StartseiteMagazinKolumnenAHV-Arena: Zwei Frauen prägten sie

AHV-Arena: Zwei Frauen prägten sie

Noch selten war eine Arena des Schweizer Fernsehens so erhellend wie die am letzten Freitag zur 13. AHV-Rente. Es kam zum Ausdruck, um was es geht. Sie zeigte auf, was der Bundesrat und insbesondere das Parlament in den vergangenen Jahren versäumt haben, was so dringend notwendig ist: eine Reform an Haupt und Gliedern. 

Zwei Frauen prägten die Sendung und trugen ungeahnt wesentlich zur Erhellung bei: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (61), die Unterschätzte. Und Magdalena Erni (20), die Co-Präsidentin der Jungen Grünen, die Unerschrockene. Elisabeth Baume-Schneider machte bereits beim Start im sogenannten «Eins zu Eins», in der direkten Konfrontation mit Sandro Brotz klar, dass sie hier den Standpunkt des Bundesrates, als Bundesrätin vertrete. Sie liess sich nicht aufs Glatteis führen. Im Gegenteil. Eloquent vertrat sie das Nein, ohne Abstriche, obwohl alle wissen, dass sie der 13. AHV-Rente als Sozialdemokratin wohl viel abgewinnen kann. Und sie liess sich auch dann nicht aufs Glatteis führen, als Sandro Brotz ihr, entgegen der bundesrätlichen Position, ein persönliches Ja zu entlocken versuchte. Was ihm – trotzt mehreren Versuchen – einfach nicht gelang. Die Unterschätzte wirkte ungemein sympathisch, unterstrich mit ihren weiten, nonverbalen Gesten ihr starkes Engagement und wenn sie als Welsche nicht sofort den deutschen Ausdruck fand, standen ihr mehrere zur Seite und lieferten ihr das deutsche Wort, den deutschen Begriff. Für den Bundesrat ist die Finanzierung einer 13. Rente, zu der im Initiativtext nichts steht, eine grosse Herausforderung.  

Die andern im Zentrum der Sendung spielten eher eine Nebenrolle: Esther Friedli, die St. Galler Ständerätin, gab sich magistral, empfahl sich als künftige SVP-Bundesratskandidatin, Samira Marti, trat stilsicher auf, belegte, dass sie zu Recht Fraktionschefin der SP ist, und Daniel Lampart, der Gewerkschafts-Vordenker und Erfinder der 13. Rente,  argumentierte faktenreich, blieb aber bei seinen Voten zu sehr an «seinem Schreiner, seinen Pflegeleuten» kleben, selbst in seinem Schlusswort.  

Karin Keller-Suter, die Finanzministerin, versuchte  am gleichen Tag an einer Pressekonferenz, mit aller Schärfe klarzumachen, wie prekär es um die Bundeskasse steht.  Elisabeth Baume-Schneider reihte sich in diese Position ein und ihre Kernbotschaft  war unmissverständlich: «Die langfristige Finanzierung der AHV muss sichergestellt werden.» Und das werde mit einer 13. Rente in Frage gestellt. Magdalena Erni, die sich immer wieder einmischte, machte klar, um was es nach ihr tatsächlich geht und wer die Verantwortung für die aktuelle Lage trägt. Das Parlament hätte die Gelegenheit gehabt, mit einem Gegenvorschlag der Initiative ihre Wirkung zu nehmen. Das hätten weder National- noch Ständerat auch nur erwogen. «Als die Bürgerlichen merkten, dass die Initiative eine echte Chance hat, reichten sie schnell Vorstösse ein, damit den unteren  Einkommen gezielt eine höhere Rente zukommen könnte». Bis diese Vorstösse das parlamentarische Verfahren, allfällige Abstimmungen durchlaufen hätten, würde es Jahre dauern. Deshalb müsse jetzt die 13. Rente kommen, weil sie parat sei und den älteren Menschen, die es nötig hätten, schnell eine spürbare Erleichterung verschaffe. Dass auch die Reichen eine 13. Rente bekommen würden, liege daran, dass sie die 13. Rente im Sinne der Solidarität bezahlt hätten. «Die 13. Rente ist der erste Schritt in die richtige Richtung zur Stärkung der AHV», ihr Schlusssatz. 

