6 KommentareSterben auf Knopfdruck in der Gaskapsel - Seniorweb Schweiz
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Sterben auf Knopfdruck in der Gaskapsel

Tod im Freitodsarg Sarco. Die neue Suizidmöglichkeit hat viele Fragen ausgelöst, ethische, juristische, religiöse. Der Autor hat Bedenken, möchte aber, dass dieser Abgang zugelassen wird.

Der Sterbehilfe-Aktivist Philip Nitschke hat seine Suizidkapsel Sarco vorgestellt. Dahinter steht die neue Schweizer Freitod-Organisation The Last Resort.

Ich persönlich will nicht in einem solchen Gerät sterben. Aber niemand, weder Gesetze noch Religionen, dürfen den selbstgewählten Tod verbieten. Auch nicht in dieser Form. Wer das Recht auf Leben konsequent auslegt, muss auch darauf bestehen, dass der Mensch sein Ende selbst bestimmt.

Der oder die Sterbewillige drückt in der Kapsel einen Knopf. Darauf fliesst Stickstoff in die Kabine. Nach Angaben von Last Resort wird der Mensch nach einigen Sekunden bewusstlos und stirbt wenig später schmerzlos.

Exit und Dignitas winken ab

Sicher ist, dass es noch lang dauern wird bis das Gerät in der Schweiz betriebsbereit ist. Der Vertrieb und die Herstellung von Sarco sind  noch offen. The Last Resort will die Kapsel nicht verkaufen. Geplant ist, das Design an Personen weiterzugeben, die es selbst in 3D ausdrucken. Diese Produzenten sollen mit bestehenden Einrichtungen für assistierten Freitod zusammenarbeiten. Die Institutionen winken allerdings ab. Exit: «kein Bedarf». Dignitas hat eine schwer verständliche Erklärung verfasst. Immerhin lässt sich daraus ableiten, dass auch diese Organisation nicht mit an Bord ist.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die assistierten Freitod erlauben. Die Sterbebegleitung darf allerdings nicht aus eigennützigen Gründen erfolgen. Das Gesetz will damit verhindern, dass Freitodhilfe kommerzieil genutzt wird. Organisationen wie Exit handeln nach strengen Regeln, auch um zu vermeiden, dass Menschen aus einem Affekt heraus handeln.

Sarco soll mit 3D-Druckern durch Produzenten in der Schweiz hergestellt werden. Bild zvg

Freitodbegleitung ist bei uns auch für Ausländerinnen und Ausländer legal. Dies hat dazu geführt, dass die Schweiz als prominentes Land für Sterbehilfe gilt. Bei Exit ist zwar die Staatsbürgerschaft oder ein fester Schweizer Wohnsitz nötig. Andere Organisationen wie Dignitas kennen diese Schranke aber nicht.

Schmerzfreies Sterben?

Der Sarkophag, so der hergeleitete Namen, steht in den Kantonen Wallis und Schaffhausen unter juristischem Beschuss. Kritisiert wird auch die Vorbereitung auf den Freitod. Die etablierten Organisationen wie Exit und Dignitas wenden ein mehrstufiges Prozedere an, unter anderem mit einem ärztlichen Attest. Bei Sarco füllen die Sterbewilligen einzig einen digitalen Fragebogen aus. Auch bleibt offen, ob das Gas einen wirklich schmerzfreien Tod ermöglicht. Als in den USA ein Verurteilter mit Stickstoffgas hingerichtet wurde, litt dieser minutenlang

Mich schauderts, wenn ich das Kunststoff-Ding sehe. Ich bekomme Atemnot, wenn ich mir vorstelle, dass ich hier drin liegen würde. Ich bin eingezwängt in einen Plexiglas-Sarg. Ich sehe den vermutlich roten Kopf. Ich weiss, dass draussen Leute sind. Ich bin allein.

Ich schade niemandem.

Flappsig gesagt ist der Tod im Sarco Geschmacksache. Viele Kritiker hauen noch einen drauf und sagen schlechter Geschmack. Doch im Gegensatz zu vielen anderen Freitodarten wie Zug, Brücke oder Pistole, schade ich dabei niemanden. Also hat auch niemand dreinzureden.



