosten würde. Insgesamt wäre das der Weg hin zur einer verfassungskonformen, soliden AVH, der ersten Säule. Und es wäre in der Tendenz ein Schritt weg von der instabilen 2. Säule, der beruflichen Vorsorge, wie ich dies hier schon mehrmals darlegte.

Logisch: Die Initiative der Mitte stösst in der Bevölkerung auf Sympathien –  vor allem an der Basis der SP und auch der SVP, wie bei der 13. AHV-Rente. Der Bundesrat hingegen lehnt die Initiative vehement ab. Ehepaare seien keineswegs benachteiligt. Sie hätten neben der sognannten „Heiratsstrafe „einen «Heiratsbonus“, weil Verheiratete in der AHV auch über Vorteile verfügten: so über die Witwen- und Witwerrenten sowie einen Verwitwetenzuschlag im Alter. Dazu komme das Splitting: Die Einkommen beider Partner werden für die Berechnung der Renten aufgeteilt und je zur Hälfte beiden gutgeschrieben.

Diese Privilegien haben nach dem Bundesrat einen Wert von 4,5 Milliarden Franken pro Jahr. Da kommt die FDP ins Spiel. Sie will entgegen dem Bundesrat je eine volle Rente. Dafür müssten aber die Privilegien der bisherigen Ehepaar-Regelungen abgeschafft werden. Das behagt den Linken nicht. Sie meinen, das einmal Erreichte sollte beibehalten werden.

Noch ist nicht aller Tage Abend. Es wird in den nächsten Wochen zu harten Auseinandersetzungen kommen. Gut so. Die Sozialkommission des Ständerates hat Wegmarken gesetzt. Ihnen gilt es zu folgen. Wir sind ein reiches Land. Haben im Vergleich zu den Nachbarstaaten tiefe  Mehrwertsteuern, tiefe Sozialausgaben, eine rekordtiefe Verschuldung, eine nachahmungswerte Altersvorsorge, die jetzt  endlich verfassungsgerecht ausgestaltet werde kann. Und dazu ein Sparprogramm von 5 Milliarden zur Umsetzung parat. Mehr noch: Wir sind gewappnet, um die Armee aufzurüsten, sind vorbereitet, die innere Sicherheit zu garantieren. Und dazu gehört eben auch eine solide Altersvorsorge. Das ist alles andere als „ein Luxusprojekt“.

 

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1 Kommentar

  1. Will man gerechte Ehepaar-Renten muss man auch über gerechte Ehepaar Beiträge diskutieren. Derzeit genügt es wenn bei Ehepaaren ein Erwerbstätiger einen Mindestbeitrag von jährlich mindestens 1 060 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Dann ist im Gegensatz zu Alleinstehenden der nicht erwerbstätige Teil bei Ehepaaren schon AHV Beitrag befreit. Man müsste dann Ehepaare gleich wie Alleinstehende behandeln. Heißt beide Teile beitragspflichtig bis zum Referenzalter Beitragshöhe nach Einkommen und Vermögen.

    Lesenswert auch dieser Artikel wo detailliert auf die Vor- und Nachteile eingegangen wird:
    https://prosingleschweiz.ch/topics/volksinitiative-der-partei–die-mitte-/

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