StartseiteMagazinGesellschaftBetreuung im Alter – Wer tut was?

Betreuung im Alter – Wer tut was?

In dem vom Bundesamt für Sozialversicherungen im Dezember 2023 publizierten Bericht «Betreuung im Alter – Bedarf, Angebote und integrative Betreuungsmodelle» sind interessante Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu finden.

Ein unumstrittenes gesellschaftliches Ziel ist, dass ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt in einem selbstgewählten Umfeld leben können. Dazu kann eine gute Betreuung einen wesentlichen Beitrag leisten. Doch was ist gute Betreuung, wer leistet was und wer finanziert sie?

Zum Begriff der Betreuung

Da Betreuung im Alter je nach Kontext unterschiedlich verstanden wird, wurde im Bericht zunächst versucht, Betreuung von Hilfe und Pflege abzugrenzen:

  • Unter Hilfe werden Dienstleitungen verstanden im praktischen Bereich (etwa Mahlzeiten- oder Fahrdienste, Putzhilfe), Hilfsmittel, bauliche Massnahmen oder Kurse, um eine möglichst selbstbestimmte Alltagsgestaltung zu ermöglichen.
  • Betreuung bezieht sich auf Beziehungspflege und soziale Aspekte der Unterstützung, um im gemeinsamen Tun «Hilfe zur Selbsthilfe» zu leisten, etwa in Bereichen der Selbstsorge, der sozialen Teilhabe, der sinngebenden Alltagsgestaltung, der Haushaltführung, Beratung und Alltagskoordination.
  • Pflege umfasst Unterstützungsleistungen bei gesundheitlichen oder funktionalen Beeinträchtigungen gemäss KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) und KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung). Für professionell Pflegende gehört auch Betreuung sowie gesundheitsfördernde und präventive Tätigkeiten zu ihrem Handlungsfeld, so dass die Abgrenzung zu den Begriffen der Betreuung und Hilfe nicht immer einfach ist. (Vgl. dazu die Darstellung auf S.7 des angehängten Berichts).

Trotz den hilfreichen begrifflichen Klärungsversuchen wurde in einem Validierungsworkshop mit Vertretungen aus Kantonen, Städten, Bundesämtern und Altersorganisationen bemängelt, dass der Begriff der Betreuung paternalistisch und abwertend wahrgenommen werde und die Orientierung am möglichst selbstbestimmten Handeln unterlaufe. Deswegen sollte ein besserer Begriff gesucht und gebraucht werden.

Wer ist zuständig für die Betreuung?

Je nach Art und Intensität der Betreuung fühlen sich unterschiedliche Instanzen zuständig. Wofür sollen An- und Zugehörige, Nachbarn und Freiwillige zuständig sein, wofür der Bund, die Kantone, die Gemeinden, Altersorganisationen und private Anbieter? Da bestehe ein hoher Orientierungs- und Koordinationsbedarf und die Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden seien unterschiedlich geregelt (vgl. dazu S. 25-42).

Wer finanziert die Betreuung?

Betreuungsleistungen, die nicht direkt auf Pflegeziele ausgerichtet sind, werden in der Regel privat finanziert. Es gibt immerhin Pilotprojekte in gewissen Kantonen und Gemeinden. Über Ergänzungsleistungen (EL) und die Hilflosenentschädigung (HE) wird Betreuung heute nur marginal finanziert. Auch Finanzhilfen an nationale Organisationen der Altershilfe bringen keine überzeugenden Lösungen. Betreuung ist noch nicht durch eine gesetzliche Grundlage abgesichert.

Gemeinsam was tun und erleben – eine schöne Form der Betreuung (Foto von Freepik)

Empfehlungen

Bemerkenswert sind die aus den Erkenntnissen der Studie abgeleiteten fünf Handlungsempfehlungen an verschiedene Akteure und Adressaten:

«Empfehlung 1: Der Bund bzw. das BSV soll die Initiative für die Weiterentwicklung der Altersbetreuung übernehmen und zusammen mit den Kantonen (SODK) eine gemeinsame Strategie entwickeln. Im Rahmen der Strategie sollen schweizweit vergleichbare rechtliche Grundlagen zur Betreuung im Alter geschaffen oder weiterentwickelt werden und schweizweit die Finanzierungsweisen geklärt, vereinfacht und möglichst harmonisiert werden.

Empfehlung 2: Die Kantone und Gemeinden sollen das politische Handlungsfeld «Betreuung im Alter» als gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden konsequent und möglichst zeitnah weiterentwickeln.

Empfehlung 3: Bund, Kantone und Leistungserbringer/Organisationen der Altershilfe sollen Ansätze integrativer, personenzentrierter Betreuung erfahrungsbasiert weiterentwickeln und in der Praxis – im ambulanten wie auch im stationären Bereich – verstärkt umsetzen. Der Bund und die Kantone sollen prüfen, inwiefern sie ein Programm angewandter, praxisorientierter Forschung und Entwicklung lancieren könnten, aus dem auch Methoden und anerkannte Standards zur Überprüfung der Wirkungen von Angeboten und Angebotsstrukturen resultieren.

Empfehlung 4: Die Einführung integrativer, personenzentrierter Modelle erfordert einen Kulturwandel im Altersbereich. Die Logik der Einzelinstitutionen und -organisationen sollte hin zu einem koordinierten Angebot entwickelt und Betreuung als Bestandteil einer umfassenden Alterspolitik verstanden werden, welche das Bild von der älteren Bevölkerung nicht auf ihren Unterstützungsbedarf einschränkt, sondern auch deren Ressourcen betont und sie partizipativ einbindet. Kantone, Gemeinden und kantonale Leistungserbringer sollten in ihrem Kanton gemeinsam Massnahmen entwickeln, wie ein solcher Kulturwandel erreicht werden kann. (bspw. Zusammenarbeits-Charta, Sensibilisierungskampagne, verbindliches gemeinsames Leitbild mit Massnahmenplan).

Empfehlung 5: Die Leistungserbringer sollten – gemeinsam mit den Gemeinden – sozialraumorientierte und niederschwellige/aufsuchende Ansätze verstärkt umsetzen (bspw. Ansätze der Gemeinwesenarbeit oder der Caring Communities) und dabei anstreben, die ältere Bevölkerung – insbesondere vulnerablere ältere Menschen – früher und umfassender zu erreichen.» (S. XI und XII)

Es darf gerätselt werden: Wer setzt welche Empfehlungen wie, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum um?

Titelbild von truthseeker08 auf pixabay

Hier der Link zum  herunterladen des Berichts

 

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