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Ab 70: ohne Stimm- und Wahlrecht?

Das wäre doch was. In den USA würde Kamala Harris (61) regieren, nicht Donald Trump (79), in Deutschland Hendrik Wüst (50) anstelle von Friedrich Merz (70). In Italien wäre Giorgia Meloni (48) statt Sergio Mattarella (84) Staatspräsidentin. In der Türkei sässe Ekrem Imamoğlu (54) statt Recep Tayyip Erdoğan (71) im Regierungspalast. In Israel wäre nicht mehr Benjamin Netanjahu (75) im Amt. Vielleicht schon Naftali Bennett (53). Und in Russland? Putin (73) müsste gehen, klammert sich aber mit allen Kräften am Riesentisch im Kreml.

Und weil all das so nicht ist, werden wir nach wie vor von diesen erwähnten Amtsträgern regiert, den grauen Herren, allesamt in den Jahren. Immerhin: In der Schweiz ist seit dem Ausscheiden von Ueli Maurer keine oder keiner im Bundesrat mehr über 70 Jahre alt. Irgendwie wird in der Schweiz das Renteneintrittsalter 65 respektiert, auch von den Politikerinnen und Politikern, mit wenigen Ausnahmen. Und jung sein ist auch nicht alles. Emmanuel Macron (48) als «Jupiter» gestartet, geht möglicherweise auf Druck von der Strasse in Pension, bevor seine zweite Amtszeit 2027 abgelaufen ist. Ohne den bald 8Ojährigen Egomanen Donald Trump wären wir von einem Frieden im Nahen Osten wohl noch weit entfernt. Und vor allem die noch lebenden Geiseln wären noch lange nicht frei und Tote nicht bei ihren Angehörigen: leider erst nur eine kleine Anzahl.

Nichtsdestotrotz: Rahel Freiburghaus (31), Assistenzprofessorin an der Uni Lausanne, erfrechte sich in einem Interview mit dem Tagesanzeiger, Fragen zur «Gerontokratie» zu stellen. Nicht zu den Politherrschaften, sondern zu den Stimmbürgerinnen und-bürgern in der direkten Demokratie Schweiz. «Müsste die Entwicklung zu dieser «Gerontokratie» in der Schweiz nicht zumindest verlangsamt werden?», fragte sie. Müssten wir nicht doch junge Stimmen stärker gewichten oder sogar das Wahlrecht ab einem gewissen Alter streichen? Das würde das Monopol der Älteren aufbrechen. Dass solche Möglichkeiten kaum diskutiert würden, sei eine Folge der ungleichen Repräsentation der Generationen. Und sie macht ihre Ansicht fest an der Abstimmung zum Eigenmietwert und meinte: «Für die Anliegen einer klar definierten Interessengruppe wie etwa der Hauseigentümerinnen zu kämpfen, ist einfach. Bei der heterogen zusammengesetzten Jugend ist es nahezu unmöglich.»

Die Reaktionen aus der Leserschaft waren heftig. Ein richtiger Shitstorm ergoss sich über Rahel Freiburghaus. Worauf sie sofort zurückruderte, betonte, dass sie die älteren Menschen sehr schätze, frage sich aber: «Warum darf man nicht solche Fragen zur Diskussion stellen?»

Ja, sie darf. Wir sollten. Und es ist geradezu bitter nötig, dass wir immer wieder Fragen zur Demokratie, insbesondere zur direkten Demokratie in der Schweiz stellen. In der ganzen Welt sind Autokraten auf dem Vormarsch, in Russland, in der Türkei, gar in den USA, in den Oststaaten Tschechien, Ungarn, der Slowakei. Länder in Europa, die uns besonders interessieren. Wie Frankreich, das in einer Krise  steckt, Deutschland, das wegen einer Wachstumsschwäche lamentiert. Und im Hintergrund lauern rechtsextreme Parteien, die zur Macht streben.

Noch können wir uns in der Schweiz den Luxus leisten, keine einsatzfähige Armee zu haben. Noch stehen wir in Europa abseits, sind uns selbst genug. Daneben stimmen wir über Laubbläser ab, weil sie einige nerven. Zweimal sagten die Stadt-Zürcherinnen und-Zürcher Ja zu einer Fussball-Arena mit zwei Hochhäusern und Genossenschaftsbauten. Reiche Höngger am Hang darüber legen Beschwerde um Beschwerde ein, weil ihre Aussicht etwas beeinträchtigen werde könnte. Bis jetzt war ihnen das über 100’000 Franken wert, um die beiden demokratischen Entscheide auszuhebeln. Den Eigenmietwert bodigte der Hauseigentümer-Verband mit sieben Millionen und umgarnte damit vor allem die Senioren in ihren Einfamilienhäusern.

