StartseiteMagazinKulturSelbstbestimmung oder der Allmächtige?

Selbstbestimmung oder der Allmächtige?

Darf ein Arzt einen gesunden Sterbewilligen in den Tod begleiten? Oder entscheidet über den Todeszeitpunkt nur der Allmächtige? Die Schweizer Erstaufführung des Sterbehilfestücks «GOTT» von Ferdinand von Schirach wird zur beklemmenden Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit.

Das Sujet der neusten Produktion des Theaters an der Effingerstrasse in Bern zeigt einen Schalter mit zwei Positionen: Ein oder aus. Wer ist berechtigt, den Lebensschalter von «On» auf «Off» zu kippen? Ein lebensmüder Mensch, ein Arzt, oder nur Gott, der Allmächtige? Das Stück des deutschen Schriftstellers und Juristen Ferdinand von Schirach dreht sich um die Frage, ob der assistierte Suizid mit unseren rechtlichen, ethischen und religiösen Vorstellungen vereinbar ist.

Auf der Theaterbühne will nicht eine todkranke, unheilbare Person sterben, sondern ein physisch wie psychisch gesunder Mensch. Der 78jährige ehemalige Architekt Richard Gärtner (gespielt Florentin Gross) war 42 Jahre lang mit Elisabeth verheiratet. Ein Hirntumor hatte ihrem Leben ein Ende gesetzt. Anderthalb Jahre haderte Richard mit sich und seinem Umfeld. In dieser Zeit reifte der Wunsch, seinem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen. Dies sollte nicht im Ausland, sondern ganz legal zu Hause mit Hilfe seiner Hausärztin geschehen. Der 78jährige ist lebenssatt, aber absolut im Besitz seiner geistigen Kräfte. Er sieht einfach keinen Sinn mehr in seinem Dasein. Trotz Grosskinder.

Für seine Hausärztin, Dr. Brandt (Patrizia Pfeifer), kommt es aus persönlicher Überzeugung nicht infrage, ihrem zwar betagten, aber gesunden Patienten das todbringende Präparat Natrium-Pentobarbital zu besorgen. Gärtner versucht, das Medikament im Alleingang zu beschaffen, doch dies misslingt. Der Fall wird dem Ethikrat vorgelegt, der sämtliche Aspekte hin und her diskutiert. Strittig ist dabei nicht die Frage, welche Formen von Sterbehilfe für Ärzte straffrei sind, sondern ob Mediziner dem Patientenwunsch eines Lebensmüden gerecht werden müssen – egal ob jung, alt, gesund oder krank.

In der Berner Inszenierung (Regie: Bettina Bruinier) befragt Ethikrat-Mitglied Dr. Keller (Karin Yoko Jochum) drei Sachverständige. Die Verfassungsrechtlerin Prof. Litten (Marion Reiser), Bischof Thiel (Berth Wesselmann) sowie die Ärztekammerchefin Sperling (Kornelia Lüdorff) versuchen die Anwesenden (das Publikum inbegriffen) von ihren unterschiedlichen Meinungen zu überzeugen. Moderiert wird die Diskussion durch die Vorsitzende des Ethikrats (Nicola Trub). Als Advokatus Diaboli fungiert Richard Gärtners Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Biegler (Christoph Kail).

Bischof Thiel, Mitglied der Bischofskonferenz

Bischof Thiel: «Niemand darf Gott spielen.»

Für den Kirchenvertreter Thiel ist Selbstmord unmoralisch. Das Leben sei ein Geschenk Gottes und damit heilig. Niemand dürfe Gott spielen. «Ich glaube an das Leben. Der Allmächtige hat uns das Leben gegeben. Nur er darf es uns nehmen», wendet der Bischof gegen den assistierten Suizid ein. Sollte Beihilfe zum Selbstmord legalisiert werden, befürchtet er einen Dammbruch. Dies würde zu einer dramatischen Veränderung der Gesellschaft führen, das Leben rauer, sittenloser machen. Für einen Moment werden Erinnerung an die Euthanasie im Dritten Reich geweckt.

In der heutigen Zeit sieht der Bischof zudem eine andere Gefahr: Menschen gingen bei persönlichen Krisen oder Unlust einfach in den Tod. Thiel malt die Gefahr an die Wand, dass sich ältere Menschen überflüssig fühlten und von ihren Verwandten in den Selbstmord getrieben werden könnten. «Der Wert des Lebens ist heilig, ein Suizid geschieht immer aus reinem Egoismus», lautet das Credo des Experten.

Professorin Litten, Mitglied des Verfassungsrats

Professorin Litten: «Der assistierte Suizid ist durch den Akt autonomer Selbstbestimmung legitimiert.»

Für Rechtsprofessorin Litten ist Selbsttötung laut Verfassung und Gesetz nicht strafbar. Der assistierte Suizid auch nicht, wenn dieser nicht aus selbstsüchtigen oder geschäftsmässigen Motiven erfolgt. «Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe in Anspruch zu nehmen», doziert die Verfassungsrechtlerin. Voraussetzungen für eine straflose Unterstützung gibt es drei: Der Sterbewillige muss eigenständig denken und handeln können. Der Sterbewunsch soll nachhaltig sein und über eine längere Dauer geäussert werden.

Die rein verfassungsrechtliche Argumentation mag dem modernen, individualistischen Menschenbild zweifellos zu genügen. Aber ist der assistierte Suizid durch einen Arzt oder eine Ärztin auch ethisch zulässig?

Professorin Sperling, Mitglied der Bundesärztekammer

Professorin Sperling: «Der Arzt soll helfen, nicht töten.»

