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Sans-Papiers und das Recht auf Bildung

Soll die Lehrerschaft Kinder von Sans-Papier den Behörden melden müssen? Darüber war in den letzten Wochen in den Medien einiges zu lesen.

Auf das Thema aufmerksam wurde ich durch einen Artikel unter den SRF-News, der den Titel trug: «Nationalratskommission will Rechte einschränken“. Neugierig begann ich zu lesen und zu recherchieren.

Es ging um Sans-Papiers. Das sind Menschen, die keine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen, aber dennoch in der Schweiz leben. Das sind mehrere Zehntausend. Viele Gründe lassen sie ihr eigenes Land verlassen. Vielfach arbeiten sie bei uns illegal und sind etwa in der Gastronomie, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft oder in privaten Haushalten anzutreffen. Auch die Arbeitgeber verstossen gegen das Gesetz.

Es gibt Beratungsstellen für Sans-Papiers. Wichtiger Punkt: Die Kinder von Sans-Papiers dürfen in der Schweiz die Schule besuchen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hatte unter dem Titel „Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers“ eine Motion formuliert, welche sich mit den Rechten und Pflichten der Sans-Papiers ganz allgemein befasst.

Und darin vom Bundesrat Massnahmen und Gesetzesanpassungen in folgendem Bereich verlangt: «Erleichterung des Datenaustausches zwischen staatlichen Stellen betreffend Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (bspw. für Schulbesuche und individuelle Förderung)».

Datenaustausch? Da ist gut zu verstehen, dass an verschiedenen Orten die Alarmglocken schrillten. Der grosse Aufschrei erfolgte, weil befürchtet wurde, dass in Zukunft Lehrerinnen und Lehrer Kinder von Sans-Papiers den Behörden melden müssen. Was dann geschehen könnte, ist voraussehbar. Die Behörden werden den Status der Eltern überprüfen und solche Familien allenfalls ausweisen. Und das wiederum könnte dazu führen, dass Eltern ihre Kinder gar nicht mehr zur Schule schicken, sondern zuhause verstecken.

Dieses Dilemma wurde schon 1991 erkannt. Damals hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Empfehlungen erlassen: das Recht auf Grundschulunterricht hat vor ausländerrechtlichen Regelungen Vorrang! Kantone und Gemeinden halten sich seitdem weitgehend an diese Empfehlungen. Die Daten der Sans Papiers-Schulkinder werden nicht an die Einwohnerbehörden weitergegeben. Das Grundrecht auf Bildung wird so für alle Kinder in unserem Lande sicher gestellt.

Dieses Grundrecht ist auch in unserer Bundesverfassung festgelegt in den Art. 11, 19 und 62. In Art. 19 steht: «Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet.» Und Art. 62 legt die Zuständigkeit der Kantone fest und lautet in Abs. 2: «Sie sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offen steht». Das Grundrecht stützt sich aber auch auf die UN-Kinderrechtskonvention, welche 1997 durch die Schweiz ratifiziert wurde und welche das Recht von Kindern auf Bildung festschreibt.

Mit Befriedigung habe ich zur Kenntnis genommen, dass sich Beat W. Zemp, Zentralpräsident des Dachverbandes für Lehrerinnen und Lehrer in der Schweiz, mit seiner Kritik nicht zurückhielt: «Wir Lehrer sind nicht Mitarbeiter der Migrationsbehörden und werden sicherlich auch nicht zu Spitzeln. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Kinder und Jugendliche, die in der Schweiz sind, haben ein Recht darauf, absolut unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus». So wird er in der Aargauer-Zeitung zitiert.

Noch ist nicht aller Tage Abend. Die Vorschläge der SGK des Nationalrates standen am 7. März auf der Traktandenliste der Frühlingssession. Das Geschäft wurde im Rat nicht behandelt. Und die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) verlangt vom Bundesrat eine «Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers.»

Sie regt an, der Bundesrat möge bei seinen Abklärungen auch die Erkenntnisse aus der Genfer Operation «Papyrus» beiziehen. In Genf läuft ein Projekt, in dessen Rahmen seit dem Start vor einem Jahr rund 1100 Personen, davon 400 Kinder, nach klar umschriebenen Kriterien eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben. Gleichzeitig wird energisch und erfolgreich gegen Schwarzarbeit vorgegangen. Der zuständige Regierungsrat Pierre Maudet will mit seinem Projekt gegen die «Scheinheiligkeit» in Bezug auf die Sans-Papiers ankämpfen, wie den Medien zu entnehmen ist.

Wie heisst es doch so schön: «Die Kinder sind unsere Zukunft!» Das sind sie! Und der Aufenthaltsstatus der Eltern soll die Zukunft ihrer Kindern nicht behindern!

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