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Von Recht und Gerechtigkeit – damals und heute

Auf Schloss Thun, im Mittelalter ein Gerichtsort, hat kürzlich eine neue Sonderausstellung eröffnet. «Von Gerichten und Gerichteten» lautet der Titel der kleinen, aber aufschlussreichen Schau. Sie zeigt auf, wie willkürlich im Mittelalter gerichtet wurde und macht deutlich, dass die Justiz dem Anspruch auf Gerechtigkeit heute eher genügt als damals.

So mancher Krimineller wurde unter dem Ancien Régime von der Obrigkeit gefoltert und verurteilt. In der Ausstellung dokumentiert ist beispielsweise der Prozess gegen Christian Kehr aus Adelboden. Der Ende des 17. Jahrhunderts geborene und in Adelboden lebende Kehr wurde laut den «Turmbüchern» am 24. Januar 1708 vom Thuner Ratsgericht wegen Einbrüchen und Diebstahls verurteilt. Die Strafe lautete auf einer Stunde Auspeitschen und zwar am Pranger, einer hölzernen Einrichtung, die auf dem Marktplatz stand. Anschliessend wurde Kehr für 101 Jahre aus der Stadt verwiesen.

Museumsleiterin Yvonne Wirth vor dem Pranger.

Die Zur-Schaustellung am Pranger war eine sogenannte «Ehrenstrafe», bei der es darum ging, den Verurteilten vor der Bevölkerung bloss zu stellen und anschliessend aus der Gemeinschaft auszustossen. Verurteilte Diebe musste ausserdem damit rechnen, dass man ihnen als Strafe einen Finger oder – im Wiederholungsfall – die ganze Hand abhackte. Grausamer Hintergedanke war, dass sie so nicht mehr stehlen konnten.

In der Thuner Sonderausstellung stehen zahlreiche persönliche Schicksale im Mittelpunkt, Urteile gegen Menschen, die gegen die von der Obrigkeit gesetzten Regeln verstossen hatten. Hans Khiener und Uli Hubler etwa wurden 1623 wegen Diebstahls, groben Fluchens und Gotteslästerung von einem Chorgericht zum Tod durch den Strang verurteilt. Gegen Sara Wälti wurde 1606 ein Verfahren wegen des Verdachts auf Hexerei geführt. Da sich der Verdacht trotz Folterung der Angeklagten nicht beweisen liess, wurde die Angeklagte freigesprochen.

Tod durch das Richtschwert

Eine Halsgeige, in welcher Kopf und Hände des Beschuldigten fixiert wurden.

Härter traf es Ludi Känel aus Amsoldingen, gebürtig aus Freiburg. Er sass 1582 wegen Teufelsbeschwörung, Blutschande, Schatzgräberei und Viehverderben vor dem Schultheiss und wurde zum Tod durch das Schwert verurteilt: An drei Audiostationen erzählt eine Stimme über die Tätigkeit des Scharfrichters. Niklaus Fahrni aus dem Eriz hatte das Haus des Schwiegervaters angezündet und wurde auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Die Strafe gegen Margreth Dangel lautete auf «Tod durch Ertränken». Die Frau hatte kurz nach der Geburt ihren neugeborenen Sohn vermutlich aus Scham und/oder Not erstickt. Bastian Ruba schliesslich wurde wegen Diebstahls ein Ohr abgeschnitten.

Die im Museum dokumentierten Straffälle sind nicht Fiktion. Sie haben sich tatsächlich ereignet. Ein Team aus Ausstellungsmachern und Historikerinnen hat die Namen, Sachverhalte und Strafen aus den Ratsmanualen, den Unterlagen von Chorgerichten und den Thuner Turmbüchern transkribiert sowie für die Nachwelt lesbar gemacht. Die Ausstellung entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Stadt- und dem Burgerarchiv Thun.

Den Besuchern einen Spiegel vorhalten

Urteile aus dem Mittelalter sind in Ratsmanualen und in den sogenannten Turmbüchern verewigt.

Simon Schweizer, Co-Präsident der Stiftung Schloss Thun, betonte an der Vernissage, Ziel der Ausstellung sei es, die mittelalterliche Justiz als Machtinstrument der Herrschenden zu erklären und aufzuzeigen, welche Werte und Prinzipen der damaligen Rechtsprechung zugrunde lagen. Dank den recherchierten Fällen sei es möglich, die gewaltigen Umbrüche in der Strafjustiz bis auf den heutigen Tag nachzuverfolgen.

Museumsleiterin Yvonne Wirth an der Vernissage verwies darauf, dass auf Schloss Thun auch andersgläubige Täufer eingekerkert und gefoltert worden waren. Nachgewiesen sei das Schicksal eines Melchior Brennemanns, dessen Nachfahren heute in den USA lebten. Laut Wirth melden sich seit einiger Zeit zunehmend Vertreterinnen und Vertreter aus dem Umfeld dieser Grossfamilie und besuchen während einer Europareise die Gefängniszelle im Schloss. Ihnen bietet das Thuner Vermittlungsteam englischsprachige Rundgänge an.

Die persönlichen Geschichten von Verurteilten werden in der Sonderausstellung ergänzt durch Gerichtsutensilien, darunter ein Richtschwert, mit dem bis ins 19. Jahrhundert Menschen geköpft wurden, einer «Halsgeige», die der Fesselung diente, einem Schultheissenstab und Justizpokalen. Zahlreiche historische Dokumente sowie Abbildungen runden das Thema ab.

Gesetze und Tagessätze

Strafverfahren sind heute grundsätzlich öffentlich, was im Mittelalter nicht der Fall war.

Während im Mittelalter Geständnis mit Folter erpresst wurden und Urteile von den Mächtigen willkürlich gefällt wurden, ist die Rechtsprechung heute reglementiert. Richterinnen und Richter sind an Gesetze sowie an die Rechtsprechung des Bundesgerichts gebunden. Geldstrafen werde gemäss vorgegebenen Tagessätzen ausgesprochen, die sich nach dem Einkommen des Beschuldigten richten. Für Freiheitsstrafen enthält das Strafgesetzbuch Ermessensspielräume.

Auch wenn heute Recht und Gerechtigkeit in einigen Fällen nach wie vor wie zwei unterschiedliche Schuhe empfunden werden, darf mit davon ausgegangen werden, dass dank der Weiterentwicklung des Rechts und der Rechtsprechung Urteil dem Anspruch auf Gerechtigkeit genügen, was im Mittelalter nicht der Fall war.

Titelbild. Hinten das Schloss mit dem Richtersaal, in dem gerichtet wurde, vorne das Gefängnis. Fotos PS.

Die dreisprachige Sonderausstellung «Recht im Wandel: Gerichte und Gerichtete in der Thuner Stadtgeschichte» dauert noch bis zum 23. März 2026.

Dieser Beitrag erschien Ende Juni im «Frutigländer».

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