FrontGesellschaftOrganspende: Nur ein Ja ist Ja!

Organspende: Nur ein Ja ist Ja!

Es geht in dieser Abstimmung nicht darum, ob man für oder gegen die Organspende ist, sondern unter welchen Voraussetzungen Organe zur Verfügung gestellt werden. Welche Rolle übernimmt der Staat bei der Entscheidung zur Freigabe unserer Organe? Es gibt drei gute Gründe, weshalb die Initiative wie auch der Gegenvorschlag des Parlaments abgelehnt werden müssen.

1. Staatspolitische und gesellschaftliche Aspekte

Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung über den Tod hinaus, ist ein Grundrecht jedes Menschen. Es ist Aufgabe des Staates, Grundrechte zu schützen. Ein Grundrecht sollte nicht explizit eingefordert werden müssen. Die Widerspruchslösung bei der Organspende verletzt den Schutz des Grundrechts, respektive die Integrität des Menschen über seinem Tod hinaus.

Bei der vorgesehenen Widerspruchslösung wird davon ausgegangen, dass der Mensch grundsätzlich bereit ist, seine Organen der Medizin zur Verfügung zu stellen. Jeder wird so zum Organlieferant, sofern er dies nicht ausdrücklich ablehnt. Es fehlt also der bewusste freiwilligen Entscheide, das JA ich will! Von Spende kann also nicht mehr die Rede sein. Die Widerspruchsregelung wird unweigerlich dazu führen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten oder nicht in der Lage waren, ihren Widerspruch zu hinterlegen. Gerade sozial schwache und schlecht integrierte Menschen brauchen den Schutz der Rechtsordnung, denn sonst werden diese Menschen zu Organlieferanten, ohne davon zu wissen oder sich dagegen wehren zu können.

Die Widerspruchslösung steht auch im Widerspruch zur Rechtsanwendung im Gesundheitswesen. Heute braucht es bei jeder medizinischen und therapeutischen Massnahme die Einwilligung der Patienten. Auch für eine Obduktion eines Verstorbenen braucht es die Einwilligung der Hinterbliebenen. Nur ein Ja ist ein Ja. Keine Aussage zu machen darf nie als ein JA ausgelegt werden.

2. Die Umsetzungsproblematik

Um sicher zu stellen, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, Widerspruch einzulegen, müssen über 7 Mio. Menschen umfassend über das Prozedere der Organentnahme informiert werden, damit sie in der Lage sind, die Bedeutung und Konsequenzen einer Widerspruchslösung zu beurteilen. Es muss auch die Möglichkeit gegeben sein, nur bestimmte Organe frei zu geben. Die Erfahrungen zeigen, dass die Zuverlässigkeit von Organspenden-Registern angezweifelt werden kann.

Meine Gespräche zeigen, dass viele Menschen nicht wissen, dass Organe an einem lebenden Körper entnommen werden müssen, d.h. während des Sterbeprozesses. Ein hirntoter Mensch ist nur juristisch tot, für die Angehörigen lebt er noch. Diese Tatsache erklärt, weshalb sich viele Menschen mit der Organspende schwer tun. Zudem führt dieser Sachverhalt zu schwierigen emotionalen Situationen der Angehörigen. Im Zweifelsfall können die Angehörigen die Organentnahme verhindern, müssen dies jedoch glaubhaft begründen. Dieser Umstand, macht die Situation für die Angehörigen keinesfalls einfacher.

3. Erreichen wir die gesetzten Ziele?

Das Institut für Biomedizinische Ethik der Universität Zürich ging im Auftrag des Bundes der Frage nach, welche Auswirkung die Widerspruchslösung auf die Zahl der Spenderorgane haben wird. Es wurden 314 Studien ausgewertet und die Analyse ergab keine klare Evidenz für eine Zunahme von Spenderorganen.

Ein ähnliches Resultat zeigt auch der Ländervergleich der Berner Politikberatung «Vatter». Zitat:  «Mit Blick auf die Entwicklung der Spenderrate über die Zeit, scheint das Modell der Widerspruchslösung nicht entscheidend zu sein.»

