StartseiteMagazinGesellschaftBundesrat und Parlament befürworten Widerspruchslösung

Bundesrat und Parlament befürworten Widerspruchslösung

Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten, und deshalb die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung).

Am 15. Mai 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes. Es regelt auch die Rechte der Angehörigen: Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Eine Organspende kann die Gesundheit und die Lebensqualität von Menschen, die auf ein gespendetes Organ angewiesen sind, entscheidend verbessern. Etliche von ihnen können überhaupt nur dank eines gespendeten Organs weiterleben. In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz jährlich im Schnitt rund 450 Menschen ein oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf ist allerdings deutlich grösser: Ende 2021 befanden sich in der Schweiz 1434 Menschen auf der Warteliste. Je nach Organ beträgt die Wartezeit mehrere Monate, manchmal sogar Jahre.

Heute gilt die Zustimmungslösung

Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Das heisst: Die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt. Häufig ist der Wille der betroffenen Person nicht bekannt. Liegt keine Äusserung vor, müssen die Angehörigen im Sinne der betroffenen Person entscheiden. In dieser Situation lehnen die Angehörigen in einer Mehrheit der Fälle eine Organspende ab. Weil die Angehörigen einbezogen werden, spricht man auch von «erweiterter Zustimmungslösung».

Einführung der Widerspruchslösung

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes soll die Widerspruchslösung eingeführt werden. Damit gilt: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten. Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist.

Angehörige auch künftig einbezogen

Die Angehörigen werden auch künftig einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat («erweiterte Widerspruchslösung»). Sie werden gefragt, ob ihnen der Wille der Person bekannt ist, etwa aus Gesprächen. Sie können eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar und hat die Person ihren Willen nicht festgehalten, dürfen keine Organe entnommen werden.

Bund schafft neues Register

Um den Willen einfach, sicher und datenschutzkonform festzuhalten, wird der Bund ein neues Register schaffen. Darin kann sich jede Person eintragen, wenn sie eine Organspende nach dem Tod ablehnt. Es ist aber auch möglich, die Zustimmung festzuhalten oder die Zustimmung auf bestimmte Organe einzuschränken. Der Eintrag kann jederzeit geändert werden.

Umfassende und regelmässige Information

Die Bevölkerung muss über den Wechsel zur Widerspruchslösung informiert sein. Deshalb schreibt das Gesetz eine umfassende und regelmässige Information über die neue Regelung vor. Die Information muss alle Bevölkerungsgruppen erreichen und so aufbereitet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich und verständlich ist.

Im Ausland bewährt

In den meisten europäischen Ländern gilt die Widerspruchslösung. Beispiele sind Österreich, Italien, Frankreich oder Spanien. In diesen Ländern ist der Anteil der Personen, die nach dem Tod ihre Organe spenden, im Schnitt höher als in Ländern mit der Zustimmungslösung. Länder mit einer Zustimmungslösung wie die Schweiz, Deutschland oder Irland weisen deutlich tiefere Spenderaten auf. Neben dem Spendemodell können auch andere Faktoren die Zahl der Organspenden erhöhen, etwa die Ressourcen in den Spitälern und die Ausbildung des Fachpersonals. Um diese Faktoren zu verbessern, hat der Bundesrat 2013 den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» lanciert. Damit konnte die Zahl der gespendeten Organe erhöht werden. Im Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern ist sie jedoch nach wie vor tief.

Argumente der Gegner: Recht auf Selbstbestimmung verletzt

Laut dem Komitee gibt es mit dem neuen Gesetz immer Personen, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. So würde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden. Das verletze das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Argumente von Bundesrat und Parlament: Angehörige werden entlastet

Eine Organspende kann Leben retten. Bundesrat und Parlament wollen mit dem Wechsel zur Widerspruchslösung die Chancen jener Menschen verbessern, die auf ein Organ warten. Wichtig ist deshalb, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert werden. Das neue Vorgehen sichert den Einbezug der Angehörigen und entlastet sie in einer schwierigen Situation.

Indirekter Gegenvorschlag zu Initiative

Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese verlangt ebenfalls die Einführung der Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde vom Initiativkomitee unter der Bedingung zurückgezogen, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt.

Spenden

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, Sie zum Denken angeregt, gar herausgefordert hat, sind wir um Ihre Unterstützung sehr dankbar. Unsere Mitarbeiter:innen sind alle ehrenamtlich tätig.
Mit Ihrem Beitrag ermöglichen Sie uns, die Website laufend zu optimieren, Sie auf dem neusten Stand zu halten. Seniorweb dankt Ihnen herzlich.

IBAN CH15 0483 5099 1604 4100 0<

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Beliebte Artikel

Mitgliedschaften für Leser:innen

  • 20% Ermässigung auf Kurse im Lernzentrum und Online-Kurse
  • Reduzierter Preis beim Kauf einer Limmex Notfall-Uhr
  • Vorzugspreis für einen «Freedreams-Hotelgutschein»
  • Zugang zu Projekten über unsere Partner
  • Massgeschneiderte Partnerangebote
  • Buchung von Ferien im Baudenkmal, Rabatt von CHF 50 .-