StartseiteMagazinGesellschaftNeues Steuersystem – neue Möglichkeiten?

Neues Steuersystem – neue Möglichkeiten?

MittelgrosseUnternehmen DBA 1

Die Steuerreform STAF tritt per 1. Januar 2020 in Kraft. Die Auswirkungen auf KMU-Unternehmerinnen und -Unternehmer sind noch nicht völlig klar. Zeit für eine Überprüfung der heutigen Situation ist aber allemal.

Die STAF-Reform schafft die Steuerprivilegien von Holding- und anderen Statusgesellschaften ab. Mit der Annahme der Vorlage erhält die Schweiz ein OECD-konformes Steuersystem. Damit die Attraktivität des Standortes nicht darunter leidet, treffen Bund und Kantone diverse Massnahmen wie die Einführung von Patentboxen und neue Abzüge für Forschung und Entwicklung. Einzelne Kantone reduzieren zudem die Gewinnsteuersätze für Unternehmen. Der Kanton Aargau verzichtet derzeit darauf. Vom sogenannten Statuswechsel betroffene Gesellschaften erhalten die Möglichkeit, stille Reserven steuerneutral aufzudecken und abzuschreiben. Unternehmen sollten daher umgehend prüfen, ob sie von den Veränderungen betroffen und welche Optimierungen möglich sind.

Zur Kompensation der tieferen Steuereinnahmen will der Kanton Aargau zukünftig unter anderem höhere Steuern auf Dividenden erheben, bei qualifizierten Beteiligungen neu 50% (bisher 40%). Bei der direkten Bundessteuer wird die Teilbesteuerung von Dividenden von 60% auf 70% angehoben. Somit sind nach aktuellem Stand der politischen Prozesse auch Aargauer KMU-Unternehmerinnen und -Unternehmer von einer höheren Steuerlast betroffen.

Stellen Sie sich als Unternehmerin oder Unternehmer nun diese und ähnliche Fragen?

  • Wie soll Ihre gesamtheitliche Steuerplanung künftig aussehen?
  • Sollen hohe Dividenden ausgeschüttet und ein tiefer Lohn bezogen werden, mit tiefen Beiträgen und ohne Einkäufe in die berufliche Vorsorge?
  • Oder soll die Vorsorge gestärkt werden: Hohe Lohnbezüge, hohe Pensionskassenbeiträge und weitere Einkäufe in die berufliche Vorsorge, dafür tiefere Dividendeneinkünfte in Kauf nehmen?

Verschiedene Vor- und Nachteile gilt es dabei zu beachten:

  • Dividenden: Höhere Dividendenbezüge ermöglichen Steuereinsparungen durch die Teilbesteuerung. Zudem sind auf Dividenden keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet. Ein tiefer Lohn führt jedoch zu tiefen Leistungen in der Altersvorsorge und zu weniger Risikoschutz bei Tod und Invalidität.
  • Lohn: Ein höherer Lohn kann Einkaufspotential in die berufliche Vorsorge schaffen, wodurch Spielraum für eine Steuerplanung entsteht. Auch im Hinblick auf eine geplante Unternehmensnachfolge könnten erhöhte Lohnbezüge sinnvoll sein, um das Unternehmen für den Nachfolger oder die Nachfolgerin «leichter» zu machen.

Je nach unternehmerischer Phase und Lebensphase werden die Antworten auf diese Fragen unterschiedlich ausfallen. Die nachhaltig richtigen Schlüsse zu ziehen, bedarf einer umsichtigen Planung. Wir unterstützen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bei der Auslegeordnung und Definition von Massnahmen. Interessiert? Unsere Dienstleistungen zur Steuer- und Pensionsplanung finden Sie unter www.akb.ch/pensionsplanung.

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