Es ist nachvollziehbar warum die Wirkung begrenzt ist, da nicht alle Patienten als Spender in Frage kommen und die Organentnahme am lebenden Körper erfolgen muss. Die effektive Todesrate ist daher in Bezug auf die potentiellen Organspender nicht relevant, daran ändert auch die Widerspruchslösung nichts.

Nicht zuletzt deshalb empfiehlt auch die Nationale Ethikkommission die heutige Rechtsgrundlage nicht zu ändern.

All diese Argumente zeigen, dass wir uns nicht von der heutigen Zustimmungslösung verabschieden dürfen. Der menschliche Körper darf nicht zum Ersatzteillager werden. Die heutigen Regelungen zur Organspende sollen beibehalten werden. Die Organspende muss ein freiwilliges Geschenk bleiben.


Elsbeth Wandeler, dipl. Pflegefachfrau und Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheit der VASOS

9 Kommentare

  1. Das sind genau die Fakten Frau Wandeler, danke dafür.
    Es darf doch nicht sein, dass während des Sterbeprozesses eines noch lebenden Menschen, auch wenn der Hirntod festgestellt wurde, Organe entnommen werden und anschliessend der Tod dieses Menschen erklärt wird. Dass wir der bestverdienenden Spezialmedizin quasi einen Blankocheck mit diesem Gesetz ausstellen und sich jeder einzelne mittels aktivem Widerspruch dagegen wehren muss, ist nicht nur ethisch sondern auch rechtlich nicht vertretbar.
    Wenn jemand seine Organe vor seinem Ableben spenden will, so soll er einen Spendenausweis auf sich tragen. Dann ist aller klar, auch für die Hinterbliebenen. Und wenn die Lobby der Transplantationsmediziner glauben, mehr Spenderorgane wegen der grossen Nachfrage auf dem OP-Tisch haben zu müssen, dann sollten sie versuchen, die Bevölkerung durch ehrliche und detaillierte Aufklärung zu animieren, einen Spendenausweis zu beantragen.
    Der gestrige Club 2 auf SRF1 zu diesem Thema hat klargemacht, dass ein Entscheid für oder gegen die Widerspruchslösung nicht von Einzelschicksalen abhängig gemacht werden darf. Es geht um unser Grundrecht auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit unseres Körpers bis in den Tod, nicht mehr und nicht weniger.

  2. Danke für den fundierten Beitrag, Frau Wandeler! Er unterstützt und bestätigte meinen eigenen
    Findungsprozess.
    Als ich dann noch die spannende Diskussionsrunde im SRF 1 Club – «Organspende, wem gehört mein Herz» mit verfolgte, konnte ich noch mehr zu meinem persönlichen Entscheid stehen.
    Was mir besonders unangenehm auffiel: dass Befürwortende immer wieder der Gegenseite bewertend das Wort abschnitten – aus Engagement oder Rücksichtslosigkeit, soll jede Leserin und jeder Leser dieses Beitrages selber beurteilen.

  3. Sehr guter Kommentar. Vielen Dank. Was mich bei diesen Diskussionen immer stört, dass man alles auf die Familie und die Angehörigen schiebt. Ich selber habe keine Angehörigen und keine Familie (mehr). Und ich kenne viele, denen es auch so geht. Warum lancieren wir nicht einmal eine Diskussion über Alleinsein im Alter. Und dann gibt es viele, die mit ihren Familien zerstritten sind, wo grosse Uneinigkeit herrscht. Seit Corona und der Widerspruchslösung haben sich plötzlich alle so lieb?

