StartseiteMagazinGesellschaftJa zum nachträglichen Einkauf in die Säule 3a

Ja zum nachträglichen Einkauf in die Säule 3a

Wer in seinem Erwerbsleben nicht immer den vollen Betrag in die 3. Säule einzahlen konnte, soll dies während einer gewissen Zeitspanne nachholen und von den Steuern abziehen können: Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) spricht sich dafür aus, dass solche Beitragslücken unter bestimmten Bedingungen geschlossen werden können.  

Wer in seinem Erwerbsleben keine oder nur Teilbeträge in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) einzahlen konnte, soll diese Lücken in Zukunft nachträglich schliessen können: Eine entsprechende Änderung in der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) war bis zum 6. März in der Vernehmlassung.

Wie der SSR mitteilt, unterstützt er in seiner Vernehmlassung diese Möglichkeit, Beitragslücken zu schliessen und so die persönliche Altersvorsorge zu stärken. «Es sind noch immer vor allem Frauen, die Teilzeit arbeiten oder längere Zeit nicht erwerbstätig waren und deshalb markante Einbussen in ihrer Altersvorsorge in Kauf nehmen müssen», betont Co-Präsidentin Esther Waeber-Kalbermatten. Generell sind die Lebensentwürfe heute nicht mehr linear, eine Vollzeitstelle nicht die Regel. Auch längere Ausbildungen, Arbeitsunterbrüche, Stellenwechsel etc. führen dazu, dass Anzahl Arbeitsjahre und Lohnniveau nicht ausreichen, um eine maximale AHV-Rente zu erhalten und über eine genügend solide Säule 2 zu verfügen.

Eine Stärkung der privaten Vorsorge ist aus Sicht des SSR aber auch aus anderen Gründen sinnvoll: Ziel der Altersvorsorge ist, dass die versicherte Person ihren bisherigen Lebensstandard nach der Pensionierung dank AHV und beruflicher Vorsorge in angemessener Weise aufrechterhalten kann. Dies ist seit längerer Zeit nicht mehr der Fall. Die intensiven Diskussionen um die Altersvorsorge oder aktuell um eine 13. AHV zeigen die Verunsicherung und die Sorge um die 1. und 2. Säule. Auch bei der 2. Säule sind die Zukunftsaussichten nicht rosig – tiefere Zinsen und Senkung des Umwandlungssatzes wecken die Befürchtung, dass auch das Einkommen aus dieser Rente sinken dürfte. Das bekommen all jene – also die meisten – zu spüren, welche nicht auf die AHV-Maximalrente zählen können und auch bei der Pensionskasse aufgrund des Erwerbseinkommens oder -lücken Einbussen in Kauf nehmen müssen. Mit der Vorlage wird eine Tür geöffnet, damit Betroffene rückwirkend auf 10 Jahre ihre private Vorsorge stärken können.

„Wir begrüssen, dass die nachträglichen Einzahlungen von den Steuern abgezogen werden können“, hält Co-Präsident Reto Cavegn fest, „dies bedeutet zwar Steuerausfälle für die Kantone, beim Bezug des Kapitals aus der Säule 3a wird jedoch eine Kapitalsteuer fällig“.

Der SSR ist auch mit den vorgesehenen Einschränkungen einverstanden. Dazu zählt auch, dass über 65jährige Erwerbstätige nur bis maximal 5 Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters Einkäufe tätigen können.


Der Schweizerische Seniorenrat SSR vertritt die wirtschaftlichen und sozialen Anliegen der älteren Menschen gegenüber Bund, Verbänden, Institutionen, Medien und Öffentlichkeit. Der SSR bildet sich aus Mitgliedern des Schweizerischen Verbandes für Seniorenfragen (SVS) und der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS).

Rabatt über Seniorweb

Beim Kauf einer Limmex-Notruf-Uhr erhalten Sie CHF 100.—Rabatt.