Freitod ist ein heikles Thema, Ganz besonders gilt dies für die Sarco-Methode. Der Autor befürwortet den assistierten Suizid, auch mit der hier vorgestellten Gaskapsel. Wie denkt die Seniorweb-Leserschaft über den begleiteten Freitod? Wir freuen uns über Stellungnahmen auf unserer Kommentarrubrik.

 

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6 Kommentare

  1. Das geplante Procedere ist vergleichbar mit den Erfahrungen, die man – auch in der Schweiz – mit Exitbag und Helium gemacht hat. Probleme oder Negatives vermutet man dabei nur, wenn man als prinzipieller Sterbehilfegegner große Spitzfindigkeit an den Tag legt. – Peter Puppe, Sterbeberater seit 2005

  2. Ich persönlich bin nicht gegen Sterbehilfe, auch nicht gegen die vorgestellte Art. Aber der/diejenige sollte mit einem ärztlichen Zeugnis beweisen das er/sie unter einer absolut tödlichen Krankheit leidet, mit unter anderem einem schmerzhaften Ende. Die vorgestellte neue Methode ist zwar nichts für mich, ich bin eher für eine Spritze, oder einen Drink mit Gift.

  3. Beim ernsten Thema Sterbehilfe und Freitod haben Wörter wie «flapsig» und Geschmacksache bei der Wahl des Tötungsmittels keinen Platz. Beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Leben geht es um das Recht auf einen selbst bestimmten Tod, genauso wie das uns gesetzlich zugestandene Recht auf ein selbst bestimmtes und freies Leben auf der Basis demokratisch gesetzlicher Regeln.

    Was ist falsch daran, sein Leben freiwillig zu beenden? Mit dem Abtreibungsgesetz ist es legal das Leben eines Kindes im Frühstadium seiner Existenz zu beenden. Das Thema Sterben und Tod würde mit einem entsprechenden Gesetz enttabuisiert und das körperliche und seelische Leiden auf Intensivstationen von Spitälern und Pflegeheimen hätte ein Ende. Die gängigen Lebenserhaltungsmassnahmen um jeden Preis und mit allen medizinischen Mitteln richten sich m.E. gegen unsere Ethik und Moral, wie sie heute verstanden wird. Niemand hat das Recht über Körper und Geist eines anderen zu bestimmen, weder Ärztinnen und Ärzte noch Angehörige.

    Ein gesetzlich geregelter und legaler Freitod würde die jährlich rund 1000 Selbstmorde in der Schweiz dezimieren und vor allem gäbe es dem Sterben und dem Tod in unserer Gesellschaft die Akzeptanz und den nötigen Respekt, der ihm zusteht. Die Geschäftemacherei mit dem Tod finde ich zutiefst unmoralisch und eines Menschen unwürdig.

    • Sie sind ja meine geschätzte Gegnerin, Frau Mosimann. Aber mit Ihrer Kritik an meiner Wortwahl, «flapsig, Geschmacksache», schiessen Sie doch weit ins Leere hinaus. Ich gebe ja zu, ich hätte die beiden Wörter besser noch dreimal umgedreht und dann ausgewechselt. Aber neben den vielen Fehlern, die ich bisher gemacht habe und hoffentlich noch machen werde, ist das ein kleiner Lapsus, für den ich mich nicht einmal entschuldigen will.

      • Es macht mich schon ein wenig nachdenklich, dass Sie mich erneut als Ihre Gegnerin titulieren und meine persönliche Meinung zu einem Thema auf blosse Kritik an Ihren Texten reduzieren, was von mir nicht beabsichtigt ist.
        Ich war bisher der Meinung, auf Seniorweb sei die freie Meinungsäusserung in einem anständigen Ton, auch wenn sie kontrovers ausfällt, erwünscht ist. Sollte sich dies geändert haben, lassen Sie es mich wissen.

  4. Aber ja doch, Frau Mosimann, Ihre Meinungsäusserung in einem anständigen Ton auch wenn sie kontrovers ausfällt, ist weiterhin erwünscht.

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