Hier hakt die habilitierte Ärztin, Professorin Sperling, ein: Ein Arzt dürfe nicht dem Tod dienen, nur dem Leben, erklärt sie und verweist auf den hippokratischen Eid. «Der Tod ist nie unser Ziel», laute eine Maxime der Bundesärztekammer. Patientinnen und Patienten bräuchten absolute Verlässlichkeit, dass es ihrem Arzt, ihrer Ärztin darum geht, Leiden zu lindern. Für Menschen in der «Lebenslage sterbend», ohne Chance auf Heilung und mit einer schlechten Lebensqualität, sei «Palliative Care» die ethisch korrekte Alternative zum assistierten Suizid. Sperling gibt allerdings zu bedenken, dass die palliative Realität den Wünschen und Versprechungen hinterherhinkt. Noch existieren zu wenig zertifizierte Palliativ-Einrichtungen, die sich um Menschen in der letzten Lebensphase kümmern.

Das Wort geht der Bewegung vor

Die Berner Inszenierung, eine Koproduktion mit den Vereinigten Bühnen Bozen, überzeugt durch ein unaufgeregtes, ebenso realistisches wie glaubhaftes Spiel. Im Vordergrund stehen scharfsinnige, tiefgründige Monologe und anspruchsvolle Dialoge. Das Geschehen auf der Bühne ist bewegungsarm, aber äusserst wort- und geistreich. Die Texte sind raffiniert und werden von den Spielenden ohne Pathos, aber mit viel innerer Überzeugungskraft vorgetragen. Das einfache Bühnenbild trägt dazu bei, dass sich das Publikum auf die verbalen Argumente konzentriert und nicht auf die Ausstattung. Aufgeregt sind nur die Videoeinblendungen im Hintergrund.

Richard Gärtner will sterben.

Am Ende richtet sich die Ethikrat-Vorsitzende direkt an das Publikum: Soll Richard Gärtner das tödliche Präparat bekommen, um sich selbstbestimmt das Leben zu nehmen? Ja oder nein? Die Zuschauerinnen und Zuschauer werden gebeten, mit einer Fernsteuerung abzustimmen.

Dieselbe Interaktion war auch in von Schirachs Theaterstück «Terror» eingebaut worden. In der Gerichtsverhandlung stellte sich die Frage, ob sich ein Kampfjetpilot der Bundeswehr schuldig gemachte hatte, als er bei einem Angriff 164 unschuldige Menschen tötete. Diese sassen in einem von Terroristen entführten Passagierflugzeug, das nahe einem Fussballstadion zum Absturz gebracht wird. Der Kampfjetpilot verhinderte durch den Abschuss ein grösseres Unglück, bei dem eine Vielzahl von Stadionbesucherinnen und -besuchern ums Leben gekommen wäre.

Wenig überraschendes Ergebnis

Die Abstimmung zwingt das Publikum, sich im bequemen Theatersessel eine Meinung zu bilden, frei von Stress, Angst oder Schmerzen, nüchtern und theoretisch. Die Meinungsbildung ist frei von Emotionen, denn es geht nicht um das eigene Leben. Es geht um eine akademische Frage. Und so überrascht es nicht, dass sich in den Vorstellungen europaweit zwischen 55 und 80 Prozent der Befragten für eine Abgabe des tödlichen Medikaments aussprechen. In Bern lautet das Verhältnis regelmässig ein Drittel Nein zu zwei Drittel Ja. Ginge es um den eigenen Tod oder um den Tod eines nahen Angehörigen, dann wäre das Stimmenverhältnis mit grosser Wahrscheinlichkeit ausgeglichener und läge näher bei 50:50.

Trotz Schlagzeilen, Debatten und Prozessen spielt der assistierte Suizid in der Schweiz nummerisch nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Die Organisation «Exit» begleitet seit 1985 schwerkranke Menschen uneigennützig auf ihrem letzten Weg. Derzeit sind es rund 1000 Fälle pro Jahr. Im Vergleich zu anderen Todesarten (Verkehrsunfälle, Herzinfarkt, Krebs, Rauchen) ist diese Sterbeart nach wie vor marginal.

Die Frage, wann ein assistierter Suizid rechtlich zulässig ist, ist in der Schweiz geklärt. Die ethische Frage muss jeder und jede für sich selbst beantworten. Das Theaterstück «GOTT» liefert hierzu wichtige und richtige Argumente.

Titelbild: Richard Gärtner, Rechtsanwalt Biegler und Hausärztin Pfeifer. Alle Fotos Luca Guadagnini.

LINKS

Theater an der Effingerstrasse

Die Abstimmungsresultate der verschiedenen Produktionen

Protokoll eines assistierten Suizids 11.1.2021

Rabatt über Seniorweb

Beim Kauf einer Limmex-Notruf-Uhr erhalten Sie CHF 100.—Rabatt.

Verlangen Sie unter info@seniorweb.ch einen Gutschein Code. Diesen können Sie im Limmex-Online-Shop einlösen.

Beliebte Artikel

Mitgliedschaften für Leser:innen

  • 20% Ermässigung auf Kurse im Lernzentrum und Online-Kurse
  • Reduzierter Preis beim Kauf einer Limmex Notfall-Uhr
  • Vorzugspreis für einen «Freedreams-Hotelgutschein»
  • Zugang zu Projekten über unsere Partner
  • Massgeschneiderte Partnerangebote
  • Buchung von Ferien im Baudenkmal, Rabatt von CHF 50 .-

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein