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Generationengerechtigkeit in Gefahr

Die beiden Renteninitiativen, über die am 3. März abgestimmt wird, sind umstritten. Nachstehend publizieren wir die Stellungnahme des Seniorenverbands Zug (KVZ), der für eine generationengerechte Lösung wirbt. 

Am 3. März stimmt das Schweizer Stimmvolk ab, ob es Renteninitiativen zu einer 13. AHV und zur Erhöhung des Rentenalters annehmen will. Im Vorfeld des Urnengangs wurden bereits von den Initianten, als auch von Befürwortern und Gegnern der Initiativen, zahlreiche Argumente dafür und dagegen veröffentlicht.

Leider haben es die Räte in Bern unterlassen, dem Stimmvolk valable Gegenvorschläge zu den Initiativen anzubieten. Sie haben es damit verpasst, die Generationengerechtigkeit zu schützen und potentielle soziale Spannungen zu vermeiden. Mit dem Argument einer zusätzlichen Last für die Jungen durch Lohnabzüge und Erhöhung der Mehrwertsteuer, um die AHV finanzieren zu können, sowie der Aussicht, noch länger im Arbeitsprozess eingespannt zu bleiben, wird von den Kritikern der 13. AHV gegen die Rentenbezügerinnen und -bezüger indirekt Stimmung gemacht.

Der Kantonale Seniorenverband Zug setzt sich für eine soziale Alterspolitik ein, welche auch die Generationengerechtigkeit beinhaltet. Die AHV ist und bleibt ein Solidarwerk, in dem die arbeitstätige Generation für die Generation in Rente aufkommt. Die AHV ihrerseits soll gemäss Bundesverfassung existenzsichernd sein. Dass dies heute bei 26.1 Prozent der Frauen und 12.6 Prozent der Männer, die ausschliesslich von der AHV leben müssen, nicht der Fall ist, ist hinlänglich bekannt. Obwohl für diese Gruppe die Möglichkeit besteht, Ergänzungsleistungen zu beziehen, sind die Hürden, diese zu beantragen, vielen zu hoch. Ebenfalls gibt es eine Gruppe von Rentnerinnen und Renter, welche knapp keine EL erhalten und mit ihren beschränkten Mitteln auskommen muss. Die 13. AHV wäre hier ein effizientes und rasch wirksames Instrument, um die schnell steigende Teuerung und die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule aufzufangen.

Doch wie soll die 13. AHV finanziert werden? Wie soll das Solidarwerk zukünftig alimentiert werden, damit es auch für die heute einzahlende Generation existenzsichernde Renten in Zu- kunft ausschütten kann? Es darf nicht sein, dass die ganze Last auf die junge Generation mit noch wenig finanziellem Spielraum abgewälzt wird. Es gäbe aber effiziente Mittel und Wege, wie beispielsweise eine Mikrosteuer für Kapitaltransaktionen oder eine Steuer auf Kapitalgewinne.

Die Schere zwischen arm und reich darf nicht weiter aufgehen. Im Kanton Zug geht es den meisten Rentnerinnen und Rentnern gut und sogar sehr gut. Doch auch in unserem Kanton kämpfen täglich sowohl junge Familien wie auch Rentnerinnen und Rentner, die finanzielle Last zu tragen. Oftmals bleibt infolge hoher Wohnkosten der Wegzug aus dem Kanton als einziger Ausweg. Diejenigen, die trotzdem bleiben, können sich oft nicht einmal einen Kaffee auswärts leisten. Bei grösseren Rechnungen müssen sie als Bittsteller bei Ämtern oder der Pro Senectute anklopfen. Hätte die Politik massgeschneiderte Lösungen für die Unterstützung der bedürftigen Bevölkerungsgruppen bereitgestellt, müssten wir nicht über Sinn und Unsinn eines Giesskannenprinzips sprechen. Denn genau diese Argumentation gegen eine 13. AHV greift den Solidargrundsatz der AHV und damit die Generationengerechtigkeit an. Wie die Abstimmung auch ausfällt, es bleibt die Aufgabe der Politik nachzubessern, um die benötigten Unterstützungsleistungen zielgerichtet einzusetzen, nämlich dort, wo diese am dringendsten gebraucht werden. Die benötigten Mittel entsprechend dort abzuholen, wo das Potential vorhanden ist, aber nicht bei denen, die bereits jeden Rappen umdrehen müssen.

Die Initiative für die Erhöhung des Rentenalters lehnt der Vorstand des KSVZ ab: Eine Lebensarbeitszeit, für die Beiträge in die AHV bezahlt werden müssen, die flexibel und individuell gestaltet werden können, würde den unterschiedlichen Berufsbiografien besser gerecht werden. So könnten Berufsangehörige, die früh in den Arbeitsprozess einsteigen und schwere körperliche Arbeit verrichten müssen, früher aufhören zu arbeiten, andererseits können z. B. Akademikerinnen und Akademiker, die später in den Arbeitsprozess einsteigen, entsprechend länger arbeiten, falls individuell gewollt.


Autorin: Mirjam Gieger, Vorstand KSVZ

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