Ein schwer verständlicher Sparbeschluss
Dieser Sparbeschluss erfolgt jedoch ohne Berücksichtigung der vereinbarten fi nanziellen Kürzungsschritte des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) um jährlich eine Million. Das hätte sehr negative Folgen für rund 5600 anerkannt einkommensschwache, mobilitätsbehinderte Personen im Kanton Zürich. Personen, deren Mobilitätsbehinderung medizinisch attestiert ist. Es sind invalide, alte oder zum Teil chronisch kranke Menschen mit IV- oder AHV-Berechtigung, die ohne fremde Unterstützung nicht vom Wohnort zum Beispiel zum Arzt oder zur Therapie kommen können. «ProMobil» ist eine vom Kanton Zürich gegründete Stiftung (www.promobil.ch). Sie hat den Auftrag, im ganzen Kanton ein Angebot an individuellen Transportmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätsbehinderung zu gewährleisten. Dies ist nötig, weil der Zugang zum öffentlichen Verkehr für solche Personen nicht immer und überall möglich ist. Daher wurde die Stiftung von Anfang an stark vom ZVV aber auch mit Zuschüssen des kantonalen Sozialamtes und einiger Gemeinden fi nanziert. Der vom Kanton gewählte Stiftungsrat und eine kleine Geschäftsstelle sorgen für die effi ziente Abwicklung der Geschäfte.
Aufgrund des Netzausbaues und der Verbesserungen für behinderte Personen im öffentlichen Verkehr kam es im Jahre 2014 zu einer neuen fi nanziellen Vereinbarung zwischen ZVV, kantonalem Sozialamt und «ProMobil». Dabei wurde abgemacht, dass der ZVV sich in den nächsten Jahren schrittweise fi nanziell zurückziehen kann und das Sozialamt dies dafür mit einer stufenweisen Erhöhung seiner Beiträge teilweise kompensiert. «ProMobil» erbrachte damals selbst einen Sparbeitrag von 600 000.– CHF, wobei 2015 auch der maximale Fahrbeitrag pro Kunde um 17 % von bisher 4800.– CHF auf 4000.– CHF gesenkt werden musste.
Ein Servicekonzept, das Betreungspersonen und Gemeinden entlastet
«ProMobil» selber bietet, anders als z.B. Tixi-Taxi oder der Freiwillige Fahrdienst des Roten Kreuzes, keine Transportleistungen an. Mit 4,6 Stellenprozent werden rund um die Uhr für die 5600 Kunden pro Jahr 265 000 Fahrten ermöglicht. Dank Verträgen mit überregionalen gemeinnützigen Transportdiensten und mit über 180 gewerblichen Taxiunternehmen kann «ProMobil» im ganzen Kantonsgebiet diese Transportdienste sicherstellen. Die begünstigten Mobi litäts behinderten können dabei selbst entscheiden, wann,wohin und mit wem sie fahren wollen. Sie tragen einen Viertel der Kosten selber. Dank diesem schlanken, gewerblich/individuellen Konzept erübrigt sich eine separate Telefon-Zentrale von «ProMobil »: Ein Servicekonzept, das Tag für Tag im ganzen Kanton Familienangehörige, Betreuungspersonen und die Gemeindedienste entlastet!
Das Wachstum der Bevölkerung und ihre Alterung bewirken einen zunehmenden Bedarf nach unterstützter Mobilität. Dazu kommt, dass das Altern zu Hause statt im Heim von der Politik gefördert wird. So gesehen ist der einseitige Sparbeschluss ein Bruch der Abmachung von 2014 und schwer verständlich. Er widerspricht nicht nur der Strategie «ambulant statt stationär», sondern auch den politisch so oft zitierten Grundsätzen vom «Gemeinsinn» und von der «Hilfe zur Selbsthilfe». Aus Sicht des Zürcher Senioren- und Rentnerverbandes wirkt das wie «Sparen ohne Kompass ».