1 KommentarDas Herzstück der Demokratie hat Geburtstag - Seniorweb Schweiz
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Das Herzstück der Demokratie hat Geburtstag

Zum 175-Jahr-Jubiläum der Bundesverfassung hat das Landesmuseum eine Feier ausgerichtet. «Zum Geburtstag viel Recht» heisst die Ausstellung. Am Eingang stehen die Menschenrechte.

Gute Idee des Landesmuseums, sich dieses Kunstwerk zu besorgen: War es bei der Anne-Frank-Ausstellung die Shoah-Plastik von Schang Hutter, sind es diesmal die Tafeln mit den Menschenrechtserklärungen von Bettina Eichin. Sie haben eine lange mühsame Geschichte hinter sich: Statt als sichtbare und greifbare Präsenz der Menschenrechte im öffentlichen Raum zu stehen, wie es die Basler Künstlerin wollte, lagert das Kunstwerk im Depot und kommt nur selten ans Licht.

Bettina Eichin, Die Menschenrechte, 1998 – 2000. In Bronze gegossen sind die amerikanische Virginia Bill of Rights von 1776, die französische Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen von 1789 und die von Olympe de Gouges verfasste Déclaration des Droits de la Femme et de la Citoyenne von 1791, die erstmals Frauen und Männer gleichstellt. © Schweizerisches Landesmuseum

Ohne Menschenrechte keine Demokratie, das ist uns klar. Aber wie kann man das in einer Ausstellung darstellen? Den Kuratorinnen Erika Hebeisen und Michael Kempf ist es zusammen mit ihrem Team gelungen, die trockene Materie in Bilder, Videos und Spielstationen umzusetzen, die dem vielfältigen Publikum des Landesmuseums Unterhaltung und Einsicht in einen besonderen Aspekt der Schweizer Geschichte bieten. Gleich am Beginn des Rundgangs nimmt uns Constituzia, eine Comicfigur mit rotem Spielkarten-Körper, in Empfang. Sie begleitet uns bis zum Schluss, wo ihr Alter Ego, nämlich das rote Heft mit den 100 Seiten und dem Titel Bundesverfassung der Schweiz. Eidgenossenschaft in einer Holzkiste zum Mitnehmen liegt. Beim ersten Blättern stellen wir fest: Viele Artikel sind leichter lesbar als manche Gebrauchsanweisung für ein Elektronikgerät.

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12. September 1848. Faksimile mit zwei Kordeln. Schweizerisches Bundesarchiv. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Drei Abteilungen unterteilen die Schau: Nach dem Prolog zunächst die Gründerzeit 1848 bis 1891. Bei der ersten Verfassungsrevision 1874 wurde das fakultative Referendum eingeführt, 1891 wurde der Bundesstaat mit dem Initiativrecht zur direkten Demokratie Im Teil zwei Grundrechte in der Gegenwart können wir das Wirken der Bundesverfassung auf die Gesellschaft im Spiel erkunden. Und im Teil drei Zeitgeschichte 1971 bis 1999, also von der Einführung des Frauenstimmrechts an bis zur dritten umfassenden Revision des Grundgesetzes, wird ausgehend von exemplarischen Gerichtsfällen demonstriert, wie Urteile des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als Artikel in die Verfassung kommen.

Hier erfahren Sie beispielsweise, wie Ludwig A. Minelli, Journalist und Rechtsanwalt, den unbescholtenen Bürger Hermann Ammann aus den Fängen des Staatsschutzes befreien konnte. Der Vorfall hinter dessen Fichierung und Verfolgung war ein Kontakt mit jemandem von der russischen Botschaft, der einen batteriebetriebenen Haarentferner erwerben wollte. 1984 kam es zum Skandal, weil die Sendung Kassensturz aufdeckte, wie schamlos die Krankenkassen Daten ihrer Mitglieder austauschten. Seit 1999 ist der Schutz der Privatsphäre garantiert. Aber es dauert seine Zeit, bis Urteile zu Grundrechten Eingang in die Verfassung finden.

In diesem «Haus» ist die Religionsfreiheit Thema: An der Decke Symbole aller möglichen Weltreligionen; auch für Agnostiker wurde man fündig. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Nicht jede Klage hat Erfolg: Der Streit der muslimischen Lehrerin Lucia Dahlab in Genf, die auch vor der Klasse das Kopftuch tragen wollte, ging zu ihren Ungunsten aus. Die Hetze in den Medien war unglaublich bösartig – eine Vitrine versammelt Zeitungsausschnitte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stützte aber am Ende das Bundesgerichtsurteil, dass die Neutralität der Schule zu verteidigen sei. Zwar gilt laut Verfassung Religionsfreiheit, aber die Schweiz versteht sich als säkularer Staat. Lucia Dahlab berichtet im Video selbst über ihren Rechtsstreit.

