StartseiteMagazinGesundheitSelbstbestimmung neu in Kurzform

Selbstbestimmung neu in Kurzform

Die Patientenverfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK kann neu auch in einer kurzen Variante ausgefüllt werden.

Mit der Patientenverfügung SRK schaffen Menschen Klarheit für den Ernstfall. Sie legen fest, wie sie bei Urteilsunfähigkeit medizinisch behandelt, betreut oder begleitet werden möchten. Bei der Patientenverfügung des SRK können sie neu zwischen einer kurzen Version mit Mindestangaben und der bisherigen ausführlichen Version mit detaillierte Angaben wählen. Unabhängig davon, ob die kurze oder ausführliche Version gewählt wird, das Rote Kreuz berät kompetent und persönlich beim Ausfüllen dieses wichtigen Dokuments. Es kann auf Wunsch bei der Rotkreuz-Zentrale hinterlegt werden und ist so 24 Stunden abrufbar.

„Jeder Mensch hat ein individuelles Bedürfnis, wieviel er im Voraus regeln möchte. Der Ernstfall, dass man nicht mehr ansprechbar ist, kann jeden und jede unerwartet treffen. Beispielsweise nach einem Unfall oder Hirnschlag“, erklärt Doris Moreno, Beraterin Patientenverfügung beim Roten Kreuz Baselland. Das Formular erlaubt je nach persönlicher Lebenssituation differenzierte Angaben, welche Personen vertretungsberechtigt sind oder welche medizinischen Massnahmen die Ärzteschaft einleiten oder unterlassen soll, wenn die Betroffenen sich nicht mehr selber mitteilen können.Wer eine Patientenverfügung ausfüllt, bestimmt selber zukünftige medizinische Entscheidungen – bevor es zu spät ist.

Das neue Erwachsenenschutzgesetz – seit 1. Januar 2013 in Kraft – stärkt den rechtlichen Status der Patientenverfügung erheblich, insbesondere für das medizinische Personal. „Es stärkt aber auch den Menschen in seiner Selbstbestimmung“, sagt Doris Moreno. Die Patientenverfügung SRK hält persönliche Wünsche verbindlich fest, wird im Ernstfall für den Menschen „sprechen“ und Angehörige entlasten.

Viele Menschen erleben als Angehörige oder im Freundeskreis belastende Momente, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist. Zwei Töchter sollten beispielsweise für ihre Mutter entscheiden, als diese nach einer Hirnblutung nicht mehr ansprechbar war. Glücklicherweise erwachte die Mutter aus dem Koma. Nach einigen Wochen füllt sie gemeinsam mit der Beraterin beim Roten Kreuz eine Patientenverfügung aus. Nun bestimmt sie selber, welche Behandlungen sie in einer ähnlichen Situation wünscht, welche sie ablehnt.

Weitere Informationen in Deutsch, Französisch oder Italienisch: www.patientenverfuegung-srk.ch.

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