StartseiteMagazinGesellschaftTragbarkeit der Hypothek nach der Pensionierung

Tragbarkeit der Hypothek nach der Pensionierung

Hyothek Publireportage Teaserbild

Wer mitten im Berufsleben steht, hat sich an sein regelmässiges Einkommen gewöhnt. Das Eigenheim ist finanziert und die Hypothekarzinsen passen auch ins Budget. Nach der Pensionierung besteht das Einkommen meist aus AHV- und Pensionskassenrente. Das sind zusammen oft nicht viel mehr als 60% des früheren Einkommens. Vielleicht steckt auch bereits ein Teil des Altersguthabens aus der Pensionskasse im Eigenheim. Und spätestens jetzt meldet sich der Hypothekargeber.

So wird die Tragbarkeit berechnet
Verringert sich das Einkommen, wird die Tragbarkeit neu berechnet. Unter Tragbarkeit einer Hypothek versteht man, dass die Kosten für Zinszahlungen, Unterhalt, Nebenkosten und Amortisation nicht mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens betragen sollten. Liegen die Kosten über einem Drittel des Einkommens, kann der Hypothekargeber eine Reduktion der Hypothek verlangen.

Im Eigenheim steckt oft Pensionskassenkapital
Die Wohntraumstudie 2025 von Helvetia und MoneyPark geht jährlich Fragen rund ums Wohnen in der Schweiz nach. Sie zeigt, dass mittlerweile bei jeder zweiten Finanzierung Vorsorgegelder zum Einsatz kommen. Ein Bezug von Pensionskassenkapital hinterlässt eine Lücke in der Altersvorsorge. Das in der Folge tiefere Alterseinkommen hat Auswirkungen auf die Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter. Daran denken allerdings nicht alle: Nur 37% der 51- bis 60-jährigen Befragten haben sich mit dieser Frage bereits auseinandergesetzt (helvetia.ch/wohntraumstudie).

Frühzeitig an später denken lohnt sich – drei wichtige Punkte

  1. Entscheidend für die Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter sind sowohl die Familien- und Karriereplanung, als auch die Wahl der passenden Hypothekarstrategie mit direkter oder indirekter Amortisation. Eine 2. Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren oder beim Eintritt ins Rentenalter amortisiert werden.
  2. Bei Paaren zählt das gemeinsame Alterseinkommen als Haushaltseinkommen. Stirbt nun die Partnerin oder der Partner, fällt ein Teil des gemeinsamen Einkommens weg. Dann wird die Ein-Drittel-Regel neu überprüft. Eine Todesfallversicherung kann helfen, die Tragbarkeit weiterhin zu sichern.
  3. Spätestens mit 50 Jahren sollten Sie dann im Rahmen einer Pensionsplanung die nachhaltige Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter prüfen lassen und die Weichen entsprechend stellen. Damit Sie Ihr Wohneigentum finanziell absichern und auch nach der Pensionierung unbeschwert geniessen können.

Professionelle Beratung ist wichtig
Ob Hypothekarstrategie, Absicherungsfragen oder Pensionsplanung: eine professionelle Beratung ist wichtig. Doch der Aufwand lohnt sich. Expertinnen und Experten verschaffen Ihnen den entscheidenden Überblick und zeigen sinnvolle Wege auf, um sich finanziell bestmöglich auf die eigene Pensionierung vorzubereiten.

Die Tragbarkeit der Hypothek nach der Pensionierung ist keine Selbstverständlichkeit. Deshalb gilt: Handeln Sie früh, damit Sie auch im Alter in Ihren eigenen vier Wänden wohnen können.

Jetzt Beratung anfordern

 


 

 

Spenden

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, Sie zum Denken angeregt, gar herausgefordert hat, sind wir um Ihre Unterstützung sehr dankbar. Unsere Mitarbeiter:innen sind alle ehrenamtlich tätig.
Mit Ihrem Beitrag ermöglichen Sie uns, die Website laufend zu optimieren, Sie auf dem neusten Stand zu halten. Seniorweb dankt Ihnen herzlich.

IBAN CH15 0483 5099 1604 4100 0
halfad helvesko

Newsletter & Mitgliedschaft

Lernen Sie uns über den kostenlosen Newsletter kennen und werden Sie Mitglied von Seniorweb.

Beliebte Artikel

Mitgliedschaften für Leser:innen

  • 20% Ermässigung auf Kurse im Lernzentrum und Online-Kurse
  • Reduzierter Preis beim Kauf einer Limmex Notfall-Uhr
  • Vorzugspreis für einen «Freedreams-Hotelgutschein»
  • Zugang zu Projekten über unsere Partner
  • Massgeschneiderte Partnerangebote
  • Buchung von Ferien im Baudenkmal, Rabatt von CHF 50 .-