Kommunikationsgrundrechte, darunter die Kunstfreiheit wurden auch erst 1999 in die Verfassung aufgenommen. Illustriert wird das mit einem der Gemälde aus dem Triptychon Drei Nächte – drei Bilder, die Josef Felix Müller 1981 eben in drei Nächten für eine Ausstellung in Fribourg malte. Alle wurden beschlagnahmt wegen explizitem Sex und Blasphemie. Der Künstler klagt in Strassburg. Kurz vor einem Spruch durch den Menschenrechtsgerichtshof werden die Bilder freigegeben.

Josef Felix Müller, 3 Bilder – 3 Nächte, 1981, Dispersion auf Baumwolle. © Courtesy of the Artist

Aber zurück zu den Anfängen. Die Bundesverfassung wurde in der Rekordzeit von nur 51 Tagen entworfen, nach den Abstimmungen in den Kantonen wurde sie von der Tagsatzung am 12. September 1848 in Kraft gesetzt. Das Parlament und der Bundesrat wurden gewählt, die Schweiz war eine repräsentative Demokratie mit Grundrechten für alle Bürger – damals und noch lange nur Männer im Besitz ihrer bürgerlichen Rechte. Nicht mitgemeint waren Frauen, Armengenössige, Flüchtlinge und bis 1867 auch Juden.

Immer mehr Zeitungen werden gedruckt – die Bürger und Bauern (s. Bilder an der Wand) werden alle zu Lesern. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Die Aufhebung des Zensurverbots führt in kürzester Zeit zu einer fast unüberschaubaren Vielfalt von Zeitungen und dank der Erfindung der Kniehebelpresse wird das Drucken einfacher und schneller. Es sind unruhige Zeiten. Aus Deutschland und Frankreich flüchten nach gescheiterten Revolutionen viele Sozialisten und Monarchiegegner in den jungen Bundesstaat. Einer davon ist der Kunstmaler Gustave Courbet. Er schenkt seinem Zufluchtsort La Tour-de-Peilz eine Helvetia-Büste – sie trägt eine Phrygenmütze und hat am Ausschnitt ein Schmuckstück mit Schweizerkreuz. Das passte den Beschenkten nicht, Courbet fertigte eine Kopie mit Stern auf der Brust. Diese steht seither auf einem Brunnen.

Gustave Courbet, Helvetia – Liberté, 1875. Die Büste steht heute auf dem Brunnen der Place du Temple in La Tour-de-Peilz. Die ursprünglich als Helvetia gestaltete Figur – im Bild der Gipsabguss – ändert er auf Antrag der Behörden in eine Liberté um. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Der junge Bundesstaat musste auch bauen: ein Bundeshaus, ein Bundesgericht, eine eidgenössische Hochschule, ein Landesmuseum. Das goldene Modell ist beeindruckend. Die Kantone finanzierten, es gab einen Wettbewerb wer was bekäme. Der Bund hatte erst ab 1874 eigene Mittel.

Denise Tonella, Direktorin des Schweizerischen Nationalmuseums in der historischen Bauabteilung beim Goldstück Landesmuseum. Foto: © R.+E. Bühler

Von hier aus geht es zur Spiele-Abteilung. Ein Labyrinth in rot ist der Parcours, zu einem Schweizer Pass zu kommen. Mit einem zufällig zugewiesenen Aufenthaltsstatus gilt es, die Fragen richtig zu beantworten, die es für die Einbürgerung braucht. Viel Nachdenken fordert auch das Spiel Gesagt Gewagt: Es geht um Meinungsfreiheit – wo sind nur die Gedanken frei, in welchen Ländern darf man das oder jenes auch öffentlich sagen. Und mit dem Spiel Durchschaut erleben wir, was Institutionen oder Behörden mit unseren Daten tun dürfen und was nicht.

Spielerisch erkunden, was es alles braucht, um zu einem Schweizer Pass zu kommen. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Zur Ausstellung ist eine Broschüre erschienen, die in kurzen Kapiteln verhandelt, wann und warum sich ausgewählte Grundrechte durchsetzen konnten. Der letzte Titel fragt: Ein Grundrecht auf Kälte in der Schweiz? Der Verfassungsartikel lautet: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.» (BV1999, Art. 2 ,Abs. 4). Dass dieser Artikel globales Denken und Handeln fordert, wissen wir spätestens seit den alarmierenden Nachrichten über den Gletscherschwund.

Titelbild: Kuratorin Erika Hebeisen vor der Helvetia-Liberté mit dem Schweizerkreuz am Busen von Gustave Courbet. Foto: © R.+E. Bühler
Bis 17. Juli

Informationen für den Besuch der Ausstellung «Zum Geburtstag viel Recht»
Auf Seniorweb finden Sie hier die Rede von Bundespräsident Alain Berset zur Ausstellungseröffnung.
Lesen Sie dazu auch «Wer regiert die Schweiz? « von Anton Schaller

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