 Ja, tatsächlich: Ich halte auch in dieser Kolumne fest, dass die AHV tatsächlich existenzsichernd ausgebaut, die  fragile 2. Säule zu liberalisieren ist, von Zwangssparen befreit werden sollte. Und die 13-Rente ist der erste Schritt dazu. Im Sinne der jungen Frau. Elisabeth Baume-Schneider lobte Magdalena Erni für ihr Engagement und  meinte: Es könnte ja mit den Vorstössen auch schneller vorangehen. Die junge Frau schüttelte den Kopf, daran glaubt sie offensichtlich nicht. 

Tatsächlich: Wie auch die Abstimmung  ausgeht, es ist Handlungsbedarf angesagt. Wird die Initiative angenommen, sind Bundesrat und Parlament  herausgefordert. Sie haben sie, ob sie wollen oder nicht, umzusetzen und müssen die Finanzierung sicherstellen. Scheitert sie möglichweise am Ständemehr, ist die Herausforderung nicht geringer. Im Gegenteil. Dann müssen – vor allem die Bürgerlichen –  ihre Versprechen einhalten und schnell umsetzen, damit  die AHV-Renten für die unteren Einkommen markant erhöht werden können. Ob das gelingt, ist im aktuellen Parlament so unsicher wie eh. Elisabeth Baume-Schneider wird zumindest den Bürgerlichen dabei helfen, dass es mit den Vorstössen schneller vorangeht und damit auch sie ihr Anliegen durchbringen kann, den sozial Schwächeren das zukommen zulassen, was sie brauchen, um nicht Ergänzungsleistungen beantragen zu müssen. Wenigstens in einem waren sich alle einig: Das Beantragen von Ergänzungsleistungen ist zu kompliziert. Für gegen 200`000 Berechtigte, die es nicht tun, ist die Beantragung mit Scham behaftet. Ein Beleg mehr dafür, dass eine Reform an Haupt und Gliedern unausweichlich ist. Die AHV-Arena war tatsächlich erhellend. 

 

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4 Kommentare

  1. Besten Dank für Ihre ebenfalls erhellende Zusammenfassung der letzten Arenasendung auf SRF1. Immer wieder gelingt Ihnen der Balanceakt die Pros und Kontras und alles dazwischen, auf faire Weise darzustellen und das Wesentliche auf den Punkt zu bringen. Sie sind für mich ein Vorbild, wie man eine eigene Meinung haben kann und dem Andersdenkenden trotzdem mit Respekt und Anstand begegnet. So funktioniert Demokratie.
    Ich wünsche Ihnen weiterhin die Kraft und den Mut, auch nach Ihrem 80sten, Ihre Sicht der Dinge an die interessierte Leserschaft weiter zu geben. Alles Gute für Sie.

  2. Den Themen «Armut bzw. Altersarmut in der Schweiz» wohnt insofern eine besondere Brisanz inne, als sie – mit dem Nimbus «Reiche Schweiz» in Beziehung gebracht – einen scharfen Kontrast erahnen lassen. Die einen mag das zur Beurteilung verleiten, dass es Armut in der Schweiz bei unserem ausgeklügelten System der Alterssicherung praktisch gar nicht oder höchstens in marginalem Ausmass gibt. Andere wiederum werden monieren: Doch, doch! Auch in der Schweiz lässt sich ernstzunehmende Armut finden. Sie ereignet sich allerdings eher im Verborgenen und hat auch keine Stimme. Man muss nur Licht ins Dunkel bringen und sich ehrlich machen. Mit Blick auf die kommende Abstimmung zur 13. Altersrente sollte man den folgenden Fakten ins Auge schauen.

    Laut Bundesamt für Sozialversicherung (BFS) und Caritas Schweiz und waren im Jahr 2021 in der Schweiz insgesamt 745’000 Menschen armutsbetroffen. Unter ihnen befinden sich überdurchschnittlich viele Alleinerziehende und Menschen mit geringer Ausbildung. Praktisch 157’000 Männer und Frauen sind trotz Erwerbsarbeit arm – sie sind sogenannte Working Poor. Armutsbetroffen sind – und das ist besonders tragisch – auch 134’000 Kinder.