Rahel Freiburghaus, das muss man ihr zugutehalten, hat verstanden. Nur sie stellt eine zu vordergründige Frage. Die Ursachen liegen tiefer. Bundesräte reiten ihre Steckenpferde. Allen voran Albert Rösti. Er will Atomkraftwerke bauen, Autobahnen erweitern, der SRG notwendige Finanzmittel streichen, damit sie international nicht mehr mithalten kann. Das Parlament schustert Vorlagen, die nicht mehrheitsfähig sind. Initianten reichen Volksbegehren ein, die nicht zu Ende gedacht sind. Interessengruppen gefallen sich darin, notwendig Projekte zu verhindern. Es brauchte nur eines: den freundeidgenössischen Willen zum Guten, zum Kompromiss. Dafür muss man aufeinander zugehen. Und das in jedem  Alter. Wir Alten haben unsere Erfahrungen einzubringen, ohne zu viel Eigennutz. Die Jungen dürfen voranstürmen. Und die, die mitten im Leben stehen, haben auszubalancieren. Das wäre dann der neue Generationenvertrag. Gilt auch für die hohe  Politik.

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8 Kommentare

  1. Rechte sind Rechte – in unserer Demokratie gilt das für alle. Nur wie wir sie anwenden ist die Krux. Ich halte mich, wenn immer möglich, an das lobenswerte Lebensmotto der Dichterin Mascha Kaléko:
    «Was immer die Dinge mir bringen, ich stehe über den Dingen. Was immer die Dinge mir tun, ich tue als wär ich immun. Und kann ich das Wollen nicht wollen, so schicke ich mich in das Sollen. Die Haltung zum Guten, zum Schlimmen kann keiner als ich nur bestimmen.

  2. Wieso soll man den Alten das Stimmrecht wegnehmen? Wenn die Jungen gehört werden wollen sollen sie abstimmen gehen! Es ist doch so einfach, wieso kann man das nicht auch so sehen?

  3. «Les absents ont toujours tort». Wer nicht Abstimmen geht, soll sich danach nicht darüber ärgern, dass wieder einmal mehr die älteren Stimmberechtigten ihre Meinung durchbringen konnten. Ich verstehe natürlich, dass viele der heutigen Jungen/Jugendlichen andere Themen, wie Berufswahl, Freizeit und Familiengründung beschäftigen. Uns ging’s ja auch nicht anders in früheren Jahren. Wichtig finde ich jedoch, dass sich alle mit den Abstimmungsthemen auseinandersetzen und sich über verschiedenste Medien und Informationskanäle informieren sollten. Ein ehemaliger, geschätzter Lehrer forderte uns damals auf – in der nur analogen Schulzeit – täglich mehrere Zeitungen und/oder Dokumentationen zu konsultieren, damit eine eigene Meinung entwickelt werden kann.

  4. Schon allein der Gedanke an eine solche Absurdität ist verwerflich. Vielen Jungen sind die Alten oder Älteren ein Dorn im Auge, aber sie vergessen, dass auch sie einmal älter werden, und das schneller als sie denken. Wer pensioniert ist, hat ein arbeitsreiches Leben hinter sich und soll in Würde und Respekt leben dürfen ohne mit dem Damoklesschwert im Nacken, dass man der jüngeren Generation zur Last fallen könnte.

    • Das mag stimmen, Herr Wyss, aber haben wir, als wir noch jung waren, die Alten und ihre Denkweise verstanden? Also ich nicht; ich wollte als Flower-Power Kind die Welt verändern; fand alle über 30 langweilig und fühlte mich total unverstanden.

      Wir leben heute in einer ganz anderen Zeit als noch vor 50 Jahren. Ich hoffe nur, dass wir die Werte, die wir damals erstritten haben, in die Neuzeit retten können. Es liegt auch an uns Alten die Jungen mitzunehmen und zu motivieren, aber ohne ausgestreckten Zeigefinger.

  5. Natürlich darf diese Idee von Frau Freiburghaus diskutiert werden. In den Köpfen des nichtakademisch gebildeten Volkes – die gibt es tatsächlich auch bei den Senioren – sitzt die Überzeugung, dass «Studierte» eben gescheiter sind. Immerhin wurde von dieser vorherigen Generation Ausbildung und Studium ermöglicht und finanziert Nachdem diese junge Frau sich derart unbedacht äusserte, ist das «einfache Volk» zu Recht erbost. Schlicht, maturiert und studiert ist nicht noch lange nicht ausgelernt.

