Die VASOS, der Dachverband Aktiver Seniorinnen- und Seniorenorganisationen hat am Montag, 15. Juni gemeinsam mit der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV 25770 Unterschriften gegen Altersdiskriminierung an Bund und Parlament übergeben.
Unterstützt wird die Petition von 32 Organisationen, sowie von 46 namhaften Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Politik.
In ihrer Petition für einen rechtlichen Schutz vor Altersdiskriminierung und für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft aller Generationen fordern VASOS und SAJV konkret:
- Einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Altersdiskriminierung mit verbindlichen Zielen und Zuständigkeiten.
- Spezifische gesetzliche Grundlagen und Massnahmen zum Schutz vor Altersdiskriminierung – sowohl im Verhältnis zwischen Staat und Bürger:innen als auch im privaten Rechtsverkehr. Der Schutz vor Mehrfachdiskriminierung ist zu gewährleisten. Besondere Beachtung gilt asymmetrischen Machtverhältnissen, z. B. bei Wohnen, Pflege, Gesundheitsversorgung und Arbeit.
- Eine zentrale Fachstelle auf Bundesebene, die sich gezielt mit Altersfragen befasst, über die notwendigen Fachkompetenzen verfügt und Bund sowie Kantone bei der Förderung einer diskriminierungsfreien Gesellschaft beratend unterstützt.
Die generationenübergreifende Allianz mache deutlich: «Altersdiskriminierung betrifft Jung und Alt. Benachteiligungen zeigen sich unter anderem im Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, im Versicherungswesen, im digitalen Raum sowie in der Gesundheitsversorgung.»
Titelbild: VASOS und SAJV übergeben die Petition im Bundeshaus. (Foto © M. Wittwer)


Altersdiskriminierung ? Bitte, zuerst mal Effizienz und Disziplin der jungen Generation hinterfragen. Auch deren überproportionalen IV Bezüger, RAV und Doppelprofiteure. Bezüglich Arbeitsmarkt können ü 60er gleiche Jobs annehmen, auch mit Lohneinbussen. Aber dann ist es auch wieder nicht recht, wenn es heisst man nehme einem Jungen die Arbeit weg. Das ist überhaupt ein Problem mit der Erhöhung des Pensionsalters. Überforderte Politik. Obern genannte Diskriminierungen sind klagbar. Der Schutz vor Diskriminierung ist in verschiedenen Erlassen verankert, allen voran in der Bundesverfassung, im Strafgesetzbuch (StGB) sowie im Arbeits- und Zivilrecht