    Zählt man all jene Menschen dazu, die nur sehr knapp über der Armutsgrenze leben, ist die Zahl fast doppelt so hoch: 1,25 Millionen Menschen gelten als armutsgefährdet! Sie haben ein deutlich tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung, nämlich weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens. Unter ihnen sind überdurchschnittlich viele Familien mit drei und mehr Kindern. Armut ist in der Schweiz also keine marginale Gegebenheit. Weil Armut ein Phänomen ist, das sich oftmals bereits in jungen Jahren abzeichnet und sich über die ganze Lebensspanne hin fortsetzt, ist es wichtig, auch die Armutszahlen der Gesamtbevölkerung in die Beurteilung einzubeziehen.

    Und wie sieht es bei den Menschen im Ruhestand aus? Nach einer Studie der ZHAW und der Uni Genf haben rund 14 % der Befragten ein Äquivalenzeinkommen unter knapp Fr. 2300.- (Armutsgrenze SKOS). Werden statt Prozentanteile die entsprechenden absoluten Zahlen gewählt, sind wir beeindruckt von der gesellschaftspolitischen Bedeutung. Immerhin mehr als 200’000 Senioren/Senioren leben unter der Armutsgrenze, sogar mehr als 300’000 Personen, wenn man eine leicht höhere Armutsgrenze annimmt. Und weit mehr, falls man auch subjektive Empfindungen von Sorgen und Nöten verbunden mit Zukunftsängsten im höheren Alter dazu rechnet. Es gibt nicht nur Armutsbetroffene und Armutsbedrohte im Alter. Es gibt auch Pensionierte, die aktuell noch über genügend finanzielle Ressourcen verfügen. Sie spüren aber, dass das in besonderen Lagen rasch ändern könnte. Etwa wegen Erschöpfung des Ersparten durch Teuerung und Inflation, wegen unerwarteter Kündigung der Mietwohnung, wegen kostspieligen, aber energetisch notwendigen Renovationsvorhaben oder wegen Hausaufgabe zufolge von Altersbeschwerden, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung, wegen erhöhtem Pflegebedarf oder Intensivbetreuung im höheren Alter (Hochaltrigkeit) usw.

    Zugegeben: Das schweizerische Drei-Säulen-Konzept der Alterssicherung hat sich für breite Bevölkerungsteile erfreulich entwickelt. Aber es zeigen sich auch empfindliche Schwachstellen, wie die angefügten Zahlen eindrücklich belegen. Sie können wahrscheinlich nur über die Stärkung der ersten Säule (AHV) gemildert werden. Wir Stimmbürger und Stimmbürgerinnen haben anfangs März die Möglichkeit einen Akzent zu setzen. Auch wenn sich dadurch nicht alle Probleme lösen oder lindern lassen.

  3. Die rechtsbürgerliche Masche kommt: Sie haben eine andere Idee anstatt die 13. AHV. Heute sehr, sehr grossmäulig. Wird die Initiative abgelehnt ist dann ja alles in Ordnung (das Volk hatte ja kein Bedarf) und die SVP/FDP/Mitte/GLP werden alles vergessen und sich nicht mehr erinnern. Unsägliche, unseriöse Taktik.

  4. Der Autor hat recht: bei den Ergänzungsleistungen müsste man ansetzen. An sich wäre es keine Hexerei diese den Berechtigten aufgrund der in der Steuererklärung deklarierten Einkommen und Vermögen von Amtes wegen auszurichten, ohne Papierkrieg.
    Das wäre viel vernünftiger als die zur Sprache stehende Geldverschiebung von den im Durchschnitt weit weniger gut situierten Jüngeren zu den Pensionierten, von denen rund drei Viertel diese Geschenke gar nicht nötig haben.
    Statt der 13. Rente könnte man auch allen AHV-Bezügern die Maximalrente auszahlen, das brächte den wirklich Bedürftigen wesentlich mehr als 13. Rente.

    In der Arena ist es übrigens immer dasselbe: jeder und jede erzählt (teils gemetsmühlenhaft) die Parteiversion der Geschichte, auch wenn sie vom Vorredner oder durch die amtlichen Statistiken längst widerlegt worden ist. Eine echte Diskussion sieht anders aus.

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