StartseiteMagazinGesellschaftEL sind gut, aber die Papierberge sind zu hoch

EL sind gut, aber die Papierberge sind zu hoch

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV sind eine gute Sache. Gut ist eine Sache, wenn die Richtigen profitieren. Um dies herauszufinden brauchts  Abrechnungen, Formulare, Belege. Die Behörden, helfen. Doch auf dem Papierberg rutschen viele aus.

Die Ergänzungsleistungen (EL) decken die Differenz zwischen dem Einkommen und den Lebenskosten. Tönt simpel. Her mit der Steuererklärung und gut ists.

Schön wärs.

Die EL-Prüferinnen und Prüfer wollen viel mehr wissen als die Steuerbehörden. Wir beschreiben hier den EL-Parcours von Juliane und Max. Wir verbürgen uns für ihre Geschichte. Weil meist Juliane die Angelegenheit erledigt hat, beschränken wir uns auf ihren Namen.

Online-Bearbeitung? Was ist das? Auf der Webseite der AHV-Ausgleichskasse ihres Kantons findet Juliane die Anmeldeformulare. Schon bald trifft sie auf die erste Hürde. Die EL-Ermittler nehmen nur Papier entgegen, also ausgefüllte Formulare, Kopien von Belegen, richtige Schreibebriefe. Nix da mit neumodischem Zeugs wie Dateien. Ein Besuch bei den Kolleginnen vom Steueramt könnte zeigen, dass es auch digital funktioniert. Immerhin: Die Formulare der EL-Behörden sind gut verständlich.

Die eigentlichen Klippen sind die vielen Beilagen. Die Steuererklärung und der Steuerbescheid hat man zuhause in der Hängeregistratur und sind im Nu kopiert. Doch jetzt siehts nach Arbeit aus. Juliane muss den Mietvertrag für die Wohnung und alle bisherigen Zinsänderungen kopieren. Das lässt sich machen. Doch sie muss auch die Bankbelege der Zahlungen beschaffen. Wenn das Logis barrierenfrei ist, hat sie sich um die Kostengutsprache der IV für einen Rollstuhl zu kümmern. Das ist gar nicht so einfach – das Dokument kann jahrzehntealt sein.

E-Banking-Nerds sind im Vorteil. Nun gehts ans Eingemachte, ans Vermögen. Die Behörde will alles über Wertschriften, Bargeld und Darlehen wissen. Als Beweis muss Juliane die Saldobelege vom Ende des Vorjahrs kopieren. Die sind per E-Banking leicht zu finden. Weit schwieriger ist es, den Kontostand vom Vormonat zu belegen. Nerds sind im Vorteil. Manchmal zweifelt Juliane auch am Fachwissen. Dann etwa, wenn die EL-Behörde sich nach dem Kontostand eines Aktienfonds erkundigt. Aktionkurse schwanken. Juliane hat Freiwilligenarbeit geleistet. Dafür hat sie Spesen erhalten. Nun will die Behörde eine formelle Kündigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit.

Juliane und Max haben keine Lebensversicherungcn. Zum Glück. Sonst müssten Kopien der Police her, der allgemeinen Vertragsbestimmungen und des Rückkaufwerts. Wären die beiden Liegenschaftsbesitzer hätten sie Papiere für weiss Gott was alles zu liefern, Hypozinsen, und Katasterwerte etwa.

Verschleudergefahr. Die beiden haben statt einer Pensionskassen-Rente das Kapital bezogen. Jetzt müssen sie beweisen, dass sie nichts verschleudert haben. Dies bedeutet, dass sie Kontobelege über mehrere Jahre liefern müssen. Leichtfertiger Umgang mit dem Geld wird mit einem EL-Abzug bestraft.

 


«Wir erleben Unsicherheit und Hemmungen weil finanzielle Fragen sehr persönlich sind.»

Pro Senectute unterstützt EL-Gesuchsteller und hilft bei den Formularen und Belegen. Die Beraterinnen respektieren Grenzen. Sie nehmen keine PIN-Codes und Passwörter entgegen. «Der Datenschutz ist für uns sehr wichtig, sagt François Felber von Pro Senectute Schweiz. 

Seniorweb: Welches sind die häufigsten Schwierigkeiten beim Ausfüllen der EL-Formulare?

François Felber: Anträge für Ergänzungsleistungen sind für viele ältere Menschen anspruchsvoll. Die Formulare sind umfangreich, und es müssen zahlreiche Angaben zu Einkommen, Vermögen, Wohnsituation und weiteren persönlichen Verhältnissen gemacht werden. Besonders herausfordernd ist häufig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusammenzustellen und die verschiedenen Begriffe richtig einzuordnen.

Bitte werden Sie noch etwas konkreter.

Herausforderungen entstehen häufig dort, wo die finanziellen Verhältnisse detailliert nachgewiesen werden müssen und Unterlagen fehlen. Dazu gehören beispielsweise Bankauszüge, Angaben zu Vermögenswerten, Versicherungen sowie Informationen zu allfälligen Schenkungen oder Erbvorbezügen. Viele Gesuchstellende sind unsicher, welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie diese beschaffen können.

Wie reagieren die Klientinnen und Klienten?

Viele Ratsuchende sind erleichtert und sehr dankbar, wenn sie erfahren, dass möglicherweise ein Anspruch auf Unterstützung besteht. Nicht selten sind Betroffene überrascht, dass Ergänzungsleistungen ein rechtlich verankerter Bestandteil der sozialen Sicherheit und keine Fürsorgeleistung im Sinne von Almosen sind.

Die Beraterinnen und Beraten erfahren Privates von den Ratsuchenden.

Ja, wir erleben häufig Unsicherheit oder Hemmungen, weil finanzielle Fragen sehr persönlich sind.

Was macht Pro Senectute mit sensiblen Daten wie Bankangaben, Abschlüssen oder Kontoständen?

Der Schutz persönlicher Daten hat für Pro Senectute einen sehr hohen Stellenwert. Sämtliche im Rahmen einer Beratung zur Verfügung gestellten Informationen werden stets vertraulich behandelt und nur soweit bearbeitet, wie dies für die Beratung und die vereinbarte Unterstützung erforderlich ist. Dabei werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und die internen Vorgaben der Organisation berücksichtigt.

Hilft Pro Senectute beim Einholen dieser Daten oder beim Zugang zum E-Banking?

Im Rahmen der Beratung unterstützen wir Klientinnen und Klienten dabei, die erforderlichen Unterlagen zu identifizieren und zusammenzustellen. Je nach Situation zeigen wir auf, bei welcher Stelle ein Dokument angefordert werden kann oder welche weiteren Schritte nötig sind. Dabei achten wir auf die Selbstbestimmung der ratsuchenden Person sowie auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Zugangsdaten.

Bedeutet dies, dass Ratsuchende PIN-Codes, Passwörter und weitere Identifizierungsmöglichkeiten übergeben um zum Beispiel Kontostände zu ermitteln?

Nein. Wir nehmen niemals PIN-Codes, Passwörter oder andere persönliche Identifizierungs- und Zugangsdaten entgegen. Dies entspricht auch den Grundsätzen des Datenschutzes und schützt die Ratsuchenden vor einem unbefugten Zugriff auf ihre Konten. Benötigte Kontostände oder Unterlagen beschaffen die Ratsuchenden selbst; wir unterstützen sie lediglich dabei, die erforderlichen Nachweise zu identifizieren und zusammenzustellen.

Ist ein Vorgespräch bei Pro Senectute sinnvoll – noch bevor Ergänzungsleistungen zu erwarten sind?.

Wir empfehlen, sich frühzeitig zu informieren und bei Unsicherheiten eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine persönliche Beratung ist besonders hilfreich, wenn die finanzielle Situation komplex ist (wie zum Beispiel bei einem Eintritt in ein Pflegeheim), wenn Unterlagen fehlen oder unklar ist, welche Angaben für ein Gesuch erforderlich sind.

Pro Senectute hat auf seiner Webseite einen EL-Rechner aufgeschaltet.

Ein EL-Rechner kann eine erste Orientierung bieten, ersetzt jedoch keine formelle Prüfung des Anspruchs.

Was macht Pro Senectute, wenn der Verdacht auf unrichtige Angaben oder Missbrauch besteht?

Unsere Aufgabe ist es, Klientinnen und Klienten korrekt zu informieren und sie bei einem vollständigen und wahrheitsgemässen Gesuch zu unterstützen. Wir weisen darauf hin, dass die Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und die rechtliche Beurteilung liegen bei den zuständigen Behörden.

Heisst dies, dass Pro Senectute keine Verdachtsfälle meldet?

Pro Senectute ist an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und die Vertraulichkeit der Beratung gebunden und meldet einen Verdacht daher grundsätzlich nicht an die Behörden. Entsteht im Beratungsgespräch der Eindruck, dass unrichtige Angaben gemacht werden sollen oder ein betrügerisches Vorgehen beabsichtigt ist, weisen wir klar auf die mögliche Strafbarkeit hin. Unter diesen Umständen kann Pro Senectute die Unterstützung nicht weiterführen.

Wie verhalten sich die AHV-Ausgleichskassen und Prüfstellen?

Die zuständigen Stellen erfüllen eine anspruchsvolle gesetzliche Aufgabe und müssen jedes Gesuch sorgfältig prüfen. In der Zusammenarbeit erleben wir häufig einen guten, sachlichen und lösungsorientierten Austausch. Bei komplexen Verhältnissen oder unvollständigen Unterlagen kann es zu Rückfragen und zusätzlichen Abklärungen kommen.

Gesuchstellende beklagen Bürokratie und pingelige Behörden.

Das System der Ergänzungsleistungen ist komplex, weil die individuelle finanzielle und persönliche Situation genau geprüft werden muss. Für viele ältere Menschen kann das Verfahren deshalb belastend wirken. Umso wichtiger sind verständliche Informationen, eine respektvolle Behandlung, angemessene Fristen und gut zugängliche Beratungsangebote. Pro Senectute kann hier eine vermittelnde und unterstützende Rolle übernehmen.

Wie viele Beratungen macht Pro Senectute?

Pro Senectute hat im Jahr 2025 schweizweit in der Sozialberatung knapp 60’000 ältere Menschen Beraten und dafür fast 260’000 Beratungsstunden aufgewendet. Ein grosser Teil dieser Beratungen betrifft finanzielle Fragen, insbesondere die Ergänzungsleistungen, da sie für zahlreiche Menschen im Rentenalter eine essenzielle finanzielle Absicherung darstellen.

François Felber ist bei Pro Senectute Schweiz Leiter der Sozialberatung und zuständig für finanzielle Unterstützungsleistungen.


Im vergangenen Vierteljahrhundert haben sich die Zahlen
der EL-Bezüger und die Kosten verdoppelt.

Kosten. Von 2000 bis 2025 haben sich die Gesamtausgaben von Bund und Kantonen für die Ergänzungsleistungen fast verdoppelt. Im Jahr 2000 betrugen die Kosten noch rund 2,9 Milliarden, 2025 waren es etwa 6,2 Milliarden Franken. Rote Linie.      
Bezüger. Im Jahr 2000 erhielten 212000 Personen Ergänzungsleistungen, Ende 2025 waren es 361000 Personen. Blaue Linie.     

Die beiden Kurven laufen weitgehend parallel. 2021 kam es zu einem Rückgang. Die EL-Reform führte zu einer eine tieferen Vermögenschwelle. Dadurch verloren rund 10`000 Personen den Anspruch oder erhielten geringere Leistungen.


Die 13. Rente wird nicht als zusätzliches Einkommen betrachtet.
Die Ergänzungsleistungen bleiben bleiben gleich hoch

Ergänzungsleistungen (EL) sind keine Sozialhilfe. Wer die Bedingungen erfüllt, hat Anspruch darauf. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, sichern die EL die minimalen Lebenskosten. Als Einkünfte gelten die Renten und weitere Einkünfte.

EL kann beanspruchen, wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht. Unter gewissen Bedingungen berechtigen auch andere IV-Leistungen zum Bezug von EL. Immer wieder zu Missverständnissen führt die so genannte Vermögensschwelle. Sie beträgt bei Verheiratetenn 200`000 Franken, bei Alleinstehenden 100`000 Franken. Die Schwelle bestimmt, ob jemand überhaupt, einen Anspruch auf EL hat. Der Vermögensfreibetrag legt fest, wieviel Vermögen bei der EL-Berechnung nicht berücksichtigt wird. Er liegt bei Verheirateten bei 50`000, bei Alleinstehenden bei 30`000 Franken.

Ende Jahr zahlt die AHV erstmals die 13. Rente aus. Wird dieser Betrag als Einkommen betrachtet und deshalb die Ergänzungsleistung um diese Summe gekürzt?. EL-Bezügerinnen und Bezüger können aufatmen: Die 13. Rente wird nicht als neue zusätzliche Einkunft betrachtet, die Ergänzungsleistungen bleiben gleich hoch. Auch AHV-Bezügerinnen und -Bezüger, die dauerhaft in einem Alters- oder Pflegeheim leben, erhalten die 13. AHV-Rente. Sie wird automatisch zusammen mit der Dezember-Rente ausbezahlt und auf dasselbe Konto überwiesen wie die normale AHV-Rente. Zudem hat die 13. AHV-Rente auch hier keinen Einfluss auf allfällige Ergänzungsleistungen (EL)

KI: Papierstösse, Unterstützung beim Diagramm und bei der Recherche.

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