  4. Als bald 80jähriger Mann muss ich dem meist sachlichen Beitrag von Frau Elsbeth Wandeler doch widersprechen.
    Fakt ist, dass wir in unserem Land zu wenige Organspenderinnen und –spender haben. Denn jedes Jahr sterben mehrere Dutzend Menschen nur deshalb, weil kein lebenspendendes Organ zur Verfügung steht.
    Deshalb ist es mehr als legitim, uns mit Änderungen an der heutigen Regelung zu beschäftigen. Grundsätzlich werden auch bei der Widerspruchslösung elementare Grundrechte nicht tangiert, weil auch bei der vorgeschlagenen Lösung die Möglichkeit besteht, mich gegen eine Organentnahme zu wehren. Und dass „die Zuverlässigkeit von Organspenden-Registern angezweifelt werden kann“ ist eine unbewiesene Unterstellung von Frau Wandeler.
    Vielmehr geht es doch um die Grundfrage: „Möchte ich als Sterbender, als unversehrt er Leichnam zur letzten Ruhe gebracht werden, oder kann dank eines Organs oder mehreren von mir ein Mitmensch am Leben erhalten werden. „Der Mensch wird so keineswegs zum „Organlieferant“ oder zum „Ersatzteillager“ wie Elsbeth Wandeler despektierlich erklärt. Aber klar, diese elementare Lebensfrage muss vorgängig intensiv diskutiert werden, damit die „Organspende ein freiwilliges Geschenk“ (EW) bleibt. Und hier habe ich im Gegensatz zu Frau Wandeler keine Bedenken. Denn als Mitglieder unseres einzigartigen direkt-demokratischen Staates haben wir immer wieder über die verschiedensten komplexen Fragen zu bestimmen, die unser Leben in allen Facetten direkt tangieren. Zudem wäre es für die nahestehenden Angehörigen eines sterbenden Menschen schlicht unzumutbar, erst in diesen letzten Lebensmomenten über Organspende ja oder nein zu entscheiden.
    Als aufgeklärte Menschen in unserem Land haben wir vielmehr die Bürgerpflicht, in Elternhaus, Schule und im sozialen Leben über diese lebenswichtige Frage zu diskutieren. „En connaissance de cause“ ist eine Widerspruchslösung vertretbar, wie in vielen anderen Ländern auch, und kann so zu einer lebensrettenden Hilfe an unseren Mitmenschen werden.

    • Mit der Annahme der Widerspruchslösung verzichtet jede Schweizerin und jeder Schweizer grundsätzlich auf das vom Gesetz zugesicherte Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung über den Tod hinaus. Dieses Grundrecht gibt uns Sicherheit und schützt vor Missbrauch. Heute herrscht weltweit ein florierender Organhandel, der durch die schier grenzenlose moderne Medizin gefördert wird. Die heutige Medizin setzt den menschlichen Körper als Ware ein, an dem viele gut verdienen, auch in der Schweiz. Vielleicht wäre etwas Demut dem Sterben und dem Tod gegenüber angebracht.

      Sie haben recht Herr Hübscher, das Thema Tod und damit die Überlegung, was mit dem eigenen Körper beim Sterben geschehen soll, sollte viel mehr diskutiert werden. Für mich geht es jedoch nicht um eine Bürgerpflicht, sondern um Selbstbestimmung und Eigenverantwortung jedes einzelnen. Zu dieser Freiheit, die uns das Schweizer Recht gibt, sollten wir Sorge tragen.

      Ich empfehle Ihnen deshalb, den fundierten und glaubwürdigen Bericht von Frau Wandeler, zum Thema Organspende, noch einmal gründlich zu lesen. Anmerken möchte ich noch, dass nicht nur ein Organspenderausweis, sondern auch ein Vermerk in der Patientenverfügung, dem Testament oder auch der mündlich geäusserte Wille zu diesem Thema Klarheit schafft.

  5. Das Wort Widerspruchslösung ist schon ein Widerspruch. Es geht jetzt nicht um die Frage, Organe spenden, Leben retten oder nicht, sondern um die Frage der Selbstbestimmung. Eine Spende ist etwas Freiwilliges, eben eine Spende und kein Zwang zu dem ich NEIN sagen muss.

  6. Das Wort Widerspruchslösung ist schon ein Widerspruch. Es geht jetzt nicht um die Frage, Organe spenden, Leben retten oder nicht, sondern um die Frage der Selbstbestimmung. Eine Spende ist etwas Freiwilliges, eben eine Spende und kein Zwang zu dem ich NEIN sagen muss.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

spot_img

Beliebte Artikel