  6. Warum „Wahlrechtsentzug für Senioren“ nicht nur undemokratisch, sondern auch wirtschaftlich gefährlich ist
    Sehr geehrte Damen und Herren
    Als weiterhin erwerbstätiger Rentner, der Steuern zahlt und substanzielle AHV-Beiträge leistet, erwarte ich von einer staatlichen Politologin mehr als provokative Gedankenspiele. Wer öffentlich erwägt, älteren Menschen das Stimmrecht zu entziehen, berührt Grundpfeiler unserer Demokratie und blendet gravierende Folgen für die Aussenbeziehungen und die Wirtschaft aus.
    1) Demokratisches Minimum
    Das allgemeine, gleiche Wahlrecht ist kein variables Instrument, das man nach Nützlichkeitskriterien zuteilt oder entzieht. Es schützt die gleiche Würde aller Bürgerinnen und Bürger – unabhängig vom Alter. Wer hier relativiert, beschädigt Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
    Wissenschaftlich: methodisch verkürzte und gesellschaftlich verantwortungslose Aussage
    Als Politikwissenschaftlerin weiss Dr. Rahel Freiburghaus, Universität Bern genau, dass Demokratie auf Inklusion und Gleichheit beruht. Aufgabe der Forschung wäre es, zu untersuchen, wie jüngere Generationen besser politisch eingebunden werden können – nicht, wie man andere ausschliesst.
    Der Vorschlag, das Wahlrecht älteren Menschen zu entziehen, ist keine wissenschaftliche Analyse, sondern eine politische Provokation. Damit verlässt sie die Ebene der Forschung und begibt sich auf das Terrain ideologischer Meinungsäusserung.
    2) Rechts- und aussenpolitische Risiken
    Ein altersbedingter Wahlrechtsentzug würde nicht nur gegen zentrale Grundrechtsgarantien (u. a. EMRK, UNO-Pakte) verstossen. Die öffentliche Normalisierung solcher Ideen sendet international ein Misstrauenssignal und würde auch das politische Vertrauensfundament der Bilateralen Verträge mit der EU direkt gefährden.
    Diese Verträge beruhen auf gegenseitigem Respekt gegenüber Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Wenn die Schweiz selbst Grundrechte selektiv entzieht, kann die EU das nicht als „interne Angelegenheit“ behandeln – sie müsste die politische Vertrauensbasis überprüfen.
    Bereits eine teilweise Suspendierung oder Nicht-Erneuerung einzelner Abkommen würde massive wirtschaftliche Folgen haben:
    Marktzugang, gegenseitige Anerkennungen, Forschungskooperationen und Personenfreizügigkeit hängen eng voneinander ab.
    Ohne diese Mechanismen entstünden nichttarifäre Handelshemmnisse, zusätzliche Zulassungspflichten und regulatorische Divergenzen – mit deutlich höheren Kosten als jeder Zoll.
    Die Zölle wären in einem solchen Szenario das geringste Problem. Entscheidend wäre der Verlust an Rechtssicherheit, Planbarkeit und Vertrauen – Grundpfeiler, auf denen der schweizerische Wohlstand beruht.
    Ein Bruch der Bilateralen würde den Wirtschaftsstandort Schweiz auf Jahrzehnte schwächen, zehntausende Arbeitsplätze gefährden und die politische Stabilität untergraben, die international als Markenzeichen unseres Landes gilt.
    3) Konkrete wirtschaftliche Folgen, die man nicht ausblenden darf
    Sollten Grundrechtszweifel das Verhältnis zur EU belasten, drohen reale, teure Friktionen:
    • Marktzugang/Regulierung: Abschmelzen gegenseitiger Anerkennungen (z. B. Konformitätsbewertungen/MRA) ⇒ mehr Tests, doppelte Zertifizierungen, höhere Kosten – besonders für KMU (Industrie, Medtech, Maschinenbau, Chemie).
    • Forschung & Innovation: Eingeschränkte Teilnahme an EU-Programmen/Hochschulnetzwerken ⇒ Brain-Drain-Risiko, weniger Verbundprojekte, schwächere Technologietransfers in die Wirtschaft.
    • Schengen/Dublin & Mobilität: Zusätzliche Reibungen an Grenzen ⇒ Tourismus, Events, Geschäftsreisen und Logistik leiden; Planungsunsicherheit für Unternehmen.
    • Dienstleistungen & Finanzplatz: Weniger Äquivalenz/Kooperation ⇒ höhere Compliance-Kosten, Standortnachteile, Zurückhaltung internationaler Kunden.
    • Arbeitsmarkt & Grenzregionen: Erschwerte Rekrutierung und Pendlerströme ⇒ Engpässe bei Fachkräften, Produktivitätsdämpfer.
    • Standortrisiko & Währung: Politische Unsicherheit schwächt Investitionsbereitschaft; Wechselkurs- und Risikoprämien können steigen.
    Kurz: Solche Debatten sind kein akademisches Spiel, sie treffen Wertschöpfung, Jobs, Steuereinnahmen und damit den Wohlstand aller Generationen.

    4) Verfassungsrechtlich: völlig unvereinbar
    • Das Stimm- und Wahlrecht ist in der Schweiz ein unveräusserliches Grundrecht. Es gehört zu den politischen Rechten, die durch Art. 34 BV ausdrücklich geschützt sind:
    • „Die politischen Rechte sind gewährleistet. Ihre Ausübung darf durch niemanden ungerechtfertigt beeinträchtigt werden.“
    • Niemand darf das Stimmrecht wegen Geschlecht, Einkommen, Herkunft oder Alter verlieren. Der Vorschlag, das Wahlrecht ab einem gewissen Alter zu entziehen, steht deshalb direkt im Widerspruch zu diesem Verfassungsartikel. Eine solche Forderung hat nichts mit demokratischer Weiterentwicklung zu tun, sondern untergräbt die Grundlage der Demokratie selbst.
    5) Erwartbarer Sorgfaltsmassstab einer Professorin
    Von einer an einer staatlichen Universität tätigen Politologin darf man zwei Dinge erwarten:
    1. Kontexttreue: Theoretische Modelle klar als solche kennzeichnen – und deren rechtliche sowie gesellschaftliche Grenzen ausdrücklich benennen.
    2. Folgenabschätzung: Öffentliche Aussagen so formulieren, dass sie nicht als politische „Option“ missverstanden werden, die Grundrechte relativiert und aussen-/wirtschaftspolitische Verwerfungen riskiert.
    Wer von Steuergeldern und damit auch von den Beiträgen der älteren Generation finanziert wird, trägt eine besondere Verantwortung für Präzision und Respekt – gegenüber den Menschen, die dieses Land jahrzehntelang aufgebaut haben und es weiterhin tragen.
    6) Widerspruch zum eigenen Fachgebiet – Verlust der demokratischen Glaubwürdigkeit
    Gerade weil Frau Freiburghaus im Bereich Politische Institutionen, Demokratie und Wahlverhalten tätig ist, wiegt ihre Aussage besonders schwer. Wer die Demokratie erforscht, trägt auch eine Verantwortung, deren Grundprinzipien zu achten und zu vermitteln.
    Das Stimm- und Wahlrecht ist durch Art. 34 der Bundesverfassung geschützt. Es garantiert die Gleichheit und Freiheit der politischen Rechte und verbietet jeden Eingriff, der Bürgerinnen und Bürger vom politischen Prozess ausschliesst. Wer öffentlich erwägt, älteren Menschen das Wahlrecht zu entziehen, stellt sich somit gegen die Grundprinzipien der eigenen Disziplin.
    Eine solche Position ist nicht Ausdruck von wissenschaftlicher Reflexion, sondern von demokratietheoretischer Beliebigkeit. Sie untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in Forschung und Universitäten und fördert eine gefährliche Spaltung zwischen Generationen. Gerade Forschende, die an öffentlichen Hochschulen tätig sind, sollten Debatten versachlichen – nicht sie ideologisch aufheizen.
    Fazit
     Diskussionen über Generationengerechtigkeit sind legitim. Aber sie müssen die unantastbaren Leitplanken der Demokratie respektieren und die realwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen mitdenken. Alles andere ist nicht „mutig“, sondern leichtfertig.
     Frau Freiburghaus’ Vorschlag, älteren Menschen das Wahlrecht zu entziehen, verletzt grundlegende demokratische Prinzipien, stünde in klarem Widerspruch zu ihrem eigenen Fachgebiet und untergräbt das Vertrauen in die Wissenschaft. Eine solche Haltung gefährdet nicht nur die Glaubwürdigkeit der Forschung, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den die Demokratie schützen soll.
     Demokratie misst sich nicht daran, wie sie die Schwachen ausschliesst, sondern wie sie sie einbindet.

    Mit freundlichen Grüssen

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