Verlangen Sie unter info@seniorweb.ch einen Gutschein Code. Diesen können Sie im Limmex-Online-Shop einlösen.

Beliebte Artikel

Mitgliedschaften für Leser:innen

  • 20% Ermässigung auf Kurse im Lernzentrum und Online-Kurse
  • Reduzierter Preis beim Kauf einer Limmex Notfall-Uhr
  • Vorzugspreis für einen «Freedreams-Hotelgutschein»
  • Zugang zu Projekten über unsere Partner
  • Massgeschneiderte Partnerangebote
  • Buchung von Ferien im Baudenkmal, Rabatt von CHF 50 .-

1 Kommentar

  1. Ich mag die Begeisterung für die Forderung, nachträgliche Einkäufe in die 3. Säule zu ermöglichen, nicht so frohgemut zu teilen. Einmal mehr würde hier ein Vorteil für gut situierte Personengruppen geschaffen. Und es haftet diesem Vorschlag auch der Stallgeruch eines Steuervermeidungsinstrumentes an.

    Im Zusammenhang von Einkommen bzw. Vermögensbildung und Alterssicherung ist davon auszugehen, dass laut Steuerdaten des Kantons Zürich Haushalte mit einem geringeren Einkommen als Fr. 50 000 unabhängig vom Alter kaum Vermögen bilden können. Mit einem Gesamtanteil von gut einem Drittel (34%) bei den 30- bis 75-Jährigen ist dies eine beträchtliche Gruppe (siehe Vermögensentwicklung und -mobilität / Eine Panelanalyse von Steuerdaten des Kantons Zürich 2006–2015, Peter Moser, statistk.info 2019/02).

    Persönlich bin ich der Meinung, dass bei Vorschlägen, die Vorteile auf der einen Seite der Verteilung (Gutsituierte) auch auf Ausgleich auf der anderen Seite (Arme, Armutsbedrohte) geachtet werden sollte.

    So sticht zum Beispiel die kommunikative Asymmetrie sofort ins Auge. Im Bereich der 3. Säule «Private Vorsorge» sprudeln die Anregungen und Informationen, weil sich damit auch erhebliche wirtschaftliche Interessen verbinden. Im Bereich der 1. Säule «Staatliche Vorsorge AHV/IV und EL» dagegen ist eher eine Zurückhaltung festzustellen. Das Gleiche gilt für die 2. Säule, obwohl auch dort empfindliche Defizite für gewisse Personengruppen auszumachen sind. Äusserst störend ist das im Falle der Ergänzungsleistungen (EL). Etwa 15.7 % der älteren zuhause lebenden Bevölkerung in der Schweiz verzichten auf den Bezug von EL, umgerechnet sind das immerhin gut 230’000 Anspruchsberechtigte. Eine Grössenordnung, die Fragen aufwirft!

    Die Gründe sind offenbar vielfältig. Scham, Angst vor Stigma und ungenügender Anonymitätsschutz könnten eine Rolle spielen, auch fehlendes Wissen, mangelnde sprachliche oder allgemeine Handlungskompetenz werden angeführt. Offenbar steht der Sozialstaat einem echten Dilemma gegenüber. Die Politik verlangt einen ökonomischen Umgang mit öffentlichen Geldern und drängt auf äusserste Zurückhaltung. Dabei existierten praktikable Vorschläge zur Behebung der Schwachstellen im Bereich der Antragsstellung für Ergänzungsleistungen (EL). Sie gehen von Informations- bzw. Sensibilisierungskampagnen, sanftes Nudging bei der Steuerdeklaration, über Zusicherung von Anonymität bis zu automatisierten Auszahlungen (negative Steuern).

    Gerecht würde ich es empfinden, wenn nicht nur Vorschläge in die Politik einflössen, wie gut Situierte noch besser die 3. Säule äufnen könnten, sondern auch den Armutsbetroffenen zur Wahrnehmung ihres Anrechts verholfen würde. Das wäre meines Erachtens gelebte Rechtsstaatlichkeit.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein